Themenseite

Werbung

Werbung

Werbung im engeren Sinne ist im Rahmen der Wirtschaftskommunikation die Adressierung von Absatzmärkten gemeint. Ebenso werben Unternehmen aber auch für Personal, Finanzmittel oder für wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die Ihnen die Geschäftsausübung erleichtern.

In der Werbung können folgende Instrumente unterschieden werden: Verkaufsförderung, persönlicher Verkauf, Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations), Sponsoring, Product Placement, Event Marketing. Zu den klassischen Medien der Massenkommunikation zählen Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Außenwerbung) und elektronische Medien (Radio, TV, Internet, Kino etc.). Als Ambient Medien werden innovative Werbeträger in der unmittelbaren Lebenswelt der Rezipienten bezeichnet (z.B. Fußböden, Toiletten, Regal-Dispenser, U-Bahn-Züge, Zapfpistolen usw.).

Von den klassischen Medien sind Werbemedien zu unterscheiden, die darauf ausgerichtet sind, durch gezielte Einzelansprache einen direkten Kontakt zum Adressaten herzustellen und Anschlusskommunikation herbeizuführen. Diese Werbung wird als Direktwerbung oder Direct Marketing bezeichnet. Sie erstreckt sich weitgehend auf Werbebriefe, Prospekte, Druckschriften etc. (Direct Mailing). Immer häufiger werden einzelne Maßnahmen systematisch zu mehrstufigen Direktwerbekampagnen kombiniert.













Green Claims

Rechtssichere Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation – was Unternehmen jetzt beachten müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich erstmals zu Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ geäußert. Zugleich bringen die bereits in Kraft getretene Empowering Consumers (EmpCo) und die noch diskutierte Green Claims Richtlinie in naher Zukunft weitreichende Änderungen für Unternehmen und deren Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zu den wichtigsten Punkten und Auswirkungen auf Unternehmen.





Green Claims

Kein Anlass zum Green Hushing! Wie Unternehmen glaubwürdig mit Nachhaltigkeit werben können

Nachhaltigkeit ist ein Top-Thema in der Marketingkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und Marken geworden. Kaum eine Werbekampagne kommt noch ohne „grüne Werbeversprechen“ aus. Doch längst nicht alle postulierten Umweltvorteile halten, was sie versprechen. Greenwashing ist omnipräsent. Wie ein seriöser Umgang mit „Green Claims“ gelingt, zeigt dieser Beitrag.


EmpCo-Richtlinie

Droht „grüner“ Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie das Aus?

Die sog. EmpCo-Richtlinie (1) schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem „Greenwashing“ den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit „Green Claims“ werben möchten.



Nachhaltigkeitskommunikation

Green Hushing: Wenn die Nachhaltigkeitskommunikation verstummt

Unternehmen verhalten sich bei der Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten zunehmend ambivalenter. Einerseits streben sie nach einem positiven Image, andererseits halten sie sich bei der Kommunikation über ihre grünen Initiativen immer mehr zurück. Dieses Phänomen, bekannt geworden als „Green Hushing“, unterstreicht die Herausforderungen, denen Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begegnen.










Sponsoring und Werbemobile: Tue Gutes und rede darüber

Das Sponsoring ist eine besondere Form der Spende und unter Unternehmern beliebt. Zum einen liegt das daran, dass die Zuwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, und zum anderen erhalten die Sponsoren attraktive Gegenleistungen, wie z. B. Lautsprecherdurchsagen oder Werbeflächen. Auch die Überlassung von Werbemobilen an Vereine kann für Unternehmer mitunter interessant sein.


Wettbewerbsrecht

Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Da­mit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des Adressaten zulässig. Wie hat eine solche Einwilligung auszusehen und wann ist ausnahmsweise bei einer bestehenden Kundenbeziehung keine Einwilligung erforderlich?


Berufsfreiheit der Ärzte und Informationsfreiheit

Bundesregierung will umstrittenen § 219a StGB komplett streichen

§ 219a StGB stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und schränkt Ärzte in ihren Informationsrechten gegenüber Patienten ein. Eine als missglückt erachtete Reform von 2019 griff weiter in die Berufsfreiheit ein. Nun soll die Norm endgültig aus dem StGB entfernt werden. Dennoch soll es auch künftig keine ungehemmte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben.

1










BGH

Gericht darf seinem Urteil keinen anderen Klagegrund zugrunde legen

Stützt ein Kläger seinen Unterlassungsantrag auf die Irreführung potentieller Kursteilnehmer durch angegebene Berufsbezeichnungen in einer Internetwerbung, darf das Gericht eine Verurteilung nicht darauf begründen, dass diese Absolventen zukünftig die Berufsbezeichnungen in einer Art verwenden, die geeignet ist, ihre eigenen Kunden irrezuführen. Der BGH hob aufgrund dessen das Urteil der Vorinstanz auf.