Schwangerschaftsabbruch

Justitia-Figur vor Paragraphenzeichen
Justitia-Figur vor Paragraphenzeichen
Berufsfreiheit der Ärzte und Informationsfreiheit

Bundesregierung will umstrittenen § 219a StGB komplett streichen

§ 219a StGB stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und schränkt Ärzte in ihren Informationsrechten gegenüber Patienten ein. Eine als missglückt erachtete Reform von 2019 griff weiter in die Berufsfreiheit ein. Nun soll die Norm endgültig aus dem StGB entfernt werden. Dennoch soll es auch künftig keine ungehemmte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben.

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