Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.2 Aufteilung der Aufwendungen

Um eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zu erreichen, sind zunächst jene Aufwendungen auszuscheiden, die ausschließlich durch die Fremdvermietung veranlasst sind. Diese Kosten sind in voller Höhe Werbungskosten. Hierzu zählen insbesondere Reinigungskosten, Entgelte für die Aufnahme in ein Gastgeberverzeichnis, Prospektkosten oder sonstige Kosten der Werbung und Akquirier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Repräsentationskosten

Repräsentationsaufwendungen, d. h. Kosten für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, werden nicht zum Abzug zugelassen, und zwar auch, soweit es sich um Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. handelt.[1] Praxis-Beispiel Nicht abziehbare Repräsentationskosten Teilnahme an gesellschaftlichen, kultur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 5 Gewerbliche Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.4 Beachtung der Regelungen über die Werbung

Bei werberechtlichen Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden, damit die Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins erlaubt ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 6 Werbung mit der Zertifizierung

Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellenleiter dürfen für die von ihnen angebotenen Dienste werben, wenn die Werbung sowohl in Form als auch vom Inhalt her sachlich erfolgt.[1] Sinn der Zertifizierung ist es, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die in der Norm 77700 aufgestellten allgemeinen Qualifikationsanforderungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.4 Auftreten im Wettbewerb

Schließlich enthalten die Sondervorschriften für Lohnsteuerhilfevereine Regelungen[1] zum Auftreten im Wettbewerb mit anderen Anbietern von Steuerberatungsleistungen, insbesondere zur Werbung.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3 Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Hilfeleistung ist gem. § 26 Abs. 1 StBerG sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung auszuüben. Zudem ist dem Verein in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine andere wirtschaftliche Betätigung untersagt.[1] Verstöße gegen diese Pflichten können Haftungsansprüche der beratenen Mitglieder, aber auch die Schließung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte / 4.1 Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Wert. Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten schreibt IAS 2.10 die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und den Abzug von Skonti, Rabatten usw. vor. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegri...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 238 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Vertriebskosten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 149 § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB legt fest, dass Vertriebskosten nicht in die HK einbezogen werden dürfen. Eine Beschränkung des Einbeziehungsverbots auf Vertriebsgemeinkosten ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Entsprechend unterliegen auch Vertriebseinzelkosten und Sondereinzelkosten des Vertriebs dem Aktivierungsverbot.[1] Rz. 150 Nachgelagerte Kosten gehören grds....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.4 Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rz. 58 In Buchst. c) wird bestimmt, dass die Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen zu einem Ausschluss als Abschlussprüfer führen, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, mit denen häufig eine nach außen erkennbare Interessenwahrung des Mandanten verbunden ist.[1] Rz. 59 Die Übernahme von Unternehmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 97 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. In der Vorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 132 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.3 Umfang der Gegenleistung bei Bauherren- und Erwerbermodellen

Vereinbarter Zustand maßgebend Maßgebend ist, in welchem Zustand das Erwerbsobjekt zum Gegenstand des Vertrags gemacht worden ist. Hat sich der Erwerber durch einheitliches Vertragswerk[1] zur Abnahme eines bebauten Grundstücks verpflichtet, umfasst die Gegenleistung neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden auch: Was gehört zur Gegenleistung? die Herstellungs- und Baunebenko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 482 BGB – Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Te...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Werbung.

Rn 52 Zur Werbung gehören alle auf Kundengewinnung gerichteten Aktivitäten wie Spots, Anzeigen, Prospekte (Köln NJW 06, 781, 782; München NJW-RR 05, 494; Frankf BeckRS 15, 18814 Rz 15), Exposé (BGH ZIP 16, 1930 Rz 7), Verkaufsveranstaltungen, Internetauftritt (AG Freising NJW-RR 08, 1201, 1203).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Werbung (§ 482 II).

I. Vorvertragliche Informationen (§ 482 II 1). Rn 8 § 482 II 1 setzt Art 3 I Timesharing-RL um. Die Angaben sollen dem Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) bewusst machen, dass er ein Recht auf vorvertragliche Informationen hat. Gleichzeitig soll es dem Verbraucher leichter gemacht werden, sich frühzeitig mit diesen Informationen zu beschäftigen (BTDrs 17/2764, 17). II. Festartige Veran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Rechte aus der Garantie sind ›der Erklärung‹ des Garantiegebers, also ihr selbst, zu entnehmen; der Katalog beschreibt sie nur beispielhaft (s Rn 1). I Alt 2, die abstellt auf eine Erklärung des Garantiegebers ›in einer … einschlägigen Werbung‹, regelt die Konstellation, dass die erklärte Garantie hinter Werbeaussagen zurückbleibt; das Gesetz geht also vom Bestehen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Absatz- und vertriebsbezogene Funktionen

Rz. 623 [Autor/Stand] Ausgangspunkt. Betriebliche Funktionen im Absatz- und Vertriebsbereich sind aus Verrechnungspreissicht von signifikanter Bedeutung, weil bereits zivilrechtlich verschiedene Vertriebsformen (Eigenhändler, d.h. Kauf oder Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Kommissionär, d.h. Kauf oder Verkauf im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung, Han...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 11 Verstößt der Unternehmer gg eine seiner Pflichten aus § 482 II, kann eine irreführende Werbung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen iSv § 3 I iVm § 4 Nr 3 UWG vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Belästigungsschutz.

Rn 48 Er schützt gg unbefugtes Eindringen in den privaten oder intimen Bereich, zB durch Telefonwerbung, untersagte Briefwerbung, unzulässige E-Mail-Werbung und ähnl rein belästigende Handlungen ohne rechtfertigenden Grund (BGHZ 59, 317; 64, 182; VersR 89, 373; BGH EWiR 16, 157; ferner s.o. Rn 29).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Kartellrecht, Presse.

Rn 20 Für den Bereich des Verkehrs zwischen Unternehmen ergibt sich aus §§ 19, 20 GWB für marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen ein Diskriminierungsverbot. § 19 GWB verbietet es marktbeherrschenden Unternehmen, andere Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, zu behindern oder ohne sachlichen Grund ungleich zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen (Abs 2).

Rn 11 (1) Der Untersuchungsanspruch (II) ist eingeführt, weil der Käufer bei aufschiebender Bedingung kein Recht auf Zugang zur Kaufsache hätte. Er begründet selbstständiges, auch klagbares Recht des Käufers auf Lieferung vertragsgemäßer Ware zur Untersuchung (RG 93, 254, 255; Hamm BB 95, 1925 [OLG Hamm 26.11.1993 - 11 U 72/93]; aA Erman/Grunewald Rz 6; offenbar RG 94, 285, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Festartige Veranstaltungen (§ 482 II 2, 3).

Rn 9 § 482 II 2 setzt Art 3 II Timesharing-RL um. Er soll die verbreitete Praxis unterbinden, Teilzeit-Wohnrechte und ähnliche Produkte auf festartigen Veranstaltungen zu vermarkten, bei denen der Verbraucher bewusst in eine entspannte, unkritische Stimmung versetzt wird. Rn 10 § 482 II 3 setzt Art 3 III Timesharing-RL um. Er soll sicherstellen, dass sich der Verbraucher an O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Existenzgründungsphase.

Rn 3 Die Gründungsphase ist erst mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen o selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen (zB Geschäftseröffnung, Abschluss des ersten Kundenvertrags). Vorbereitende Handlungen (Einstellung von Arbeitnehmern, Anmietung von Räumlichkeiten, Kauf von Einrichtungsgegenständen) genügen nicht. Ausreichend ist jedoch die nach außen hin s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 37 Beeinträchtigungen der Sachsubstanz sind insb die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache (auch zB durch erhebliche Verunreinigung, BGH DB 64, 65 f, unbefugtes Plakatieren, LG Bonn NJW 73, 2292, 2293 f [LG Bonn 15.06.1973 - 5 S 50/73]; AG Leipzig NJW-RR 98, 240 [AG Leipzig 18.07.1997 - 5 C 5887/97] oder Sachverbrauch, durch unaufgeforderte Telefaxwerbung, Hamm OLGR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Recht auf eine Privatsphäre autonomer Lebensgestaltung.

Rn 29 Ein weiteres insb durch die Rspr ausgeformtes besonderes Persönlichkeitsrecht ist der Schutz des persönlichen Bereichs einer Person, insb der Privatsphäre einer autonomen Lebensgestaltung. Geschützt wird hier die Person vor einem unzulässigen Belauschen und Aufnahme ihrer Worte auf Tonträger, vor unzulässiger Beobachtung der Person und fotografischem Festhalten aller B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Verkäufer oder anderes Glied der Vertragskette.

Rn 50 Die Äußerungen müssen vom Verkäufer oder ihm zurechenbaren Personen stammen. Hersteller o deren Gehilfen werden nicht mehr ausdrücklich genannt, sind jedoch als Glieder der Vertragskette bzw als im Auftrag Handelnde umfasst. Bzgl ›Auftrag‹ ist von einer weiten Begrifflichkeit auszugehen, sodass bspw eine Beauftragung zur Schaltung von Werbung oder Anzeigen iRe Dienst- ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die nicht abdingbare (§ 476 I 1 Alt 2, dort Rn 7) Norm soll den Verbraucher vor unklaren und mangels dauerhafter Wiedergabe nicht nachweisbaren Garantien schützen. Sie gilt für alle Garantien iSd § 443, auch von Dritten (va keine ›Herstellergarantie‹), iRe Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber für Werbung mit einer Garantie (BGH NJW 11, 2653 [BGH 14.04.2011 - I ZR 133/09] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm dient der Geltung des Halbteilungsgrundsatzes auch in den Fällen, in denen die beteiligten Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus Vereinbarungen zur anteiligen Übernahme der Maklerkosten durch die Partei treffen, die in keinem Vertragsverhältnis zu dem Makler steht. Dies betrifft sowohl Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Reisen.

Rn 163 Der Veranstalter von Reisen ist für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise verantwortlich (in BGHZ 103, 298, 304 als besonderer Fall der Berufshaftung angesehen, krit zB BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 572). Zu berücksichtigen sind insb Art und Beschreibung der Reise sowie Reiseziel (BGH NJW 06, 2918 Rz 6: splitternde Glastür trotz Werbung mit ›kindgerechter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorvertragliche Informationen (§ 482 II 1).

Rn 8 § 482 II 1 setzt Art 3 I Timesharing-RL um. Die Angaben sollen dem Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) bewusst machen, dass er ein Recht auf vorvertragliche Informationen hat. Gleichzeitig soll es dem Verbraucher leichter gemacht werden, sich frühzeitig mit diesen Informationen zu beschäftigen (BTDrs 17/2764, 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Die praktische Bedeutung von Garantieerklärungen in und zusätzlich zu Kaufverträgen ist erheblich. ›Hersteller-‹ und ›Händlergarantien‹ sind ein verbreitetes Instrument, um das Vertrauen von Käufern in die Qualität von Waren zu erhöhen. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen, besonders Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen, werden Mängelrechte des Käufers – idR a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. VerbraucherrechteRL.

Rn 4 Die VerbraucherrechteRL gilt wie gewohnt fort und wird durch die WKRL nicht tangiert. Diese tritt ausweislich deren Erw 11 vielmehr ergänzend hinzu. I dient der Umsetzung des Garantiebegriffs in Art 2 Nr 14 VRRL: ›Gewerbliche Garantie‹ ist ›jede dem Verbraucher ggü zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines Herstell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) GemE (Räume und Flächen).

Rn 41 – Fassade. Einem Teileigentümer ist es gestattet, im angemessenen Rahmen die Fassade für Werbung zu gebrauchen (BayObLG NZM 00, 1236 [BayObLG 06.10.2000 - 2 Z BR 74/00]; KG NJW-RR 95, 333 [KG Berlin 08.06.1994 - 24 W 5760/93]). Die Fassade ist hingegen grds kein Ort für Meinungsäußerungen (KG NJW-RR 88, 846 [KG Berlin 15.02.1988 - 24 W 4716/87]). Grillen. Jeder WEigtümer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Beeinträchtigungen.

Rn 11 E-Mail-Werbung (BGH Urt v 12.9.2013 – I ZR 208/12); Abmahnungskosten (BGHZ 52, 393); Befüllung von Fremdbehältern/Gas (BGH NJW 03, 3702); Unterlassungsanspruch Gewinnzusagen (LG Saarbrücken 25.3.03 – 1 O 429/00); Insolvenzproblematik bei Verurteilung zur Räumung (BGH IMR 06, 30); Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft (BGH Urt v 27.10.2017 – V ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Äußerungen.

Rn 49 Aufgrund der weitgehenden inhaltlichen Entsprechung der alten Rechtslage in I 2 Nr 2, S 3 aF mit III 1 Nr 1 und Nr 2 lit a, b nF, insb der Verwendung identischer Begriffe, kann auf das bisherige Verständnis der jeweiligen Begrifflichkeiten zurückgegriffen werden. Erforderlich sind konkrete Beschreibungen der Beschaffenheit der Ware, bloß reklamehafte Anpreisungen genüg...mehr