Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.12 Lieferung von Messekatalogen

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Der Verkauf von Messekatalogen an Messebesucher unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (BFH Urteil vom 14.06.2016, VII R 12/15). Sachverhalt Die Klägerin (… und Revisionsklägerin …) ist eine Messegesellschaft und wendet sich gegen die Anwendung des Regelsteuersatzes auf den Verkauf von Messekatalogen. Der BFH teilt die Auffassung der Klägerin. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.3 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 45 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 06/02 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 06/02 – 07/2025 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausführung hoh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.15.2 Zugang zu Datenbanken

Rz. 132 Stand: 06/02 – 07/2025 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 Satz 3 UStG auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. Die Bereitstellung eines Zugangs zu einer Datenbank kann in rein elektronischer Form (z. B. über einen Online-Zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausschluss wegen Erbringung von Unternehmensleitungs- oder Finanzdienstleistungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c)

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die Erbringung von Unternehmensleitungs- oder Finanzdienstleistungen ist unzulässig, sofern diese Tätigkeiten nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Regelmäßig ist mit diesen Tätigkeiten eine nach außen erkennbare Interessenwahrnehmung des Mandanten verbunden (vgl. RegE BilReG, BT-Drucks. 15/3419, 39), wobei nicht jede Interessenwahrnehmung als unz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 8 Werbemaßnahmen für steuerfreie Zwecke

Gibt ein Unternehmer geringwertige Werbeartikel (bis 50 EUR netto, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) unentgeltlich an seine Kunden ab und bewirkt er in seinem Unternehmen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze, ist eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen.[1] Die Aufteilung hat im Verhältnis der Umsätze zu erfolgen. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug aus Werbeartikeln eines...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4.2 Auflisten relevanter Tätigkeiten oder Werbung für relevante Tätigkeiten durch Nutzer (Abs. 1 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 40 Das Auflisten relevanter Tätigkeiten bzw. das Werben für relevante Tätigkeiten fällt unter Abs. 1 Satz 3 Nr. 2. Beispiele hierfür können Preisvergleichsseiten, Branchenverzeichnisse, Produktsuchmaschinen oder Jobbörsen sein, welche die Nutzer auf ein Angebot aufmerksam machen sollen. Anbieter und Nutzer schließen das konkrete Rechtsgeschäft in Bezug auf die relevante ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Sauna/Ruheraum

Swingerclub Auch wenn ein Teileigentum in der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung u. a. als "Sauna, Ruheraum, Duschraum, Tauchbecken" bezeichnet und damit der gewerbsmäßige Betrieb einer Sauna zulässig ist, brauchen die übrigen Eigentümer nicht zu dulden, dass in den Räumen eine Sauna in der Art betrieben wird, dass den Besuchern die Aufnahme sexueller Kontakte in de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gewinnpauschalierung mit 15 % der Einnahmen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Erzielt ein Verband/Verein Einnahmen aus der Bandenwerbung, kann er den Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen ermitteln und der Besteuerung zugrunde legen (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass für diese Art der Besteuerung von der Körperschaft ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt wird. Dieser...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Lohnumwandlung in andere Einkunftsarten

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unter die Leistungen, die grundsätzlich keinen > Arbeitslohn darstellen, fallen auch Zahlungen, die zu anderen Einkunftsarten führen können, wie zB eine Kostenerstattung für die arbeitnehmereigene Garage zur Unterstellung von Dienst-Kfz (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, vgl BFH 199, 322 = BStBl 2002 II, 829; > Garagen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ballonfahrten/Ballonsport

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Verein, dessen Ziel die Förderung des Ballonsports ist, kann wegen der damit verbundenen Förderung des Sports (Luftsports) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden, da er damit einen gemeinnützigen Zweck fördert (AEAO zu § 52, Nr. 7, Anhang 2). Neben der Förderung des Sports können ggf. noch weitere steuerbegünstigte Zwecke, wie Förderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Von Tigern, GruKo und anderen Bettvorlegern

Die Älteren von uns erinnern sich bestimmt noch an die Werbung eines großen Mineralölkonzerns, der damit prahlte, wenn man seinen Kraftstoff tanke, dann habe man den "Tiger im Tank". Derartige Reklame mit einem so majestätisch kraftvollen Tier wäre vermutlich heute für einen Kraftstoff undenkbar. Und das hat mit dem von weiten Teilen der Bevölkerung wahrgenommenen Kampf der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Unter geselligen Veranstaltungen – das Gesetz spricht von "geselligen Zusammenkünften", meint aber hiermit letztlich Veranstaltungen – sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer Mitglieder dienen sollen. Das Veranstalten geselliger Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Anspruchsberechtigte

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (s. § 1 Abs. 2 InvZulG 2007 bzw. § 1 Abs. 2 InvZulG 2010) ist möglich nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen; Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosser...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 215 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind alle während des abgelaufenen GJ entstandenen Vertriebskosten auszuweisen, die dem Vertriebsbereich entweder direkt oder indirekt über Schlüsselungen zuzurechnen sind. Da Vertriebskosten nicht aktivierbar sind, ist der Gesichtspunkt des Umsatzbezugs ohne Bedeutung (Perioden- statt Umsatzbezug); auch bereits angefallene Vertrie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Durchführung geselliger Veranstaltungen stellt auch keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb dar. Das war früher einmal (bis 1990) der Fall, als noch die Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO existierte. Heute ist es vielmehr so, dass das Abhalten von geselligen Veranstaltungen – egal welchen Umfang diese einnehmen – bei einer Entgeltlichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 2 Beispiele für teure Pannen in der Klimakommunikation

Praxis-Beispiel Kompensation von Emissionen Einen internationalen Fall von verfehlter Klimakommunikation wurde im Kapitel 3.4 "Warum Kompensation keine Lösung ist" des Buchs schon angerissen: Im Januar 2023 gerieten große Konzerne (u. a. Shell) in den Fokus der Aufmerksamkeit, nachdem eine gemeinsame Recherche von "Die Zeit", "SourceMaterial" und "The Guardian" ergeben hatte,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 1 Strenge Maßstäbe für klimabezogene Aussagen

Damit mit attraktiven "grünen Aussagen" kein "Schindluder" getrieben wird, wurden und werden seitens der Legislative konkrete Spielregeln entwickelt, so wie sie für unlauteren Wettbewerb im Prinzip seit Jahr und Tag bestehen. Gerade die zum Redaktionsschluss dieses Buchs noch nicht final verabschiedete, jedoch in der finalen Phase der Gesetzgebung befindliche "EU-Green-Claim...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.1 Verwendung und Weitergabe von E-Mail-Adressen?

Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern nur verpflichtet, eine aktualisierte Eigentümerliste mit Namen und Anschrift zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen E-Mail-Adressen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss der Verwalter weder ermitteln noch mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn vorher Rundmails vom Verwalter mit unverdeckten E-...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49 Zu Nr. 49 der Anlage 2 des UStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2025)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Generative Künstliche Intel... / 6 Einsatzmöglichkeiten im Bereich Audiogenerierung (Sprache und Musik)

Sprachassistenten: Generierung natürlicher Sprachausgabe für virtuelle Assistenten (z. B. Callbots). Produktion von Musik, Hörbüchern, Podcasts und Audio-Ads: Automatische Komposition von Musik, Generierung menschenähnlicher Stimmen, automatische Schnitte, Zusammenfassungen und Highlights von Tonaufnahmen, sowie die automatische Erstellung von Audio-Werbung. Sounddesign & Tele...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufbauorganisation von Klei... / 3 Anforderungen an die Aufbauorganisation in Kleinbetrieben

Grundsätzlich benötigt jeder Betrieb eine Aufbauorganisation. Er braucht Regeln für den Umgang der Beschäftigten miteinander. Anders als in großen Unternehmen kann in kleinen und mittelständischen Betrieben aber oft auf ein umfangreiches und detailliertes Regelwerk verzichtet werden. Es kommt in vielen Fällen zu Aufgabenüberschneidungen, da u. a. nicht im erforderlichen Umfa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.1 "Gewisse Selbständigkeit"

Tz. 82 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei einem Teilbetrieb als Untereinheit eines Betriebs können hinsichtlich der Selbständigkeit nicht die (gleichen) Anforderungen gestellt werden, die einen eigenständigen Betrieb ausmachen (s Urt des BFH v 15.03.1984, BStBl II 1984, 486 und v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 693 unter Rn 24). Für die Beurteilung von Betriebseinheiten ist es also uns...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Mehrere Betriebe einer natürlichen Person

Tz. 35 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine natürliche Pers kann für Zwecke der ErtrSt einen einheitlichen (Gesamt-)Betrieb oder (zeitgleich) mehrere eigenständige Betriebe bei derselben Einkunftsart oder vd Einkunftsarten führen (Rückschluss aus § 6 Abs 5 S 1 EStG; ebenso s § 2 Abs 1 S 1 und 2 GewStG; ständige Rspr s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 901 unter Nr 2); v 24...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Schiffsreise

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Zusammenfassung

Überblick Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass auch Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. gemeint sind. Im Einkommensteuergesetz sind bestimmte Einmalfälle besonders gereg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 3 Werbung durch Drittunternehmen

Schließlich kann der Vermieter ein Drittunternehmen mit der Organisation der Werbung beauftragen und den Mieter verpflichten, die vom Drittunternehmen verlangten Gebühren zu bezahlen. Hierfür gelten die aufgeführten Grundsätze (s. Abschn. 2). Praxis-Tipp Checkliste: Prüfen Sie eine etwaige Verpflichtung sorgfältig Sind die Kosten transparent? Versprechen Sie sich entsprechende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 3 Gewerbesteuer

Wird die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb eines gewerblichen Betriebs ausgeübt, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer; sie sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des betreffenden Betriebs zu erfassen. Allein die Nutzung von Wirtschaftsgütern einer natürlichen Person durch Vermietung und Verpachtung stellt i. d. R. eine bloße Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Repräsentationsaufwendungen / Zusammenfassung

Begriff Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. ebenfalls gemeint sind. Von diesem umfassenderen Verständnis soll im folgenden Beitrag a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1.5 Scheinselbstständige/unabhängige Subunternehmer und Dienstleister

Ebenfalls streitanfällig ist die Abgrenzung "Scheinselbstständige, unabhängige Subunternehmer und Dienstleister". Die Bedeutung der Frage ergibt sich aus der unterschiedlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmer (Tätigkeitsortprinzip) und der Wohnsitzbesteuerung (keine Tätigkeitsbesteuerung/Betriebsstättenbesteuerung für Selbstständige bzw. Gewerbetreibende im ...mehr