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A / 42 Akteneinsicht, Unterrichtung Dritter [Rdn 543]

Detlef Burhoff, Michael Eggers
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Rdn 544

 

Literaturhinweise:

Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49

Freyschmidt/Nadeborn, Was darf der (Strafrechtsschutz-)Versicherer wissen? Grundlagen und Grenzen des Auskunftsbegehrens gegenüber Strafverteidigern, StRR 2012, 364

Lauterwein, Beschränkungen bei der Verwendung von Informationen aus Strafakten (§ 32f Abs. StPO), NStZ 2024, 136

Meyer-Lohkamp/Schwerdtfeger, Strafrechtliche Risiken bei der Weitergabe von Akteninhalten mit kinderpornographischen Inhalten bei der Berufsausübung, StV 2014, 772

Rauwald, Verwendung der Strafakte zur Anspruchsverfolgung durch den Beschuldigten, NJW 2018, 3679

Schulz, Parteiverrat gem. § 356 StGB durch Beschaffung eines Auszugs aus den Verkehrsunfallakten?, zfs 2016, 604

Travers/Schwerdtfeger, Verwendung von Erkenntnissen aus Ermittlungsakten und ihre Weitergabe an Dritte durch den Unternehmensverteidiger: Reichweite der Beschränkungsregelung des § 32f Abs. 5 StPO, StV 2021, 750

von der Meden/Schwerdtfeger/Petersen, Verwendung und Weitergabe der Ermittlungsakte durch den Verteidiger, StraFo 2024, 202

Ziemann, Akteneinsicht und Aktenverwertung im Kinderpornografieverfahren – ein neues Strafbarkeitsrisiko für effektive Verteidigung?, StV 2014, 299

s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226, und bei → Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten, Teil A Rdn 531.

 

Rdn 545

1.a) Neben der Frage, ob und inwieweit der Verteidiger nach AE den Beschuldigten informieren und ihm ggf. Kopien von gefertigten Aktenauszügen übergeben darf (→ Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten, Teil A Rdn 530), ist die Frage von praktischer Bedeutung, inwieweit der Verteidiger dazu geg...

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