Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 363 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung".[1] Nach der noch zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[2] Dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 471 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 340 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der seit dem 1.1.2015 geltenden unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 319 Gemäß§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 322). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.5 Haus- und Straßensammlung

Die Haus- und Straßensammlung bietet sich wegen des hohen technischen und organisatorischen Aufwands nur für größere Organisationen an. Wichtig: Vor der Sammlung sollten Sie sich unbedingt beim zuständigen Ordnungsamt über die rechtlichen Bestimmungen informieren, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Häufig werden solche Sammlungen auch vom Verband organisiert, der d...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 3.2 Motive der Spende

Um einen Spender zu finden, muss man sich darüber im Klaren sein, wen man ansprechen will. Nicht jeder ist für die gleichen Argumente empfänglich. Man muss deshalb zunächst eine Zielgruppe festlegen, bei der man Spenden akquirieren will. Wichtig zur Festlegung dieser Zielgruppe ist zunächst eine Analyse, warum Menschen spenden. Ein von Ihrer Seite nicht zu beeinflussendes Mot...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 2.7.1 Werbung

Jeder Verein sollte für sich werben.[1] Darum hat diese Gruppe immer eine Menge zu tun, selbst wenn keine Veranstaltung geplant ist. Zu ihren Aufgaben zählt es beispielsweise, ein einheitliches werbliches Erscheinungsbild zu entwickeln, das sich dann auch in der Gestaltung der Homepage, in Werbeschriften und auf Plakaten wiederfindet (Logo des Vereins, Schriftzug des Vereins...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 3.3 Aufgaben der Arbeitsgruppen

Damit die Vorbereitung möglichst reibungslos ablaufen kann, müssen die Arbeitsgruppen klar umrissene Aufgabengebiete haben. Je genauer die Aufgaben beschrieben werden, desto weniger Probleme wird es beim Abarbeiten geben. Die folgende Tabelle zeigt, was die Teams grundsätzlich zu tun haben.mehr

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So wird die nächste Veranst... / 2.7 Das Team "Öffentlichkeitsarbeit"

Werbung und PR sind so verschieden, dass die Bildung zweier Untergruppen sinnvoll ist. Andererseits stellt sich hier die Frage nach den personellen Kapazitäten. Ist eine Trennung personell nicht machbar, muss man die beiden Gruppen notgedrungen zusammenlegen. 2.7.1 Werbung Jeder Verein sollte für sich werben.[1] Darum hat diese Gruppe immer eine Menge zu tun, selbst wenn keine...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 2.1 Ausstattung der Teams

Jeder Hauptgruppe steht ein Budget zur Verfügung. Diese Gelder werden von der Finanzgruppe verwaltet, die jedoch kein Mitspracherecht hat, wenn die Gruppen über den Einsatz der Mittel entscheiden. Ist eine Ausgabe geplant, weist die Finanzgruppe jeweils darauf hin, wie hoch das Budget danach noch ist. Zudem erhält jede Gruppe eine Aufgabenbeschreibung mit folgenden Angaben: Da...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 3.4.4 Einladungen

Zu einer Vereinsveranstaltung sollten bestimmte Personen oder Personengruppen direkt eingeladen werden. Hierzu gehören: Ehrenmitglieder Spender und Sponsoren je nach Verein kommunale, regionale oder Bundespolitiker religiöse Würdenträger Medienvertreter (Presse, TV, Radio) Wird hier jemand Wichtiges vergessen, kann das dem Verein mittel- bis langfristig sehr schaden. Es will desha...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 2.7.2 PR

Die Public Relations (PR) stellen einen permanenten Prozess dar – sie prägen das Image des Vereins und sind bestrebt, es kontinuierlich auszubauen und zu verbessern. Um wirksam PR betreiben zu können, müssen Kontakte zu den kommunalen und regionalen Medien und deren Ansprechpartnern aufgebaut werden. Wenn diese bereits bestehen, bevor Veranstaltungsvorbereitungen in die heiß...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Einige Rehabilitationsträger haben spezielle Vorschriften, nach denen sie die Möglichkeit haben, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zu unterstützen. § 45 animiert die Rehabilitationsträger lediglich dazu, sich bei ihrer Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen untereinander abzustimmen (Soll-, nicht Muss-Vorschrift). Ansprüche auf Unterstützungsleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.2 Form und Grenzen gewerkschaftlicher Werbung

Bei der Festlegung der Grenzen gewerkschaftlicher Werbung geht es letztlich um die Frage, ob überwiegende Gegeninteressen des Arbeitgebers gegenüber dem in Art. 9 Abs. 3 GG verankerten Recht der Arbeitnehmerkoalition bestehen. Hierzu hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Entscheidungen die nachfolgend dargestellten Grundsätze entwickelt. Die gewerkschaftliche Werbung k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1 Werbung der Gewerkschaften

Zur Sicherung und Stärkung ihrer Verhandlungspositionen gegenüber den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden sind die Gewerkschaften bei der Gewinnung neuer Mitglieder auf Werbemaßnahmen innerhalb der Betriebe angewiesen. Zulässigkeit und Grenzen gewerkschaftlicher Werbemaßnahmen sind wegen des Fehlens gesetzlicher Regelungen nahezu ausschließlich richterrechtlich entwickelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.2 Gewerkschaftliche Vertrauensleute

Gewerkschaftliche Vertrauensleute stellen einen ehrenamtlichen Funktionärskörper einer Gewerkschaft im Betrieb dar, durch den sie ihre koalitionsspezifische Aufgabe auf der Ebene der einzelnen Betriebe wahrnehmen lassen will. Zu den Aufgaben von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zählt insbesondere die Werbung neuer Mitglieder; Mitwirkung und Vorbereitung von Wahlen der Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2 Rechtsstellung außerhalb der Betriebsverfassung

Die Rechte der Gewerkschaften außerhalb der Betriebsverfassung sind gesetzlich nicht geregelt und im Wesentlichen von den Gerichten aus der verfassungsrechtlichen gewährleisteten Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG entwickelt worden. Die wichtigsten Rechte stellen ihre Möglichkeit zur Werbung im Betrieb sowie die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Vertrauensleute dar. Nachd...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Kaufmann / 2.2 Kaufmännischer Geschäftsbetrieb

Die zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines Handelsgewerbes i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB ist, dass das Gewerbe eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Ob diese tatsächlich vorhanden ist, ist unerheblich. Grundsätzlich wird bei jedem Gewerbe zunächst vermutet, dass dessen Ausübung auch einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Achtung: Diese gesetzliche V...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 8 Die Vereins-GmbH

Größere Vereine, insbesondere im Sportbereich, Vereine im halbprofessionellen/professionellen Bereich, übertragen z. B. häufig die Marketingarbeit auf eine eigens gegründete, separate GmbH. Über diese GmbH werden die Umsätze, z. B. aus dem Fanartikelverkauf, der Werbung, durch Sponsoringeinnahmen oder Lizenzerlöse aus Übertragungsrechten abgewickelt. Ziel ist es, die steuers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / d) § 8 Nr. 1f GewStG

§ 8 Nr. 1f GewStG betrifft Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen). Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewSt-rechtlichen Hinzurechnung unterl...mehr

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Den Verein grundlegend neu ... / 4 Abklärung der notwendigen Arbeitsschritte (Prozessorganisation)

Die einzelnen Maßnahmen zu Verwirklichung des Vereinsziels und zur Führung des Vereins sind sogenannte Prozesse, sie sollten möglichst ressourcenschonend durchgeführt werden. Neben Geld ist besonders der sorgfältige Umgang mit Arbeitszeit aller Mitarbeitenden eine wichtige Orientierung. Praxis-Tipp Alle identifizierten Aufgaben auf einem großen Blatt Papier (Flipchart-Blätter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterliegt digitale Werbung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

Zusammenfassung Die Aufwendungen, die eine Spezialagentur für die Beschaffung von Werbeflächen im Außenbereich aufwendet, müssen nicht zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Hintergrund Die Klägerin war im Streitzeitraum im Bereich der Beratung für Außenwerbung und Vermittlung von Werbeträgern tätig. Ihr Geschäftszweck war die Beratung bei der Konzeption von Außenwerbekampagn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterliegt digitale Werbung... / Entscheidung

Die Revision wurde abgewiesen, da die Spezialagentur keine Ansprüche aus den Verträgen ableiten konnte, die über die Sichtbarmachung von Werbung hinausgehen. Es fehlte an einer Rechteüberlassung. Bei analogen Werbeträgern kann ein Werkvertrag vorliegen, wenn der Anbieter wesentliche Pflichten übernimmt. Bei digitaler Werbung steht die Werbeleistung im Vorder-grund, nicht die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterliegt digitale Werbung... / Zusammenfassung

Die Aufwendungen, die eine Spezialagentur für die Beschaffung von Werbeflächen im Außenbereich aufwendet, müssen nicht zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterliegt digitale Werbung... / Hintergrund

Die Klägerin war im Streitzeitraum im Bereich der Beratung für Außenwerbung und Vermittlung von Werbeträgern tätig. Ihr Geschäftszweck war die Beratung bei der Konzeption von Außenwerbekampagnen und die Begleitung der praktischen Umsetzung. Sie führte keine kreativen Tätigkeiten aus und überließ keine Werbeträger. Die Mediaplanung umfasste die Definition strategischer Kriter...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.4 Ablehnung des Antrags, Nutzungsverbot (Abs. 3a)

Rz. 16a Anträge auf Datennutzung können oder müssen bei formellen oder materiellen Mängeln abgelehnt werden. In bestimmten Fällen sind sie zwingend und ohne Ermessensspielraum abzulehnen (Satz 1): Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder den Schutz personenbezogener Daten entsteht ein unangemessenes Risiko, das nicht durch Auflagen und weitere Maßnahmen ausreichend min...mehr

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Der Online-Newsletter – ein... / 2 Informationsquelle und Werbung

Ein Online-Newsletter ist eine Art elektronische Verteilernachricht bzw. ein digitaler Infobrief, der in der Regel regelmäßig verschickt wird. Wie der Name bereits andeutet, sollen die Empfänger über Neuigkeiten informiert werden – faktisch handelt es sich heute bei den meisten Newslettern jedoch um Werbe-E-Mails. Auch wenn Vereine die ehrliche Absicht haben, das Kommunikati...mehr

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Der Online-Newsletter – ein... / Zusammenfassung

Immer mehr Briefe und Mitteilungen werden heute per E-Mail versendet. Das geht nicht nur schnell, sondern spart Porto, Papier und Umschläge. Kein Wunder, dass der Newsletter als Kommunikationskanal für viele Unternehmen und Organisationen nicht mehr wegzudenken ist. Auch zahlreiche Vereine haben diese Art der Kommunikation längst für sich entdeckt, um so mit Mitgliedern, Spo...mehr

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Der Online-Newsletter – ein... / 5 E-Mail-Programme und Spezialsoftware

Grundsätzlich können Newsletter über die gängigen E-Mail-Programme verschickt werden. Die Empfänger setzt man dabei in das BCC-Feld, damit andere Adressaten die Mail-Adresse nicht sehen können. Diese Variante hat folgende Nachteile: Bei Abmeldungen müssen die entsprechenden Adressen manuell aus der Verteilerliste entfernt werden. Möglicherweise ist die Anzahl der Adressaten im...mehr

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Der Online-Newsletter – ein... / 3 Vorgaben durch den Gesetzgeber

Wer sich für Online-Newsletter entschieden hat, muss bedenken, dass deren Versand verschiedenen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Im Zusammenhang mit Werbung muss man z. B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Auge haben. Zudem sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Letzteres ist nicht nur unter rec...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / 1 Aus dem Vereinsalltag

Ein kleiner Judoverein in Norddeutschland hat sich entschlossen, seine Mitglieder mithilfe eines Online-Newsletters regelmäßig über das Vereinsgeschehen auf dem Laufenden zu erhalten. Katja P. übernimmt diese Aufgabe als Ehrenamtliche mit großem Engagement. Sie berichtet über Veranstaltungen, Jubiläen, sportliche Erfolge, stellt den neuen Trainer vor, kündigt Treffen an und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 1 Leitsatz

Die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K streitet mit dem Finanzamt, ob seine Vorschüsse zu einer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Rücklage als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 2 Normenkette

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Beträge als Werbungskosten Gegen eine Anwendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 4 Die Entscheidung

Das FG meint mit dem Finanzamt, die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage seien nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung seien die in eine Erhaltungsrücklage eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Werbungskosten abziehbar. Denn aus steuer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gewerkschaften / 13.1 Mitgliederwerbung

Gewerkschaften dürfen in Betrieben und Dienststellen, in denen sie mit mindestens einem Mitglied vertreten sind, das nicht zu den leitenden Angestellten i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG gehört betriebliche Anschlagflächen (sog. schwarze Bretter) benutzen und durch ihre Mitglieder Informationsmaterial verteilen.[1] Der Betriebsfrieden und der Arbeitsablauf dürfen dadurch aber nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 3 Informationspflicht und Werbung

Relevant ist § 11 MaBV lediglich bezüglich folgender Anforderungen: Berufsspezifische Qualifikationen Nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV haben Verwalter von Wohnimmobilien auf Anfrage des Auftraggebers unverzüglich Angaben über ihre berufsspezifischen Qualifikationen und der unmittelbar bei der Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu machen. Die Angaben müssen unverzüglich nach Anfra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.2 Belästigungen

Unzulässig sind gemäß § 7 UWG insbesondere auch unzumutbare Belästigungen. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl der angesprochene Marktteilnehmer diese erkennbar nicht wünscht. Telefonische Werbung Im Bereich der telefonischen Werbung gegenüber einem Verbraucher ist zu beachten, dass dessen "vorherige ausdrückliche" Einwilligung erforderlich ist. Das gesetzgeberische Zie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG dient nach der Generalklausel seines § 1 dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "Mitbewerber" ist dabei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 4.3 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet § 80 Abs. 4 GEG hinsichtlich der Vorlagepflicht und Pflichtangaben in Werbemedien sowohl den Verkäufer bzw. den Vermieter als auch den Makler. Die nach § 87 Abs. 1 GEG geforderten Pflichtangaben hat der Makler also zwingend in seine Angebote aufzunehmen. Insoweit bestimmt § 5a Abs. 2 UWG, dass eine unlautere Handlung vorliegt, wenn die Entsche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 5 Rechtsdienstleistungsgesetz

"Je geringer die bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise für die nicht rechtsdienstleistende Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse sind, umso kleiner ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, wodurch über die für die Haupttätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation ein gewisser Mindestqualitätsstandard auch für die rechtliche Beratun...mehr