Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Beitrag aus Finance Office Professional
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenstellen: Vorgehenswei... / 2.8 Budgets und Ressourcen für Kostenstellen festlegen

Die Zuordnung von Budgets für einzelne Kostenstellen ist zwar nicht unbedingt an die Einrichtung von Kostenstellen gebunden; Sie können sie auch im Rahmen der Unternehmensplanung verteilen. Überlegen Sie dennoch, mit welchen Mitteln und sonstigen Ressourcen eine Kostenstelle ausgestattet werden soll: Wie viele Mitarbeiter werden dort tätig sein? Welche Personalkosten entsteh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenstellen: Vorgehenswei... / 3.2 Vorgehensweise

Um eine möglichst reibungsarme Umsetzung zu erreichen, gehen die Verantwortlichen im Betrieb wie folgt vor: Schritt 1: Ziele und Verantwortlichkeiten definieren In diesem Fall ist das Ziel klar. Da die Produkte die Produktionsanlagen in unterschiedlichem Ausmaß nutzen, sollen mit der Untergliederung eine höhere Genauigkeit bei der Verrechnung der Kosten und eine Verbesserung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Maschinenstundensatzrechnun... / Umsetzung

Hasenkamp ermittelt zunächst Arbeitsstunden und Laufzeiten für seine Maschinen. Diese Zeiten sind die Grundlage für die Kostenverteilung . Ausgangspunkt sind in beiden Fällen die Kalendertage des Jahres. Diese werden um Sonn- und Feiertage sowie weitere Ausfallzeiten gekürzt. Damit bleiben pro Beschäftigtem rund 1.720 Arbeitsstunden pro Jahr, die maximal geleistet werden könn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen im Controlling v... / 3 Kennzahlen: Erläuterung, Formeln bzw. Datengrundlage und Einsatzmöglichkeiten

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Reihe von Kennzahlen vor, die für die Ertragssteuerung von Dienstleistungen besonders wichtig sind. Anzahl der Kundenkontaktemehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erweiterte Planung & Analys... / 9 Ein Integrationsszenario

Eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufgabenträgern wie Logistik- und Produktionsplanern und Controllern zu erreichen, ist keine leichte Aufgabe. Das Flussdiagramm in Abb. 3 veranschaulicht die Komplexität, die sich hinter eines scheinbar einfachen End-to-End-Prozesses verbirgt. Abb. 3: Beispiel für xP&A-Zusammenarbeit über Planungsdomänen und Organisation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenstellen: Vorgehenswei... / 2.5 Kosten systematisch zuordnen

Ordnen Sie alle Kosten möglichst mithilfe von Belegen direkt einer Kostenstelle zu (Kostenstellen-Einzelkosten). Es kann sinnvoll sein, bestimmte Kostenarten direkt einer einzelnen Kostenstelle zuzuordnen und andere Kostenstellen für ausgewählte Kostenarten von vorneherein zu sperren. Beispielsweise ist es möglich, die Kosten für Werbung, Ausgangsfrachten und -verpackungen s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Performance Measurement von... / 3.3 Kennzahlen für Kommunikationsprozesse

Für Kommunikationsprozesse können zahlreiche Kennzahlen verwendet werden. Im Folgenden werden einige näher erläutert, die dem Einsatz bezahlter Werbeanzeigen zur Kundengewinnung dienen: Return on Advertising Spend (ROAS): Vielfach werden zur Kundengewinnung bezahlte Werbeanzeigen in Suchmaschinen oder Social-Media-Kanälen eingesetzt. Mit dieser Kennzahl ist es möglich, die Pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.7 Gesellige Zusammenkünfte (Nr. 7)

Rz. 27 Nach § 58 Nr. 7 AO darf eine steuerbegünstigte Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstalten, wenn diese im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind. Hierzu liegt eine Ausnahme von den Geboten der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit vor. Gesellige Zusammenkünfte dienen der Pflege der Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgef...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsmarketing basierend ... / 2 Marketing

Der Begriff "Marketing" wird häufig mit kreativen und spannenden Werbemaßnahmen assoziiert. Das ist jedoch so nicht korrekt. Vereinfacht ausgedrückt, versteht man nämlich unter dem Begriff Marketing nichts anderes als Absatzwirtschaft oder Absatzpolitik. Das bedeutet: Beim Marketing geht es letztendlich darum, Produkte bzw. Leistungen kundenorientiert anzubieten. Marketing ü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augenoptiker (Professiogramm) / 1.1 Beratung und Verkauf

Beratung der Kunden bei der Auswahl der Brillenfassungen und Brillengläser, der Kontaktlinsen und anderer vergrößernder Sehhilfen nach Verwendung, Verordnung und Sehaufgabe in Beruf und Freizeit, Informieren der Kunden über Auswirkungen der Sehhilfen auf den Sehvorgang (z. B. am Bildschirmarbeitsplatz), Anpassung der geeigneten Brille durch Messen des Augenabstandes und der Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 363 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung".[1] Nach der noch zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[2] Dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 319 Gemäß§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 322). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 340 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der seit dem 1.1.2015 geltenden unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 471 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 4.5 Haus- und Straßensammlung

Die Haus- und Straßensammlung bietet sich wegen des hohen technischen und organisatorischen Aufwands nur für größere Organisationen an. Wichtig: Vor der Sammlung sollten Sie sich unbedingt beim zuständigen Ordnungsamt über die rechtlichen Bestimmungen informieren, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Häufig werden solche Sammlungen auch vom Verband organisiert, der d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 3.2 Motive der Spende

Um einen Spender zu finden, muss man sich darüber im Klaren sein, wen man ansprechen will. Nicht jeder ist für die gleichen Argumente empfänglich. Man muss deshalb zunächst eine Zielgruppe festlegen, bei der man Spenden akquirieren will. Wichtig zur Festlegung dieser Zielgruppe ist zunächst eine Analyse, warum Menschen spenden. Ein von Ihrer Seite nicht zu beeinflussendes Mot...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 2.7.1 Werbung

Jeder Verein sollte für sich werben.[1] Darum hat diese Gruppe immer eine Menge zu tun, selbst wenn keine Veranstaltung geplant ist. Zu ihren Aufgaben zählt es beispielsweise, ein einheitliches werbliches Erscheinungsbild zu entwickeln, das sich dann auch in der Gestaltung der Homepage, in Werbeschriften und auf Plakaten wiederfindet (Logo des Vereins, Schriftzug des Vereins...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 2.7 Das Team "Öffentlichkeitsarbeit"

Werbung und PR sind so verschieden, dass die Bildung zweier Untergruppen sinnvoll ist. Andererseits stellt sich hier die Frage nach den personellen Kapazitäten. Ist eine Trennung personell nicht machbar, muss man die beiden Gruppen notgedrungen zusammenlegen. 2.7.1 Werbung Jeder Verein sollte für sich werben.[1] Darum hat diese Gruppe immer eine Menge zu tun, selbst wenn keine...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 3.3 Aufgaben der Arbeitsgruppen

Damit die Vorbereitung möglichst reibungslos ablaufen kann, müssen die Arbeitsgruppen klar umrissene Aufgabengebiete haben. Je genauer die Aufgaben beschrieben werden, desto weniger Probleme wird es beim Abarbeiten geben. Die folgende Tabelle zeigt, was die Teams grundsätzlich zu tun haben.mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 3.4.4 Einladungen

Zu einer Vereinsveranstaltung sollten bestimmte Personen oder Personengruppen direkt eingeladen werden. Hierzu gehören: Ehrenmitglieder Spender und Sponsoren je nach Verein kommunale, regionale oder Bundespolitiker religiöse Würdenträger Medienvertreter (Presse, TV, Radio) Wird hier jemand Wichtiges vergessen, kann das dem Verein mittel- bis langfristig sehr schaden. Es will desha...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 2.7.2 PR

Die Public Relations (PR) stellen einen permanenten Prozess dar – sie prägen das Image des Vereins und sind bestrebt, es kontinuierlich auszubauen und zu verbessern. Um wirksam PR betreiben zu können, müssen Kontakte zu den kommunalen und regionalen Medien und deren Ansprechpartnern aufgebaut werden. Wenn diese bereits bestehen, bevor Veranstaltungsvorbereitungen in die heiß...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 2.1 Ausstattung der Teams

Jeder Hauptgruppe steht ein Budget zur Verfügung. Diese Gelder werden von der Finanzgruppe verwaltet, die jedoch kein Mitspracherecht hat, wenn die Gruppen über den Einsatz der Mittel entscheiden. Ist eine Ausgabe geplant, weist die Finanzgruppe jeweils darauf hin, wie hoch das Budget danach noch ist. Zudem erhält jede Gruppe eine Aufgabenbeschreibung mit folgenden Angaben: Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wurde kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der N...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Einige Rehabilitationsträger haben spezielle Vorschriften, nach denen sie die Möglichkeit haben, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zu unterstützen. § 45 animiert die Rehabilitationsträger lediglich dazu, sich bei ihrer Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen untereinander abzustimmen (Soll-, nicht Muss-Vorschrift). Ansprüche auf Unterstützungsleist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.2 Form und Grenzen gewerkschaftlicher Werbung

Bei der Festlegung der Grenzen gewerkschaftlicher Werbung geht es letztlich um die Frage, ob überwiegende Gegeninteressen des Arbeitgebers gegenüber dem in Art. 9 Abs. 3 GG verankerten Recht der Arbeitnehmerkoalition bestehen. Hierzu hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Entscheidungen die nachfolgend dargestellten Grundsätze entwickelt. Die gewerkschaftliche Werbung k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1 Werbung der Gewerkschaften

Zur Sicherung und Stärkung ihrer Verhandlungspositionen gegenüber den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden sind die Gewerkschaften bei der Gewinnung neuer Mitglieder auf Werbemaßnahmen innerhalb der Betriebe angewiesen. Zulässigkeit und Grenzen gewerkschaftlicher Werbemaßnahmen sind wegen des Fehlens gesetzlicher Regelungen nahezu ausschließlich richterrechtlich entwickelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.2 Gewerkschaftliche Vertrauensleute

Gewerkschaftliche Vertrauensleute stellen einen ehrenamtlichen Funktionärskörper einer Gewerkschaft im Betrieb dar, durch den sie ihre koalitionsspezifische Aufgabe auf der Ebene der einzelnen Betriebe wahrnehmen lassen will. Zu den Aufgaben von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zählt insbesondere die Werbung neuer Mitglieder; Mitwirkung und Vorbereitung von Wahlen der Betri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2 Rechtsstellung außerhalb der Betriebsverfassung

Die Rechte der Gewerkschaften außerhalb der Betriebsverfassung sind gesetzlich nicht geregelt und im Wesentlichen von den Gerichten aus der verfassungsrechtlichen gewährleisteten Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG entwickelt worden. Die wichtigsten Rechte stellen ihre Möglichkeit zur Werbung im Betrieb sowie die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Vertrauensleute dar. Nachd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Allgemeines

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der Em...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.7 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 68 Nr 7 AO)

Tz. 240 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 7 AO sind kulturelle Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen. Beispielhaft genannt werden in der Vorschrift als kulturelle Einrichtungen Museen und Theater, als kulturelle Veranstaltungen Konzerte und Kunstausstellungen (s auch AEAO Nr 13 zu § 68 Nr 7). Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen iSd § 68 Nr 7 AO können...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufmann / 2.2 Kaufmännischer Geschäftsbetrieb

Die zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines Handelsgewerbes i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB ist, dass das Gewerbe eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Ob diese tatsächlich vorhanden ist, ist unerheblich. Grundsätzlich wird bei jedem Gewerbe zunächst vermutet, dass dessen Ausübung auch einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Achtung: Diese gesetzliche V...mehr