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E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Joachim Gutmann
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Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern schnell und umweltfreundlich realisieren. Hier können sie insbesondere in beengten und mit dem Kraftfahrzeug oftmals nur eingeschränkt erreichbaren Stadtzentren ihre Vorteile ausspielen.

Umgangssprachlich und in der Werbung werden die Begriffe Pedelec, E-Bike bzw. E-Roller und E-Scooter oft synonym verwendet. Doch in der Funktionsweise und bei den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es große Unterschiede:

  • Pedelecs (Pedal Electric Cycles) sind per Muskelkraft betriebene Fahrräder, die von einem höchstens 250 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt werden. Pedelecs benötigen keine Betriebserlaubnis, es besteht keine Helm- und Versicherungspflicht (kein Versicherungskennzeichen) und keine Führerscheinpflicht.
  • S-Pedelecs (Speed Pedal Electric Cycles) werden von einem 500 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. S-Pedelecs gehören zu den Kleinkrafträdern und unterliegen auch diesen Richtlinien. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) und eine entsprechende Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM. Außerdem besteht Helmpflicht. Sie dürfen daher erst ab 16 Jahren gefahren werden.
  • E-Bikes sind Zweiräder, die über einen reinen elektrischen Motorantrieb verfügen und nicht durch Pedaltreten angetrieben werden. Sofern sie schneller als 20 km/h fahren können, unterliegen sie der H...

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