Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Auff der FinVerw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der Em...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.7 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 68 Nr 7 AO)

Tz. 240 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 ZwB iSd § 68 Nr 7 AO sind kulturelle Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen. Beispielhaft genannt werden in der Vorschrift als kulturelle Einrichtungen Museen und Theater, als kulturelle Veranstaltungen Konzerte und Kunstausstellungen (s auch AEAO Nr 13 zu § 68 Nr 7). Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen iSd § 68 Nr 7 AO können...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2 für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.9 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zu...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Streichung des Wortes "durchschnittliche"" vor "Mitgliederzahl" ist inhaltlich relevant: Im Referentenentwurf war die durchschnittliche Mitgliederzahl des Haushaltsjahres die Berechnungsgrundlage, im Gesetzentwurf wird schlicht auf die "Mitgliederzahl" abgestellt. Dies kann in der praktischen Anwendung zu einem abweichenden Berechnungsergebnis führen. § 4a Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 4a Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) 1Krankenkassen sind berechtigt, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. 2Bei Werbemaßnahmen der Krankenkassen muss die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. 3Die Werbung hat in einer Form zu erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Berücksi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.10 Nicht aktivierbare Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB)

Rz. 227 Vertriebskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 S. 4 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. Grund hierfür ist das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Vertriebskosten tragen nicht zur Werthaltigkeit eines Wirtschaftsguts bei. Vertriebskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Absatz von Produkten oder Leistungen veranlasst sind. Zu den nicht akti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht

Rz. 9 Der Gewerkschaftsbeauftragte hat die Befugnis, an der Betriebsversammlung beratend teilzunehmen. Dies umfasst auch das Recht, sich mit Wortmeldungen, an der Diskussion zu beteiligen. Ihm ist daher auf Wortmeldung das Wort zu erteilen.[1] Seine Beiträge müssen sich allerdings dabei an der Tagesordnung und dem Aufgabenbereich der Betriebs- und Abteilungsversammlung ausri...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Verbot parteipolitischer Betätigung

Rz. 22 Parteipolitische Betätigung liegt nicht nur in dem Eintreten für eine Partei, sondern auch für jede sonstige politische Gruppierung oder für eine bestimmte politische Richtung.[1] Die strengen Grundsätze, die § 75 Abs. 2 Satz 2, 1. HS BetrVG den Amtsträgern in der Betriebsverfassung auferlegt, indem er jede parteipolitische Betätigung verbietet, sind nur eingeschränkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 3. Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht

Der im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Recht der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 21/4298) zielt auf eine grundlegende Reform des berufsaufsichtsrechtlichen Verfahrensrechts (ein Gesamtüberblick findet sich auch bei Prütting, ZIP 2025, 3043 – noch zum vorangegangenen Referentenentwurf vom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Unbeschränkter BA-Abzug von Sponsoringaufwendungen

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Sponsoring-Aufwendungen. Eine GmbH schloss mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich darin, den Verein u.a. durch einen Mindestbetrag pro veräußertem Produkt zu unterstützen. Im Gegenzug gestattete der Verein der GmbH die Nutzung des Vereinsnamens sowie der Vereinsembleme/-l...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wurde kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.1 Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

Ist das Verwaltungsunternehmen im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene Name mit dem Zusatz "e. K." angegeben werden, und zwar sowohl der Vor- als auch der Zuname. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister einget...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beschränkung der Werbung

Rz. 21 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Es besteht ein modifiziertes Werbeverbot. LSt-Hilfevereine dürfen auf eigene Dienste oder Dienste Dritter zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nur hinweisen, soweit sie über die Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten (§ 8 Abs 1 StBerG). Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird von entsprechenden Theatervereinen oder anderen Körperschaften die darstellende Kunst als Satzungszweck bestimmt, können diese die Steuerbegünstigung als gemeinnützig wegen der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) erlangen. Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Fall des BFH v 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte Gmb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Segmentierung

Rn. 6b Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Annahme selbstständiger Gewerbebetriebe einer natürlichen Person (eines Unternehmers) zwecks Nutzung mehrfacher Freibeträge von EUR 24 500 gem § 11 Abs 1 GewStG (s R 2.4 GewStR 2009; ua s Milatz, BB 1985, 522; Schumacher, StuW 1987, 111) erfordert nach der Rspr des BFH eine weitgehende Eigenständigkeit. Sobald der Unternehmer Aktivitäte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2023 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; BFH BFH/NV 2004, 1640; BFH BFH/NV 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.33 Sponsoring

Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder Sachbezügen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die im Zusammenhang mit dem Sponsorin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / II. Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts: Was ist das?

Ausgangspunkt des Streitfalls "X R 20/17" war eine Lizenzierung des Namens gegen Vergütung. Nach dem Wechsel in die Selbständigkeit wurde die Namensnutzung in eine gewerbliche Gesamtbetätigung eingebunden. Der BFH grenzt dabei ausdrücklich eine bloße private Vermögensverwaltung ab: Entscheidend sei die aktive Mitwirkung des Namensträgers an Vermarktung und Vertrieb. Der BFH [3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bedarfsorientierte Personal... / 1.3 Dynamische und statische Situationsmerkmale

Umschrieben wird die konkrete Situation eines Betriebes durch relevante Situationsmerkmale. Situationsmerkmale charakterisieren das Umfeld, in dem die Geschäftsprozesse ablaufen. Die spezielle Bedeutung erhalten Situationsmerkmale hierbei durch ihre Zeit- und Kostenwirksamkeit auf den Personalbedarf. Betriebe mit gleichen Situationsmerkmalen können direkt miteinander verglic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bedarfsorientierte Personal... / 3.1 Arbeitszeitregelung bei schwankender Marktnachfrage

Zur Ableitung des Personalbedarfs bei Vorliegen eines dynamischen Situationsmerkmals erweist es sich als günstig und möglich, die Kundenfrequenz (allgemeiner: Nachfragefrequenz) des Marktes zu erheben und auf Muster zu analysieren, von denen auf die Zukunft geschlossen werden kann. In der vorhergehenden Fallstudie zeigt die Kundenfrequenz analoge Verläufe im wöchentlichen Rh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.5 Sponsoring

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsausgabenabzug von S... / Entscheidung

Das FG Hamburg hat der Klage der GmbH stattgegeben. Das Gericht sagt: Das Finanzamt durfte die Zahlungen für das Sponsoring nicht wie Spenden behandeln. Die GmbH darf diese Aufwendungen voll als Betriebsausgaben abziehen. Alle Ausgaben, die mit dem Betrieb eines Unternehmens zusammenhängen, sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Wichtig ist dabei, aus welchem Grund geza...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsausgabenabzug von S... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass bestimmte Zahlungen einer GmbH an einen gemeinnützigen Verein als voll abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht als Spenden zu behandeln sind. Entscheidend war, dass die Zahlungen dem Betrieb der GmbH einen wirtschaftlichen Vorteil bringen sollten. Der Verein erbrachte hierfür eine konkrete Gegenleistung in Form von Werbung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.1 Steuerfreie Einnahmen

Der Freibetrag von 3.300 EUR gemäß § 3 Nr. 26 EStG (ab Vz 2026) [1] gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen und für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher tätig sind: Dazu gehören Vorträge des Anwalts an Volkshochschulen oder Unterrichtstätigkeit an der HWK ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance für den Vertrieb... / 3.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt Anforderungen und Verbote für den Vertrieb auf. Deren Verletzung ist zum Teil bußgeldbedroht (Belästigung, Telefonwerbung und Cold Calling) oder kann in Folge des systematischen Vorgehens von Verbraucherschutzeinrichten, professionellen Abmahnern oder Wettbewerbern zu Vermögensgefährdungen und Reputationsschäden führen. Damit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance für den Vertrieb... / 3.5 Datenschutz

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