Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Einleitung

Rz. 25 Jedes Geschäft ist zwangsläufig mit Chancen und Risiken verbunden. Beiden Belangen wird ein Unternehmen ebenso wie ein Rechtsanwalt bezüglich seiner eigenen Forderungen nur dann gerecht, wenn er – neben möglichen Bonitätskontrollen – ein gezieltes Informationsmanagement betreibt. Nachfolgend sollen einige wenige Maßnahmen vorgestellt werden, die bei einem aktiven Info...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 4. Abgrenzung zur vertretbaren und unvertretbaren Handlung

Rz. 20 Schon die aufgeführten Beispiele zu aktiven Handlungspflichten trotz eines Unterlassungsgebotes machen deutlich, dass es in der Praxis schwierig sein kann, die Durchsetzung der Handlungspflichten in der Vollstreckung zwischen der Anwendung von § 890 ZPO einerseits und den §§ 887, 888 ZPO andererseits abzugrenzen. Rz. 21 Tipp Soweit schon im Ausgangsprozess absehbar ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XXII. Einsatz von elektronischen Ermittlungsdiensten

Rz. 265 Für die Ermittlung von Schuldnern, deren Adressen und weiteren Auskünften gibt es zwischenzeitlich verschiedene kommerzieller Anbieter am Markt. So ermittelt die supercheck GmbH in Köln unbekannt verzogene Schuldner in Deutschland und ganz Europa für zurzeit 4,90 bis 13,00 EUR[83]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1028 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Genossenschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der eG in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1029 Auch während de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 4.5 Blogs

Auch der klassische Blog kann ein geeigneter Kanal für einen Corporate Influencer sein. Dabei muss es nicht immer der offiziellen Firmenblog sein, in dem sich der Influencer zu Wort meldet. Auch Gastbeiträge in anderen Blogs, als Interviewpartner in Podcasts oder einen eigenen Blog können die Influencer nutzen, um ihre Firma in ihrem Netzwerk ins Gespräch zu bringen. Auch hi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 1.1 Ausprägungen

In der Werbung hat sich bereits der Begriff Influencer-Marketing als feste Disziplin etabliert. Durch ihre starke Medienpräsenz haben Influencer generell einen sehr großen Einfluss auf alle Menschen, die ihren Beiträgen folgen, ihre Kanäle abonnieren oder durch Presseberichte auf ihre Inhalte aufmerksam werden. Diese Persönlichkeiten genießen in ihrer oft hunderttausende Mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagen des Human-Resour... / 2.7 Wertschöpfungsrechnung

Wertbeitrag von Personalleistungen in Euro ermitteln Bei den bisherigen Ausführungen zum HR-Controlling stand meist die Betrachtung der Input-Seite im Vordergrund, weniger die des Outputs. Dies liegt daran, dass der Nutzen von Personalarbeit in Euro nur schwer und häufig nur sehr langfristig zurechenbar ist. Einige erste Ansätze, wie der Erfolg (Output) von Personalarbeit doc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.2.1 Kennzahlen aus Recruiting und Personalentwicklung

Der Recruitingprozess kann mit Hilfe vieler Kennzahlen abgebildet werden. Angefangen von Platzierungen in Arbeitgeberrankings bis hin zur Zeitdauer einer Besetzung (time to hire). Gerade diese zwei sind mit vielen Einschränkungen behaftet. Beim Arbeitgeberranking sind Größe und Bekanntheit des Unternehmens ausschlaggebend. Beides Aspekte, die nicht unmittelbar durch den Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 4 Steuerbegünstigte Empfänger

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einer steuerbegünstigten Körperschaft als Empfängerin steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach liegt kein wirtschaftli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 1 Sponsoring-Erlass der Finanzverwaltung

Das BMF hat sich im sog. Sponsoring-Erlass zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsorings geäußert.[1] Das Schreiben regelt den Begriff des Sponsorings sowie die ertragsteuerliche Behandlung beim Sponsor und bei den steuerbegünstigten Empfängern.­ Unter Sponsoring wird nach Meinung des BMF[2] überlicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 3.1 Betriebsausgabenabzug

Das Interesse des Sponsors geht regelmäßig dahin, für seine Zahlungen den vollen Betriebsausgabenabzug zu erlangen, um seine Steuerlast zu reduzieren.[1] Daher bedarf es einer Abgrenzung von Spenden und Kosten der Lebensführung bzw. bei Kapitalgesellschaften von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn durch die Zuwendungen ein Gesellschafter begünstigt wird. Mit dem Sponsoring v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.1 Liebhaberei

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist – wie bereits kurz erwähnt – ein Streben nach einem sog. Totalgewinn erforderlich. In der Zeitspanne von Beginn der Tätigkeit bis zu deren Ende muss sich saldiert zumindest ein kleiner Gewinn ergeben. Ist das nicht der Fall, wird die Tätigkeit – nach den Umständen des Einzelfalls – als eine steuerlich nicht relevante Betätigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 2.2 Offline-Umsätze

Dies sind Lieferungen und sonstige Leistungen, bei denen das Internet oder andere elektronische Netze lediglich für Werbung, Vertragsanbahnung oder Vertragsabschluss, ggf. auch für die Bezahlung genutzt werden. Der eigentliche Leistungsaustausch findet auf konventionellem Weg statt. Praxis-Beispiel Offline-Umsätze Handel mit Waren aller Art, Büchern, CDs, DVDs, elektronischen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.1 Ferientermine

Unter Umständen können auch Termine innerhalb der Ferien für Angebote interessant sein. Nicht zuletzt durch die gestiegenen Preise für Urlaubsreisen werden Urlaube häufig kürzer geplant oder es wird insgesamt darauf verzichtet. Dennoch sollte man zumindest innerhalb der Sommerferien vorsichtig planen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Vereinsmitglieder ebenfalls in Urlaub fahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Werbung durch Spieler

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Einnahmen eines Sportlers aus einer Werbetätigkeit sind als Arbeitslohn anzusehen, wenn die Werbemaßnahme durch die nichtselbständige Sporttätigkeit veranlasst wird, also Ausfluss des Dienstverhältnisses ist. Dies ist stets dann der Fall, wenn der einzelne Sportler gegenüber einer Vermarktungsgesellschaft zur Teilnahme an verschiedenen Werbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fußballspieler

Rz. 1306 Hier existieren in der Praxis weitreichende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die teilweise mehr als nur reflexhaft[2956] in die private Lebensführung hineinreichen und im Wege von AGB vereinbart werden (die Musterklausel entspricht weitgehend § 2 des Musterarbeitsvertrags der Deutschen Fußball Liga[2957]). Die Zulässigkeit jeder einzelnen Klausel und aller Klauseln...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Datenschutz und Follower auf Social Media-Kanälen

Rz. 1374 Follower sind im Social Media-Profil gespeicherte Kundendaten.[3169] Die Verfügungsgewalt an diesen Daten richtet sich nach den bereits für die Social-Media-Kanäle dargelegten Grundsätzen. Die datenschutzrechtliche Seite stellt sich so dar, dass Follower eines privaten Accounts ihre persönlichen Daten dem privaten Account-Inhaber zugänglich machen, indem sie ihm folg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bedeutung bei Vereinen

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die GbR hat bei Vereinen insbesondere Bedeutung, wenn diese sich zur Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen zusammenschließen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine GbR handelt. Wie unter Rz. 6 ausgeführt, kann je nach Willen der Vereine eine rechtsfähige oder nicht rechtsfähige GbR vorliegen. Entscheidend is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerbegünstigte Vereine

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Masse der ideellen Vereine verfolgt nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (s. §§ 51–68 AO, Anhang 1b). Für das Gemeinnützigkeitsrecht ist die Rechtsform des Idealvereins ohne Bedeutung. D.h., sowohl rechtsfähige Vereine wie auch Vereine ohne Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Anstellungsvertrag Außendienst

Rz. 416 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.37: Anstellungsvertrag Außendienst § 1 Tätigkeit (1) Der Mitarbeiter wird als _________________________ eingestellt. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mitarbeiters. (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Mitarbeiter ohne Minderung der Vergütung andere gleichwertige Tätigkeiten zuzuweisen, die zumutbar sind u...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / E. Qualitätsmerkmale der MPU-Vorbereitung

Rz. 29 Im Gegensatz zur MPU, die durch gesetzliche Vorschriften und die regelmäßige Qualitätskontrolle durch die BASt stark reglementiert und somit qualitätsgesichert ist, ist der Markt der MPU-Vorbereitung derzeit nach wie vor nicht geregelt. Da sich mit der Angst vor der MPU schnelles Geld machen lässt, ist das Feld der Vorbereitung leider nicht frei von schwarzen Schafen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Eingeschränkte Zulassung der privaten Nutzung

Rz. 860 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.51: Eingeschränkte Zulassung der privaten Nutzung Der Arbeitnehmer darf den betrieblichen Internetzugang und das betriebliche E-Mail-System grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke verwenden. Die private Nutzung ist nur außerhalb der Arbeitszeit (während der Pausen oder nach Dienstende) erlaubt. Sie darf pro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / r) Scientology

Rz. 103 Die Frage nach der Mitgliedschaft in der Scientology Organisation wurde bisher als uneingeschränkt zulässig bewertet.[233] Nach der Rechtsprechung des BAG ist die "Scientology Kirche Hamburg e.V." keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 4, 140 GG, Art. 137 WRV, sondern zielt auf die Eroberung organisatorischer Schlüsselpositionen in Wirtschaft u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechteübertragung gem. § 31 Abs. 5 UrhG (Beispielsregelung)

Rz. 1510 Formulierungsbeispiel Für die übrigen Schutzrechte, insbesondere für alle etwaigen nach Urheber- und Geschmacksmuster rechtsschutzfähigen Arbeitsergebnisse, die der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses während der Arbeitszeit oder, sofern sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben haben, auch außerhalb seiner Arbeitszeit erstellt, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (§ 50a Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50a Abs 1 Nr 3 EStG bestimmt, dass bei beschränkt StPfl die ESt für Einkünfte auf Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum zu verpflichten, im Wege des Steuerabzugs er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Klauselbeispiele

Rz. 1297 Die folgende Klausel ist angelehnt an § 8 Abs. 1 BAT bzw. § 41 TvöD BT-V Allgemeines Verhalten inkl. Tendenzträger-Unternehmen Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen und die Interessen des Arbeitgebers sind nach besten Kräften zu fördern und zu vertreten. Der Arbeitnehmer hat auch im außerdienstlichen Ber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zweckbetriebe i. S. von § 68 AO

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im AEAO zu § 68 AO TZ 1 (s. Anhang 2) wird u. a. klargestellt, dass die dort genannte beispielhafte Aufzählung von Zweckbetrieben ohne nähere Prüfung des § 65 AO (s. Anhang 1b) kraft gesetzlicher Vorschrift als Zweckbetriebe zu behandeln sind (s. BFH-Urteil vom 19.01.1995, BStBl 1995 Teil II S. 446 und BFH-Urteil vom 04.06.2003, BStBl 2004 T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Tendenzbetriebe und Kirchen/Scientology

Rz. 1290 Vornehmlich in Tendenzbetrieben, Kirchen und kirchlichen Einrichtungen wird eine außerdienstliche Interessenwahrung eine größere Rolle spielen. Die Loyalitätspflicht zwingt den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tendenz des Arbeitgebers, also insbesondere auf dessen konfessionelle, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele.[2935] Auf diese Ziele sollte eine Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.5 Beauftragung Dritter zu Zwecken des Wettbewerbs und der Werbung (Abs. 5)

Rz. 17 Innerhalb der Grenzen des § 197b ist es den Krankenkassen bereits gestattet, die ihnen obliegenden Aufgaben durch Arbeitsgemeinschaften oder durch Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen zu lassen, soweit dies wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt und Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. Mit Abs. 5 stellt der Geset...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.3 Zulässige Werbemaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 11 Mit Abs. 3 Satz 1 stellt der Gesetzgeber zunächst klar, dass die Krankenkassen berechtigt sind, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. Werbemaßnahmen sind daher ein untrennbarer Bestandteil des von dem Gesetzgeber gewünschten Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen untereinander, da ohne an die (potenziellen) Mitglieder gerichtete informierende Werbemaßna...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 15 Mit Abs. 4 Satz 1 wird vorrangig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen zur Konkretisierung der Abs. 1 und 3 zu regeln. Nach Satz 2 kann diese Befugnis auch durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf das BAS übertragen. Konkret benen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Domscheit, Neuer Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG), GuP 2022 S. 16. Rz. 35 Eine Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr aus unzulässigen Werbemaßnahmen einer anderen Kasse erwächst. Das für das gewerbliche Wettbewerbsrecht entwickelte Instrumentarium von del...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.6 Buchungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 18 Die Regelung des Abs. 6 entspricht deckungsgleich dem ehemaligen § 4 Abs. 5 i. d. F. bis zum 31.3.2020 und sieht zur besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit vor, dass in der Jahresabrechnung der Krankenkassen gemäß §§ 77 Abs. 1a, 78 Satz 1 SGB IV die Verwaltungsausgaben für die Werbung von Neumitgliedern nach den gleichen Vorgaben gebucht werden. Durch die Ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.2 Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 stellt zunächst klar, dass unlautere geschäftliche Handlungen der Krankenkassen unzulässig sind, ohne dabei jedoch den Begriff der Unlauterkeit näher zu definieren. Auch den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs ist der Begriff der Unlauterkeit fremd. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zur näheren Ausgestaltung der Unlauterkeit auf die Maßstäbe des UWG verwie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–8] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 [Einnahmen aus Leistungen → Zeilen 10–17]

Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Eine derartige Leistung können z. B. Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen, Vermietung beweglicher Gegenstände oder auch Entschädigungen sein. Das gilt auch für ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten (FG Münster, Urteil v. 29...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.24 [Bewirtungsaufwendungen → Zeile 63]

Aufwendungen anlässlich von geschäftlichen Bewirtungen der Geschäftspartner und anderer Personen, sind nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar. Sie müssen durch den Betrieb veranlasst und angemessen sein (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb ist zum Nachweis die Rechnung über die Bewirtung erforderlich. Diese muss nach R 4.10 Abs. 8 Satz 8...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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