Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen, § 475b BGB

Rz. 112 Eine Ware mit digitalen Elementen ist nach § 475b Abs. 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang und in Bezug auf eine Aktualisierungspflicht auch während des Aktualisierungszeitraums nach § 475b Abs. 3 Nr. 2 und § 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB den subjektiven Anforderungen nach § 475b Abs. 3 BGB, den objektiven Anforderungen nach § 475b Abs. 4 BGB und den Mont...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Das Herstellen und Verteilen von Amtsblättern für Gemeinden gegen das Recht darin Anzeigen zu drucken unterliegt beim Verlag der Umsatzsteuer

Leitsatz Sofern aufgrund gegenseitiger Verträge eine innere Verknüpfung besteht zwischen der Herstellung und Verteilung gemeindlicher Amtsblätter durch einen Verlag und dem Recht des Verlags, Werbeanzeigen in den Amtsblättern zu platzieren und die Erlöse hieraus zu vereinnahmen, besteht ein tauschähnlicher Umsatz. Ggf. unterliegt die Leistung des Verlags (Drucken und Zustellen) an die Gemeinden der Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Leistung des Verlags sind die Kosten des Verlags für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kostenfestsetzung im V... / V. Anwalt in eigener Sache

Rz. 80 Rechtsanwalt in eigener Sache In Frage kommt auch die Vertretung eines Rechtsanwalts durch sich selbst.[61] Allerdings gilt auch hier die Frage, ob ein Rechtsanwalt notwendig gewesen wäre. Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig i.S.d. § 63 SGB X w...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.5 Erweiterung der Vereinsangebote

Eine weitere Option bietet die Einführung neuer Vereinsangebote und damit die Erhöhung der Mitgliederzahl oder z. B. die Steigerung von Kurseinnahmen. Allerdings bedeutet die Konzeption, Werbung und Umsetzung einer eher mittel- bis langfristigen Vorlauf. Es kann eine wichtige Option für die zukunftsorientierte Aufstellung des Vereins sein, hilft aber nicht bei der Behebung e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.4 Tauschähnliche Umsätze

Gebucht werden muss auch die von Sponsoren finanzierte unentgeltliche Überlassung von Sportkleidung. Es gibt hier zwei Möglichkeiten. Überlassung der Sportkleidung ohne Werbung: Überlässt ein Unternehmer dem Verein einen Satz Trainingsanzüge ohne Logo, liegt eine klassische Sachspende vor. Der Wert ist durch geeignete Unterlagen (Kaufbelege, Gutachten) zu belegen und folgende...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.4 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Einnahmen Gaststättenumsätze Bandenwerbung Gesellige Veranstaltungen Stadionzeitungen Altmaterialsammlungen Sonstige Werbeeinnahmen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Wareneinkäufe Druckkosten und Werbungmehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 4 Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen

In Sportvereinen wird die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Bereichen steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach besonderen Kriterien vorgenommen. Während im Gemeinnützigkeitsrecht wirtschaftliche Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, gilt im Sport die Besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2 Grundsätze zulässiger Werbung

2.1 Form und Inhalt Werbung, die "in Form und Inhalt sachlich über die Tätigkeit unterrichtet" (formales und inhaltliches Sachlichkeitsgebot), ist zulässig. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen hinweisen. Lohnsteuerhilfevereine verfügen über eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Durch den Inhalt der Werbung darf nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.3 E-Mail-Werbung

Werbung mittels Telefon und E-Mail ist nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3 Medienauftritte/Hotlines/E-Mail-Werbung

3.3.1 Medienauftritte Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.6 Werbung mit günstigem Preis

Angehörige der steuerberatenden Berufe dürfen grundsätzlich mit dem Hinweis auf einen günstigen Preis werben. Der Verbraucher bzw. das potentielle Mitglied möchte wissen, welchen Kosten mit der Erbringung der Leistungen des Beraters bzw. Lohnsteuerhilfevereins verbunden sind. Gegen eine sachliche Darstellung der Kosten, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Generalklauel räumt den Vereinen das Recht auf Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.1 Form und Inhalt

Werbung, die "in Form und Inhalt sachlich über die Tätigkeit unterrichtet" (formales und inhaltliches Sachlichkeitsgebot), ist zulässig. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen hinweisen. Lohnsteuerhilfevereine verfügen über eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Durch den Inhalt der Werbung darf nicht der Eindruck erw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es denn mit der Zulässigkeit der Versteigerung der Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.7 Werbeanbringung an öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Gesetzgeber hat im Grundsatz die werbliche Nutzung aller Medien nach Zeit, Ort oder Umfeld freigegeben. Bedeutung kommt damit weniger dem Einsatz, als vielmehr Inhalt und Gestaltung von Werbemitteln zu. Deshalb ist grundsätzlich auch die Werbeanbringung an öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig. So hat auch der Anwaltsgerichtshof NRW[1] die Werbung eines Anwalts auf einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.2 Erfordernis der Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine erbringen ihre Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Laut § 4 Abs. 1 Nr. 11 StBerG besteht die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins in der Hilfeleistung für ­Mitglieder. Eine Beratung erfolgt ausschließlich für Mitglieder. Auf diese Beschränkung muss in der Werbung hingewiesen werden. Es darf nicht der irrige Eindruck entstehen, die Leistungen würde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.3 Werbeslogans und Mottos

Die Verwendung eines Werbeslogans und eines Mottos gehört zu den inhaltlich zulässigen Sachinformationen. Das Gebot der Sachlichkeit darf nicht verletzt und eine Irreführung muss vermieden werden. Es darf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung aufgestellt werden und die Sachinformationen dürfen wegen des reklamehaften Werbemittels nicht völlig in den Hintergrund treten....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.2 Postwurfsendungen

Die unter dem Sammelbegriff "Briefkastenwerbung" bekannte Werbung durch Einwurf von nicht adressiertem Werbematerial in den Briefkasten der Empfänger ist weit verbreitet und bei lokalen Anbietern wie den Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen beliebt. Da der werbende Lohnsteuerhilfeverein ein berechtigtes Interesse hat, auf seine Dienste aufmerksam zu machen, und ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.3 Plakate

Lohnsteuerhilfevereine dürfen an Tafeln, in denen der Ortsplan als Orientierung für Ortsfremde abgebildet ist, werben.[1] Das Anbringen von für die Tätigkeit des Lohnsteuerhilfevereins werbenden Plakaten wird für zulässig gehalten, wenn es der Inhaber des Hausrechts zulässt. Zulässig ist auch Werbung auf Plakatsäulen und Werbetafeln.[2] Informationswerbetafeln sind unter Beach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 5–11: Planung

Rz. 200 [Autor/Stand] Fall 5: Die deutsche X-AG hat im Ausland eine Tochtergesellschaft, die Planungstätigkeit betreibt. Es besteht ein qualifizierter Geschäftsbetrieb. Die X-AG gestattet der Tochtergesellschaft die Führung des Namens. Sie stellt Planungsunterlagen zur Verfügung, arbeitet auf Anforderung der Tochtergesellschaft technisch spezifizierte Angebote aus. Für einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 4 Das Werberecht im europäischer Binnenmarkt

Die europäischen Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt v. 12.12.2006 (DL-RL)[1] untersagt in Art. 24 absolute Werbeverbote für die kommerzielle Kommunikation und lässt Werbeverbote nur bei konkreter Gefährdung unionsgeschützter Interessen zu. Ob eine solche konkrete Gefährdung vorliegt, ist durch eine Abwägung der Umstände im Einzelfall zu beruteilen. Die Dienstleis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.5 Zertifikat

Die Werbung mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat ist zulässig. Ein Beratungsstellenleiter kann ein gültiges Zertifikat werblich in allen zulässigen Medien einsetzen. Formal geschieht dies durch den Text "geprüft nach DIN 77700" und/oder die bildliche Wiedergabe des ZVL-Prüfsiegels. Die Zertifizierung der Beratungsstellenleiter unterscheidet sich von der der Steuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale ­Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) oder au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.6 Name des Beratungsstellenleiters

Die namentliche Nennung des Beratungsstellenleiters oder eines Ansprechpartners in der Werbung ist zulässig. Wenn mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat geworben werden soll, ist sie sogar zwingend erforderlich.[1] Das Gebot der restriktiven Verbotsauslegung aus Art. 12 Abs. 1 GG steht nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht nur den Lohnsteuerhilfevereinen, sondern ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.1 Angaben zum Verein

Der Werbende muss seine Identität preisgeben. Das bedeutet, er muss den Namen des Lohnsteuerhilfevereins nennen und dabei die Verpflichtung des § 18 StBerG beachten, wonach jeder Lohnsteuerhilfeverein die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" in seinen Vereinsnamen mitaufnehmen muss. Zulässig sind insbesondere folgende Angaben: Kommunikationsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.2 Zuschauer-, Hörer- Lesertelefon

Die Teilnahme an von Rundfunkanstalten, Fernsehsendern und Tageszeitungen veranstalteten telefonischen Sprechstunden ("Zuschauer-, Hörer-, Lesertelefon") ist möglich, es dürfen allerdings nur allgemeine Auskünfte erteilt werden und keine Beratungen im Einzelfall erfolgen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen werben. Sie sehen sich verstärkter Konkurrenz auch aus den eigenen Reihen ausgesetzt. Ca. 710 Lohnsteuerhilfevereine mit ca. 12.350 Beratungsstellen werben bundesweit neben Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften um die Gunst der Steuerzahler, für die sie im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.9 Sponsoring

Mit einem wegweisenden Beschluss[1] hat das BVerfG Sponsoring für kulturelle Veranstaltungen für zulässig erklärt. Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen.[2] Die Vereine können dementsprechend seriöse (z. B. kulturelle) Veranstaltungen fördern und auf deren Werbeplakaten als Sponsor genannt werden. Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.11 Zertifizierungen

Hinweise auf Zertifizierungen, etwa nach DIN 77700 oder nach ISO 9001 sind zulässig, soweit und solange das Zertifikat erteilt und gültig ist. Zu der Zertifizierung nach DIN 77700 ist hervorzuheben, dass diese nicht die Prüfung von Lohnsteuerhilfevereinen oder Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen als solche zum Gegenstand hat, sondern die von natürlichen Personen ("B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.1 Medienauftritte

Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbefilms ist erlaubt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 3: Entsendung und Delegation von Angestellten des Mutterunternehmens

Rz. 153.alt [Autor/Stand] Fall: Das Mutterunternehmen delegiert an eine ausländische Vertriebsgesellschaft eigene Angestellte dort in leitende Funktionen. In allen Fällen ruht das unmittelbare Angestelltenverhältnis zum inländischen Unternehmen. Die Gehälter der Arbeitnehmer werden:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.10 Messestand

Der BGH[1] hat den Werbestand einer Steuerberatungsgesellschaft auf einer Fachmesse für grundsätzlich zulässig erklärt; ebenso gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer nichtjuristischen Fachmesse.[2] Bei der Werbung durch einen Messestand ist unaufgefordertes und hartnäckiges direktes Ansprechen von Messebesuchern (Anlocken) unzulässig, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.4 Mitgliedschaft im Dachverband

Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) stellt eine sachliche Information dar und ist zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.1 Flyer

Derartige Werbemaßnahmen sind grundsätzlich zulässig, wobei auch hier die Gesamtschau entscheidet. Das bloße Verteilen von Werbematerial (Flyer und dergleichen) in der Öffentlichkeit ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da die Belästigung geringfügig ist und auch keine ­unmittelbare Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht. Auch Informationsstände, z. B. in Fußgänger...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 12: Beistellarbeiten

Rz. 207 [Autor/Stand] Fall 12: Die ausländische Tochtergesellschaft vermittelt Interessenten an die deutsche Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaftmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Mäscher, Freigebige Zuwendungen im Geschäftsverkehr, DStR 2015, 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 2: Bindung an die Konzernpolitik, Beschaffung der Grundausstattung, betrieblicher Rückhalt

Rz. 152.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält weltweit ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. Das Mutterunternehmen schreibt:mehr