§ 219a StGB stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und schränkt Ärzte in ihren Informationsrechten gegenüber Patienten ein. Eine als missglückt erachtete Reform von 2019 griff weiter in die Berufsfreiheit ein. Nun soll die Norm endgültig aus dem StGB entfernt werden. Dennoch soll es auch künftig keine ungehemmte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben.mehr
Die Pille danach soll nach der Entscheidung in Brüssel in der gesamten EU rezeptfrei erhältlich sein. Ärzte-Organisationen sind besorgt: Frauen könnten nicht ausreichend beraten werden. Dies könnte zu einem Anstieg ungewollter Schwangerschaften führen. Apotheken sollen die Beratung aber sicherstellen.mehr
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Kann eine Frau aufgrund der fehlerhaft nicht erkannten Schwangerschaft einen Abbruch nach der Fristen- und Beratungslösung nicht mehr vornehmen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, da der Abbruch lediglich straffrei, aber nicht rechtmäßig sei, so das OLG Oldenburg.mehr
Soll die "Pille danach" auch in Deutschland rezeptfrei erhältlich sein? Die Meinungen in der Koalition gehen auseinander.mehr
Bei rascher Einnahme kann durch die moderne "Pille danach" eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindert werden. Jetzt wird diskutiert, ob die „Pille danach“ auch in Deutschland rezeptfrei erhältlich sein soll.mehr