Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unlauterer Wettbewerb, Art 6 I, II.

Rn 4 Entscheidend für die Anknüpfung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist nach Art 6 I in erster Linie das Recht am Ort der Beeinträchtigung der Wettbewerbsbeziehungen bzw der kollektiven Interessen der Verbraucher (bzw – analog – bei Beeinträchtigung der kollektiven Interessen sonstiger Marktteilnehmer, Köhler FS Coester-Waltjen 501, 506). Hier wird idR au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der Verbraucher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Formularmäßige Zinsgleit- u -anpassungsklauseln.

Rn 45 sind grds zulässig (Art 247 § 15 EGBGB; BGH ZIP 23, 1229; BGHZ 185, 166 Rz 16; NJW 08, 3422 Rz 16 f; Oldbg ZIP 11, 1139, 1142). In Werbung für ein Tagesgeldkonto muss auf die Variabilität des Zinssatzes hingewiesen werden (Ddorf ZIP 15, 2266, 2267). Zinsanpassungsklauseln müssen, um einer Inhaltskontrolle nach § 307 standzuhalten, den allgemeinen Anforderungen an Preis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 2 § 651i I präzisiert die Primärleistungspflicht des Veranstalters und stellt klar, dass dieser ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise haftet (§ 651a Rn 17; § 633 Rn 10). Wann eine Reise frei von Mängeln ist, definiert II in bewusster Anlehnung an § 633 II 1 (BTDrs 18/10822, 78). Wird...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Unternehmen mit sog. "Routine"-Funktionen

Rz. 664 [Autor/Stand] Allgemeines. Routineunternehmen kennzeichnen sich dadurch, dass sie technisch wie organisatorisch einfache Funktionen ausüben und dementsprechend lediglich geringe wirtschaftliche Risiken tragen. Im Gegenzug erwirtschaften Routineunternehmen geringere, jedoch stabile Gewinne. Der Einsatz von (immateriellen) Wirtschaftsgütern und Know-how ist im Vergleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. 2Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. 3Wenn der Unternehmer d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beeinträchtigung.

Rn 3 Die verbotene Eigenmacht wird vom Gesetz als Beeinträchtigung des Besitzes entweder durch Besitzentziehung oder durch Besitzstörung verstanden. Besitzentziehung ist die Beendigung des Besitzes (völliger oder teilw Besitzverlust) mit der Konsequenz des § 861, Besitzstörung ist die sonstige Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft mit der Konsequenz des § 862 (zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Besondere Geschäftsstrategien

Rz. 579 [Autor/Stand] Unternehmerische Zielvorstellung und Geschäftsstrategien. Weitere, die Vergleichbarkeit der Verhältnisse möglicherweise beeinträchtigende Einflussfaktoren sind die konkrete unternehmerische Zielvorstellung, die speziellen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Geschäftsstrategien der am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmen. Unterstell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Loyalitätspflichten, Abs 2.

Rn 4 Unverändert können Organisationen gem I erhöhte Loyalitätspflichten fordern, auch im verkündungsfernen Bereich (vgl BVerfGE 70, 138), sie sind umso eher zulässig, je mehr der Verkündigungsauftrag der Kirche durch die jeweilige Tätigkeit betroffen ist (EuGH NZA 18, 1187 – IR; BAG NZA 19, 901). Maßgeblich sind ›die von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäbe‹ (BVerfGE ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldnerverzug.

Rn 3 Dass 1 den Verfall der Vertragsstrafe an Schuldnerverzug knüpft, ist irreführend. Vielmehr genügt auch Unmöglichkeit, obwohl diese den Verzug ausschließt (vgl § 286 Rn 9). Ebenfalls genügt schon nach dem Gesetzwortlaut eine Erfüllung in nicht gehöriger Weise. Ein qualifizierter Verstoß ist grds nicht erforderlich (BGH GRUR 10, 167 [BGH 10.06.2009 - I ZR 37/07] ›Unrichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung der Dienstleistungsfunktion

Rz. 1251 [Autor/Stand] Keine spezifischen Probleme. Im Rahmen der Verlagerung von Dienstleistungsfunktionen ergeben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Verlagerungsvorgangs keine spezifischen Probleme. Insofern kann in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung verwiesen werden. Dabei ist zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (HP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufsache erklär...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Berechtigtes Interesse, § 824 II.

Rn 13 Hatte der Äußernde oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung, wird der Äußernde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Unwahrheit der mitgeteilten Tatsache unbekannt war, § 824 II. Bei fahrlässigen Falschbehauptungen kann also die Haftung entfallen. Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit greift § 824 II hingegen nicht, weil der Äußernde hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Maßstab.

Rn 2 Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige besonders ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Blockaden.

Rn 102 Bei der Prüfung, ob die Blockade von Versorgungseinrichtungen in das Recht am Unternehmen eingreift, sind der Vorrang des Eigentums- bzw Besitzschutzes iRd § 823 I sowie die Grundsätze über mittelbare Verletzungen (s.o. Rn 9) zu beachten. Nach hM stellen vorsätzliche Betriebsblockaden (zB durch Absperrung des Betriebsgeländes) einen rechtswidrigen Eingriff in das Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsentwicklung des Verbraucherdarlehensrechts (Überblick).

Rn 1 Im Zuge des SchRModG ist das seit dem 1.1.91 auf der VerbrKrR 87/102/EWG v 1986 beruhende VerbrKrG mit Wirkung zum 1.1.02 ohne wesentliche Änderung ins BGB integriert worden, die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag in §§ 491 ff, die über den Kreditvermittlungsvertrag in §§ 655a ff. Übergangsvorschriften finden sich in Art 229 § 5 EGBGB. Auf einen vor dem 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § 305 II, 311 I (+BGH NJW 21, 2273...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anbahnungssituation.

Rn 12 Auch Art 6 schützt wie seine Vorläufer grds an sich nur den passiven, nicht den aktiven Verbraucher. Die objektiven Voraussetzungen sind in I lit a) und b) alternativ gefasst. Liegen sie nicht vor, so greift Art 6 nicht. Ein Verbraucher, der im Ausland Waren einkauft, kann nicht erwarten, dass ihm das Heimatrecht ins Ausland folgt und ihn dort schützt (Denkschrift BTDr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Steuerliche Definition

Rz. 1132 [Autor/Stand] Definition nach § 1 Abs. 1 FVerlV. Gegenstand der Verlagerung muss eine Funktion sein. Diese wird allerdings nicht in § 1 Abs. 3b, sondern in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008/2022 definiert. Der bisherige Funktionsbegriff, wie er in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008 definiert war, ist in der novellierten FVerlV 2022 unverändert geblieben. In folgedessen gelten die nachsteh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3.1 Nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer

Begünstigt sind nur Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit den Waren und Dienstleistungen selbst am Markt in Erscheinung treten, also selbst Marktteilnehmer sein muss. Der Formulierung, dass die Waren oder Dienstleistungen vom Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Werbung für Vereine / 1 Das sollten Sie über Werbung wissen

Häufig wird die Werbung mit der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit (neudeutsch: Public Relations oder kurz PR) verwechselt. Doch die Werbung hat eine ganz andere Funktion als die PR:mehr

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Werbung für Vereine / 6 Werbung per Internet und E-Mail

6.1 Das Internet als Vereinsmedium Die Zeiten, in denen das Internet lediglich als Medium für die Jugend interessant war, sind vorbei. Heute wird das "World Wide Web" von nahezu allen Generationen genutzt. Nach einer Studie aus dem Jahre 2017 waren täglich über 50 Millionen Deutsche "online" unterwegs. Vor diesem Hintergrund wird das Internet als Werbeträger immer wichtiger. ...mehr

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Werbung für Vereine

Zusammenfassung Ob es um Mitgliedergewinnung oder -bindung geht, finanzielle Unterstützung gesucht und ausgebaut werden soll, man das Image "aufpolieren" möchte oder einfach, weil man sich dem Wettbewerb mit anderen Vereinen oder gewerblichen Anbietern stellt – man kommt um Werbung einfach nicht herum. Aber mit der Werbung ist das so eine Sache: Keiner scheint sie richtig zu ...mehr

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Werbung für Vereine / Zusammenfassung

Ob es um Mitgliedergewinnung oder -bindung geht, finanzielle Unterstützung gesucht und ausgebaut werden soll, man das Image "aufpolieren" möchte oder einfach, weil man sich dem Wettbewerb mit anderen Vereinen oder gewerblichen Anbietern stellt – man kommt um Werbung einfach nicht herum. Aber mit der Werbung ist das so eine Sache: Keiner scheint sie richtig zu mögen – und doc...mehr

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Werbung für Vereine / 6.6 Hilfsmittel für Onlinewerbung

Im Internet werden Ihnen auch verschiedene Tools zur Verfügung gestellt, mit denen Sie Ihre Werbung gestalten können. Canva ist beispielsweise ein umfangreiches Werkzeug mit vielen Hilfsmitteln, um Grafiken für Ihre Werbung zu erstellen. Auch InPixio hilft bei der Gestaltung von Druckvorlagen und Onlinegestaltungen. Dies sind nur zwei Beispiele. Wenn Sie im Internet danach s...mehr

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Werbung für Vereine / 2.3 Bestimmen Sie, wen Sie erreichen wollen

Menschen haben die unterschiedlichsten Meinungen und Interessen. Entsprechend unterschiedlich reagieren sie auf Werbekampagnen. Sie können mit einer Kampagne nie alle Bevölkerungsschichten erreichen. Sie müssen deshalb festlegen, wen Sie erreichen wollen. Man spricht hier von einer "Zielgruppe". Für die Zielgruppe gilt das Gleiche, wie für das Ziel der Kampagne: Je genauer Si...mehr

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Werbung für Vereine / 6.5 Kooperationen

Das Internet bietet auch die Möglichkeit, mit anderen Vereinen zusammenzuarbeiten und einen sogenannten "Linktausch" vorzunehmen: Sie weisen auf Ihrer Vereinsinternetseite auf den Partnerverein hin und dieser verlinkt umgekehrt auch zu Ihrer Homepage. Außerdem gibt es viele Gruppen und Blogs im Netz, auf denen man auch als Verein aktiv werden und für sich werben kann. Das Suc...mehr

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Werbung für Vereine / 4 Das müssen Sie über Werbegestaltung wissen

Es gibt einige Grundregeln, die man bei der Werbung immer beachten sollte. Wenn auch jedes Werbemittel seine Eigenarten hat, so werden diese Regeln bei erfolgreichen Kampagnen immer beachtet. 4.1 Grundsätze Die Werbung hat sich gegenüber früheren Zeiten grundsätzlich verändert. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Menschen heute anders auf Werbeaussagen reagieren. Wäh...mehr

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Werbung für Vereine / 6.2 Social Media

Die sogenannten "sozialen Medien" spielen in der Vereinswerbung eine immer wichtigere Rolle. Auf die verschiedenen Social-Media-Blogs sind wir bereits in einem anderen Beitrag ausführlich eingegangen. Darum hier nur einige allgemeine Hinweise zum Umgang mit den sozialen Medien. Social-Media-Plattformen werden heute primär als Kommunikationsmedien verstanden. Werbung auf diese...mehr

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Werbung für Vereine / 2.4 Bestimmen Sie die Werbemittel, mit denen Sie die Zielgruppe ansprechen

Die einzelnen Werbemittel werden wir hier noch detailliert besprechen. Sie müssen aber im Vorfeld klären, welche Mittel Sie einsetzen werden. Ein Rundschreiben ist beispielsweise bei der Sponsorenwerbung nicht angebracht. Da Sie hier als Zielgruppe meist Unternehmer haben, wird der Brief im Sekretariat abgefangen. Wird er dort als "Massendrucksache" identifiziert, dürfte er I...mehr

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Werbung für Vereine / 3.2 Das sind Sie Ihrem Verein schuldig

Neben den rechtlichen Vorschriften sollten Sie aber auch daran denken, dass die Werbung zu Ihrem Verein passen muss. Der Heimatverein kann nicht mit neonfarbenen Plakaten grellbunt werben, weil es einfach nicht harmoniert bzw. zum Image des Vereins passt. Wichtig Auch sogenannte Traditionsvereine können, ja müssen sogar, modern werben. Der Trachtenverein muss nicht "hausbacke...mehr

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Werbung für Vereine / 4.4 Bilder, Bilder, Bilder

"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte", behauptet der Volksmund – und hat Recht. Bilder können in Bruchteilen von Sekunden Emotionen wecken. Darum sollten Sie in Ihrer Werbung auch verstärkt Bilder einsetzen. Doch nicht jedes Bild ist für die Werbung geeignet. So verwenden Gesangvereine gerne das Gruppenbild der Sangesbrüder und -schwestern. Doch dieses Bild löst beim Betrach...mehr

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Werbung für Vereine / 5.1 Anzeigenwerbung: eine teure Angelegenheit

Je nachdem, was Sie bewerben wollen, können Anzeigen in den lokalen oder regionalen Zeitungen interessant sein. Allerdings ist diese Art der Werbung sehr teuer. Bevor Sie also Anzeigen schalten, sollten Sie sich fragen, ob es nicht andere, weniger kostspielige Möglichkeiten der Werbung gibt. Praxis-Tipp Lassen Sie sich nicht von der hohen Auflage der Zeitung täuschen. Entsche...mehr

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Werbung für Vereine / 3.1 Rechtliche Bestimmungen beachten

Glücklicherweise gibt es in Deutschland sehr klare Richtlinien, die aufzeigen, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt, dass Sie in Ihrer Werbung nicht lügen oder übertreiben dürfen. Hier eine Übersicht der Vorschriften, die bei Werbung zu beachten sind. Sie sind zwar in manchen Fällen für die Vereinswerbung irrelevant – doch auch bei Übernahme von S...mehr

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Werbung für Vereine / 5 Die klassischen Werbemittel

5.1 Anzeigenwerbung: eine teure Angelegenheit Je nachdem, was Sie bewerben wollen, können Anzeigen in den lokalen oder regionalen Zeitungen interessant sein. Allerdings ist diese Art der Werbung sehr teuer. Bevor Sie also Anzeigen schalten, sollten Sie sich fragen, ob es nicht andere, weniger kostspielige Möglichkeiten der Werbung gibt. Praxis-Tipp Lassen Sie sich nicht von de...mehr

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Werbung für Vereine / 5.4 Der Klassiker Nr. 1: der Handzettel

5.4.1 Wo man Handzettel am besten verteilt Handzettel haben über die Jahre – nicht zuletzt durch das Internet – an Bedeutung verloren. Eine ungezielte Verteilung auf der Straße bringt meist nicht viel. Nach der Verteilung findet man die Zettel meist auf dem Boden wieder. Wenn überhaupt sollten deshalb Handzettel zielgerichtet verteilt werden. So kann man Ankündigungen für jun...mehr