Fachbeiträge & Kommentare zu Werbung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung

Leitsatz 1. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) setzt subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbständigem Vermögenswert voraus, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition – ein Abwehrrecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 6.1 559

Selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Zum Beitragsaufkommen trägt auch die sog. Künstlersozialabgabe bei, eine Abgabe, die auf die Entgelte, die ein Abgabenpflichtiger an einen selbstständigen Künstler gezahlt hat, erhoben wird; ab 1.1.2023 beträgt die Abgabe 5 %. Selbstständiger Künstle...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Mit der richtigen Strategie... / 2.2 Recherche online

Egal, um welches Thema es geht, im Internet findet sich in der Regel zu allem etwas. Doch häufig ist die Suche mühsam, es gibt zu viele Treffer oder die Informationen sind nicht detailliert genug. Das Internet liefert Hinweise und Material in Hülle und Fülle, aber nicht immer ist darunter genau die Information, die gerade benötigt wird. Wer sucht, bekommt häufig eine Ergebni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berufsrecht der selbstständ... / 6 Was ist bei der Werbung für Ihr Lohn- und Buchhaltungsbüro zu beachten?

Wie in § 8 Abs. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt, dürfen selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter werben, müssen aber dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beachten. Bei Verwendung von Begriffen wie z. B. Buchhaltung, Buchführung, Rechnungswesen, selbstständiger Buchhalter, selbstständiger Bilanzbuchhalter oder selbstständiger Steuerfachwirt muss der T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berufsrecht der selbstständ... / 5 Gewerbeanmeldung

Möchten Sie sich mit Ihrem eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig machen, müssen Sie diese gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anmelden. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt. Die Gewerbeanzeige hat auf einem amtlichen Vordruck bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Kommune zu erfolgen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Peter Punker spendet dem TSV Grün Weiß e. V., Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2020 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v. 2 000 EUR zzgl. 19 % Umsatz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Schwarzes Brett/Veröffentlichungen/Intranet/Internet

Rz. 68 Für Bekanntmachungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat ein oder je nach Größe des Betriebs mehrere "Schwarze Bretter" zur Verfügung stellen. Der Betriebsrat entscheidet über den Inhalt der Bekanntmachungen. Nicht statthaft auf dem Schwarzen Brett des Betriebsrats sind parteipolitische Propaganda, die Werbung für eine Gewerkschaft oder andere mit de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Leitsatz 1. Die Kosten für die Anmietung von Werbeträgern können auch bei einem Dienstleistungsunternehmen zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) führen, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum des Dienstleistungsunternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden. 2. Für die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen

Leitsatz Werden Außenflächen an Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs "angemietet", um darauf Werbung anzubringen, ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStG hinzuzurechnen. Sachverhalt Eine GmbH hatte die Verkehrsmittelwerbung zum Geschäftsgegenstand. Dazu platzierte sie für ihre Kunden Werbung an und in Fahrzeugen (insbesondere Bussen und Bahnen) des ÖPNV. Die GmbH hatte mit den Verkehrsbetrieben und mit den Werbekunden entsprechende V...§ 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStGmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2 Preisnachlässe und Preiserstattungen bei der Ausgabe von Gutscheinen

Unter Gutscheinen versteht man auch Gutscheine, die unentgeltlich zum Zweck der Werbung oder Kundenbindung (Preiserstattungs- oder Preisnachlassgutscheine) ausgegeben werden. Diese Art des Gutscheins ist nicht von der o. g. Definition eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 Satz 2 UStG umfasst, da Preiserstattungs- oder Preisnachlassgutscheine ("Rabattgutscheine") den Gutscheinemp...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.1 Zusammenarbeit der Krankenkassen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen und deren Verbände zu einer engen, auch kassenartübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung, was in § 86 SGB X nochmals für die verwaltungsverfahrensmäßige Zusammenarbeit wiederholt wird. Diese Pflicht zur Zusammenarbeit geht über die Amtshilfe (vgl. §§ 3 ff. SGB X) hinaus. Rz. 17 Die Gesetzesbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.2 Konkurrenz

Rz. 17b Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) waren ursprünglich die gesetzlichen Zuständigkeiten der Krankenkassen, mit Ausnahme der Ersatzkassen als Wahlkassen, übernommen worden. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Krankenkassen beschränkten sich daher weitgehend auf die Abgrenzung dieser gesetzlichen Zuständigkeiten und deren rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterzentrierte HR-In... / 3 Boni und Motivation

Individuelle Bonussysteme gehören ebenfalls der Vergangenheit an. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Wertschöpfung innerhalb des Teams geschieht und der individuelle Beitrag hieran immer schwieriger zu ermitteln ist, verabschiedet man sich in agilen Organisationen zunehmend von individuellen Boni. Letztendlich unterwandern individuelle Boni auch die Team-Orientierung und...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.3 Verbuchung von Werbungskosten (Abs. 5 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 32 Der ehemalige Abs. 5 wurde mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung zum 1.1.2011 angefügt. Rz. 33 Nach dieser Regelung war sicherzustellen, dass Verwaltungsausgaben, die der Werbung neuer Mitgli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 365)

Rz. 78 Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn das Aufsuchen der Praxis unmöglich ist. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä i.F.v. 13.11.2023. Eine Videosprechstunde stellt eine Online-Sprechstunde zwischen...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Fixkostenmanagement: So bek... / 2 Fixkostendegression

Bei dieser Methode ergeben sich Kostensenkungseffekte unter bestimmten Umständen von ganz allein. Allerdings nur im Bereich der Fixkosten (Abschreibungen, Zinsen, Mieten etc). Dabei wird die Tatsache genutzt, dass sich die Summe der Fixkosten immer auf die Anzahl der Leistungseinheiten (Stück, Stunden usw.) verteilt. Je höher die Leistung, desto geringer sind die Fixkosten. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 91 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Mandatsannahme / III. Mandate per Fernabsatz

Rz. 7 Kontaktiert ein Verbraucher einen Rechtsanwalt (z.B. über Anwaltssuchdienste, Google-Recherche etc.) per Telefon, E-Mail oder Fax und bestätigt dieser anschließend das Mandat per E-Mail, Fax und/oder Telefon – waren also der Rechtsanwalt und sein Auftraggeber von der Vertragsverhandlung bis zum Abschluss des Vertrags für ihre Vertragsgespräche und -erklärungen zu keine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Zuführung des Geschäftsbetriebs zu einer anderen Zweckbestimmung; Branchenwechsel (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter dem in § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal der "Zuführung zu einer anderen Zweckbestimmung" ist uE in erster Linie ein Branchenwechsel zu verstehen. Ein solcher Wechsel der Branche ist nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) schädlich und führt zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags. Auch hierin kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 2.1 Grenzüberschreitende Vorschriften

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) enthält grundlegende Bestimmungen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU – einschließlich des Internets und mobiler Dienste – gewährleisten sollen. Die Richtlinie enthält ein EU-weites Spam-Verbot, gestattet E-Mail-Werbung nur mit vorherig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.7 Versicherte unternehmerische Tätigkeiten

Rz. 21 Versicherungsfälle im Rahmen der Unternehmerversicherung sind diejenigen, die sich bei einer mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignen. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten kann der Unternehmer seine Tätigkeit selbst bestimmen, es steht ihm frei, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt. Weil die Unfallversicherung d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1.2 Steuerliche Zuordnung von Nebenleistungen

Verkauf von Speisen und Getränken Der Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen wird immer gesondert abgerechnet und ist in jedem Fall dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Kosten der Bewirtung der Ehrengäste fallen in den ideellen Bereich. Jubiläumsbroschüren Die Kosten für Jubiläumsbroschüren ohne Werbeseiten, die unentgeltlich an die Tei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb?

Einnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen können entweder dem ertragssteuerfreien Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. Entscheidend ist der Inhalt der erbrachten Leistungen. Zweckbetrieb Grundsätzlich sind im Gemeinnützigkeitsrecht gesellige Zusammenkünfte zulässig, wenn ihre Bedeutung im Vergleich zu den steuerbegünsti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschärfte Anforderungen für die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Zusammenfassung Mit Urteil vom 27.6.2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt. Hintergrund Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland: Ein Leitfaden

Zusammenfassung Der Digital Services Act verpflichtet Anbieter vieler Online-Dienste zur Einhaltung zahlreicher Sorgfaltspflichten. Verstöße können – ähnlich wie bei der DSGVO – empfindlich geahndet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in Deutschland. Der Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, ein sicheres und transparentes On...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.4 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst lediglich steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 171 Auch die satzungsmäßig erbrachten Leistungen der folgenden als Katalog-Zweckbetriebe anerkannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen (soweit nicht eine Steuerbefreiung greift) dem ermäßigten Steuersatz, weil mit ihrer Ausführung selbst die steuerbegünstigten Zwecke der Körperschaft unmittelbar verwirklicht werden: Rz. 172 Krankenhäuser: Nach § 67 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenweiterbelastung und A... / 2.3 "Bloße Kostenbeteiligung" trotz Bezug von Vorleistungen im eigenen Namen

Zur Beantwortung der Frage, ob eine Kostenumlage für bezogene Vorleistungen Teil des Entgelts der eigenen Ausgangsleistung wird (und damit umsatzsteuerlich wie diese zu behandeln ist) oder nicht, kann im ersten Schritt danach unterschieden werden, ob der Unternehmer diese Vorleistungen im eigenen Namen bezogen hat und sie auf diesem Weg zum Bestandteil seiner eigenen Preisbi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Werbung anlässlich von sportlichen Veranstaltungen

Tz. 113 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Werbung, die anlässlich von sportlichen Veranstaltungen durchgeführt wird, gehört nicht zu den sportlichen Veranstaltungen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 9, Anhang 2). Tz. 114 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Folgende Einordnungskriterien sind zu beachten: Die Einnahmen aus der Werbung, die ein Verband/Verein in eigener Regie durchführt, sind dem Täti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportausweise, -abzeichen, -werbung durch Sportverbände

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Entgelte, die Sportverbände für die Genehmigung von Wettkampfveranstaltungen und Entgelte, die diese für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Sportausweisen sowie für die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens, des Deutschen Jugendsportabzeichens erzielen, sind nicht dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport"

Tz. 65 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" sind alle Einnahmen und Einkünfte, die wirtschaftlich (unmittelbar und mittelbar) mit den Veranstaltungen, an denen "bezahlte Sportler" teilnehmen, im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören z. B. Eintrittsgelder der Zuschauer, der Verkauf von Speisen und Getränke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr