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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportliche Veransta ... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Martin Maurer
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Tz. 153

Stand: EL 138 – ET: 08/2024

Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b).

 

Tz. 154

Stand: EL 138 – ET: 08/2024

Für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist diese Tatsache unschädlich, wenn aus dem Betrieb "bezahlter Sport" Gewinne erwirtschaftet werden bzw. die Bezahlung des Sportlers aus diesem Betrieb oder durch einen Dritten (Sponsor) erfolgen kann.

Die Regelung in § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) schließt aber auch dann die Steuervergünstigung wegen Gemeinnützigkeit nicht mehr aus, wenn die Bezahlung aus anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, erfolgen kann, weil das Saldierungsgebot für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gesetzlich verankert ist (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). D.h., werden Sportler anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten Sports bezahlt, kann dessen Bezahlung auch aus Gewinnen anderer steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe erfolgen, ohne dass diese Tatsache zur Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit führt.

 

Tz. 155

Stand: EL 138 – ET: 08/2024

Zur Bezahlung können z. B. Gewinne (Überschüsse) verwendet werden aus

  • Vereinsgaststätten,
  • der Werbung (Banden-, Trikot-, Anzeigen-, Lautsprecher-, Plakatwerbung usw.),
  • öffentlichen Veranstaltungen,
  • geselligen Veranstaltungen und dgl.
 

Tz. 156

Stand: EL 138 – ET: 08/2024

Entstehen aber im steuerpflichtigen Bereich auf Dauer Verluste, wird die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit gefährdet.

Die Folgen, die sich hieraus ergeben können, werden nachfolgend ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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