News
27.04.2012
Arbeitnehmerüberlassung
Im Zuge der Änderung des AÜG ist es möglich, auch an Unternehmen, die nicht dem gleichen Konzern angehören, Arbeitnehmer auszuleihen. Ob gesonderte Vereinbarungen nötig sind, haben wir Dr. Leif H. Hansen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Hogan Lovells, gefragt.
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