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bbb) Abgrenzungsfragen

Dr. Wolfgang Knop, Dr. Peter Küting
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Rn. 271

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Angesichts dieser Entwicklung kommt heute der Abgrenzung der Vertriebskosten von anderen Kostenarten, vornehmlich der Abgrenzung der Sonder-EK des Vertriebs von denen der Fertigung (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 191ff.), a.o. Bedeutung zu. Im Zweifel wird es – insbesondere um dem Postulat der Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs Rechnung zu tragen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 3) zulässig sein, den Begriff der Vertriebskosten eng auszulegen.

 

Rn. 272

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Nach Weber (DB 1987, S. 393 (397)) sind Vertriebskosten durch folgende Merkmale gekennzeichnet, die jedoch nicht zwingend kumulativ vorliegen müssen:

(1) Keine direkte Zurechenbarkeit: Vertriebskosten lassen sich typischerweise nicht in einem hinreichend kausalen und/oder finalen Zusammenhang den jeweiligen VG einzeln zurechnen. Sie fallen weniger produkt- als mehr zeitraumbezogen an.
(2) Sachliche und zeitliche Trennung vom Produktionsprozess: Insbesondere i. R.d. anonymen Serien-/Massenfertigung ist der zeitlich nachgelagerte Absatz-/Vertriebsvorgang losgelöst von der zeitlich vorgelagerten Fertigung bzw. Herstellung zu sehen.
(3) Unmittelbare Ausrichtung auf den Vertriebsprozess: Hieraus resultiert eine klare Abgrenzung der Vertriebskosten von den Aufwendungen anderer UN-Bereiche, wie der Herstellung, Verwaltung und anderen Tätigkeiten, die vornehmlich der Auftragsdurchführung zuzurechnen sind.
(4) Unsichere, u. U. zweifelhafte Werthaltigkeit: Die Werthaltigkeit von Vertriebskosten ist oftmals nicht gegeben oder nicht hinreichend nachprüfbar. Vertriebskosten haben daher – im Gegensatz zu HK – keinen werterhöhenden Charakter.
(5) Bezug zu einem Sachgegenstand: HK zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Wert eines körperlich fassbaren VG erhöhen bzw. neben einer wertmä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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