Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es denn mit der Zulässigkeit der Versteigerung der Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.3 Werbeslogans und Mottos

Die Verwendung eines Werbeslogans und eines Mottos gehört zu den inhaltlich zulässigen Sachinformationen. Das Gebot der Sachlichkeit darf nicht verletzt und eine Irreführung muss vermieden werden. Es darf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung aufgestellt werden und die Sachinformationen dürfen wegen des reklamehaften Werbemittels nicht völlig in den Hintergrund treten....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.2 Postwurfsendungen

Die unter dem Sammelbegriff "Briefkastenwerbung" bekannte Werbung durch Einwurf von nicht adressiertem Werbematerial in den Briefkasten der Empfänger ist weit verbreitet und bei lokalen Anbietern wie den Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen beliebt. Da der werbende Lohnsteuerhilfeverein ein berechtigtes Interesse hat, auf seine Dienste aufmerksam zu machen, und ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.3 Plakate

Lohnsteuerhilfevereine dürfen an Tafeln, in denen der Ortsplan als Orientierung für Ortsfremde abgebildet ist, werben.[1] Das Anbringen von für die Tätigkeit des Lohnsteuerhilfevereins werbenden Plakaten wird für zulässig gehalten, wenn es der Inhaber des Hausrechts zulässt. Zulässig ist auch Werbung auf Plakatsäulen und Werbetafeln.[2] Informationswerbetafeln sind unter Beach...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale ­Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) oder au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.5 Zertifikat

Die Werbung mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat ist zulässig. Ein Beratungsstellenleiter kann ein gültiges Zertifikat werblich in allen zulässigen Medien einsetzen. Formal geschieht dies durch den Text "geprüft nach DIN 77700" und/oder die bildliche Wiedergabe des ZVL-Prüfsiegels. Die Zertifizierung der Beratungsstellenleiter unterscheidet sich von der der Steuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.6 Name des Beratungsstellenleiters

Die namentliche Nennung des Beratungsstellenleiters oder eines Ansprechpartners in der Werbung ist zulässig. Wenn mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat geworben werden soll, ist sie sogar zwingend erforderlich.[1] Das Gebot der restriktiven Verbotsauslegung aus Art. 12 Abs. 1 GG steht nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht nur den Lohnsteuerhilfevereinen, sondern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 5–11: Planung

Rz. 200 [Autor/Stand] Fall 5: Die deutsche X-AG hat im Ausland eine Tochtergesellschaft, die Planungstätigkeit betreibt. Es besteht ein qualifizierter Geschäftsbetrieb. Die X-AG gestattet der Tochtergesellschaft die Führung des Namens. Sie stellt Planungsunterlagen zur Verfügung, arbeitet auf Anforderung der Tochtergesellschaft technisch spezifizierte Angebote aus. Für einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 4 Das Werberecht im europäischer Binnenmarkt

Die europäischen Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt v. 12.12.2006 (DL-RL)[1] untersagt in Art. 24 absolute Werbeverbote für die kommerzielle Kommunikation und lässt Werbeverbote nur bei konkreter Gefährdung unionsgeschützter Interessen zu. Ob eine solche konkrete Gefährdung vorliegt, ist durch eine Abwägung der Umstände im Einzelfall zu beruteilen. Die Dienstleis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.2 Zuschauer-, Hörer- Lesertelefon

Die Teilnahme an von Rundfunkanstalten, Fernsehsendern und Tageszeitungen veranstalteten telefonischen Sprechstunden ("Zuschauer-, Hörer-, Lesertelefon") ist möglich, es dürfen allerdings nur allgemeine Auskünfte erteilt werden und keine Beratungen im Einzelfall erfolgen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.1 Angaben zum Verein

Der Werbende muss seine Identität preisgeben. Das bedeutet, er muss den Namen des Lohnsteuerhilfevereins nennen und dabei die Verpflichtung des § 18 StBerG beachten, wonach jeder Lohnsteuerhilfeverein die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" in seinen Vereinsnamen mitaufnehmen muss. Zulässig sind insbesondere folgende Angaben: Kommunikationsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.11 Zertifizierungen

Hinweise auf Zertifizierungen, etwa nach DIN 77700 oder nach ISO 9001 sind zulässig, soweit und solange das Zertifikat erteilt und gültig ist. Zu der Zertifizierung nach DIN 77700 ist hervorzuheben, dass diese nicht die Prüfung von Lohnsteuerhilfevereinen oder Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen als solche zum Gegenstand hat, sondern die von natürlichen Personen ("B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.1 Flyer

Derartige Werbemaßnahmen sind grundsätzlich zulässig, wobei auch hier die Gesamtschau entscheidet. Das bloße Verteilen von Werbematerial (Flyer und dergleichen) in der Öffentlichkeit ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da die Belästigung geringfügig ist und auch keine ­unmittelbare Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht. Auch Informationsstände, z. B. in Fußgänger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.10 Messestand

Der BGH[1] hat den Werbestand einer Steuerberatungsgesellschaft auf einer Fachmesse für grundsätzlich zulässig erklärt; ebenso gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer nichtjuristischen Fachmesse.[2] Bei der Werbung durch einen Messestand ist unaufgefordertes und hartnäckiges direktes Ansprechen von Messebesuchern (Anlocken) unzulässig, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.1 Medienauftritte

Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbefilms ist erlaubt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 3: Entsendung und Delegation von Angestellten des Mutterunternehmens

Rz. 153.alt [Autor/Stand] Fall: Das Mutterunternehmen delegiert an eine ausländische Vertriebsgesellschaft eigene Angestellte dort in leitende Funktionen. In allen Fällen ruht das unmittelbare Angestelltenverhältnis zum inländischen Unternehmen. Die Gehälter der Arbeitnehmer werden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen werben. Sie sehen sich verstärkter Konkurrenz auch aus den eigenen Reihen ausgesetzt. Ca. 710 Lohnsteuerhilfevereine mit ca. 12.350 Beratungsstellen werben bundesweit neben Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften um die Gunst der Steuerzahler, für die sie im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.4 Mitgliedschaft im Dachverband

Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) stellt eine sachliche Information dar und ist zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.9 Sponsoring

Mit einem wegweisenden Beschluss[1] hat das BVerfG Sponsoring für kulturelle Veranstaltungen für zulässig erklärt. Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen.[2] Die Vereine können dementsprechend seriöse (z. B. kulturelle) Veranstaltungen fördern und auf deren Werbeplakaten als Sponsor genannt werden. Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 2: Bindung an die Konzernpolitik, Beschaffung der Grundausstattung, betrieblicher Rückhalt

Rz. 152.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält weltweit ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. Das Mutterunternehmen schreibt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 12: Beistellarbeiten

Rz. 207 [Autor/Stand] Fall 12: Die ausländische Tochtergesellschaft vermittelt Interessenten an die deutsche Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaftmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Mäscher, Freigebige Zuwendungen im Geschäftsverkehr, DStR 2015, 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.2 Aufteilung der Aufwendungen

Um eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zu erreichen, sind zunächst jene Aufwendungen auszuscheiden, die ausschließlich durch die Fremdvermietung veranlasst sind. Diese Kosten sind in voller Höhe Werbungskosten. Hierzu zählen insbesondere Reinigungskosten, Entgelte für die Aufnahme in ein Gastgeberverzeichnis, Prospektkosten oder sonstige Kosten der Werbung und Akquirier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Repräsentationskosten

Repräsentationsaufwendungen, d. h. Kosten für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, werden nicht zum Abzug zugelassen, und zwar auch, soweit es sich um Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. handelt.[1] Praxis-Beispiel Nicht abziehbare Repräsentationskosten Teilnahme an gesellschaftlichen, kultur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 5 Gewerbliche Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.4 Beachtung der Regelungen über die Werbung

Bei werberechtlichen Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden, damit die Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins erlaubt ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 6 Werbung mit der Zertifizierung

Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellenleiter dürfen für die von ihnen angebotenen Dienste werben, wenn die Werbung sowohl in Form als auch vom Inhalt her sachlich erfolgt.[1] Sinn der Zertifizierung ist es, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die in der Norm 77700 aufgestellten allgemeinen Qualifikationsanforderungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.4 Auftreten im Wettbewerb

Schließlich enthalten die Sondervorschriften für Lohnsteuerhilfevereine Regelungen[1] zum Auftreten im Wettbewerb mit anderen Anbietern von Steuerberatungsleistungen, insbesondere zur Werbung.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3 Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Hilfeleistung ist gem. § 26 Abs. 1 StBerG sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung auszuüben. Zudem ist dem Verein in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine andere wirtschaftliche Betätigung untersagt.[1] Verstöße gegen diese Pflichten können Haftungsansprüche der beratenen Mitglieder, aber auch die Schließung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / I. Karten auf den Tisch

Rz. 259 In Verträgen, die ausdrücklich den Einsatz von KI zum Gegenstand haben, etwa bei der Entwicklung KI basierter Software oder der Erbringung automatisierter Dienstleistungen, stellt sich die Frage nach einer Informationspflicht[349] über KI-Nutzung kaum: Der Einsatz ist Teil des Vertragszwecks. Anders sieht es bei Verträgen aus, in denen der KI-Einsatz nicht ausdrückli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte / 4.1 Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Wert. Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten schreibt IAS 2.10 die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und den Abzug von Skonti, Rabatten usw. vor. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 238 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.4 Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rz. 58 In Buchst. c) wird bestimmt, dass die Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen zu einem Ausschluss als Abschlussprüfer führen, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, mit denen häufig eine nach außen erkennbare Interessenwahrung des Mandanten verbunden ist.[1] Rz. 59 Die Übernahme von Unternehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 97 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Vertriebskosten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 149 § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB legt fest, dass Vertriebskosten nicht in die HK einbezogen werden dürfen. Eine Beschränkung des Einbeziehungsverbots auf Vertriebsgemeinkosten ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Entsprechend unterliegen auch Vertriebseinzelkosten und Sondereinzelkosten des Vertriebs dem Aktivierungsverbot.[1] Rz. 150 Nachgelagerte Kosten gehören grds....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. In der Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 132 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.3 Umfang der Gegenleistung bei Bauherren- und Erwerbermodellen

Vereinbarter Zustand maßgebend Maßgebend ist, in welchem Zustand das Erwerbsobjekt zum Gegenstand des Vertrags gemacht worden ist. Hat sich der Erwerber durch einheitliches Vertragswerk[1] zur Abnahme eines bebauten Grundstücks verpflichtet, umfasst die Gegenleistung neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden auch: Was gehört zur Gegenleistung? die Herstellungs- und Baunebenko...mehr