Diskussion um die Freigabe der "Pille danach"
Die "Pille danach" verschiebt den Eisprung so lange, bis die Überlebenszeit der Spermien überschritten ist. Ist der Eisprung allerdings bereits erfolgt und befindet sich die Eizelle im Eileiter oder in der Gebärmutter, verhindert sie weder deren Befruchtung noch die Einnistung in die Gebärmutter. Es wird auch keine sogenannte Abbruchblutung ausgelöst.
Wirkstoffe der "Pille danach"
Derzeit sind hierzulande 2 Wirkstoffe zugelassen: Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA).
UPA ist europaweit rezeptpflichtig, weil es Einfluss auf eine bestehende Schwangerschaft haben kann.
LNG-Präparate können in vielen europäischen Ländern in der Apotheke gekauft werden. Es verhindert die Schwangerschaft, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, verhindert das Arzneimittel die Schwangerschaft nicht mehr.
Bedenken zu Nebenwirkungen der "Pille danach"
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kritisierte die Entscheidung des Sachverständigenausschusses als falsches Signal. "Im Zweifel muss die Sicherheit der Patientinnen vorgehen." Die Nebenwirkungen seien nicht zu unterschätzen, es gebe zudem bessere und wirksamere Präparate als das, dessen Freigabe empfohlen werde.
Auch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kündigte an, sie werde Gröhe ihre Bedenken mitteilen, damit die "Pille danach" verschreibungspflichtig bleibe.
Grüne fordern rezeptfreie Abgabe der "Pille danach"
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hingegen nannte die Freigabe überfällig. "Positive Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass keine sachlichen Gründe vorliegen, die rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" abzulehnen." Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern weiterhin eingeschränkt würde.
Auch die Bundesapothekerkammer forderte eine schnelle Umsetzung der jüngsten Empfehlung.
Diskussion um Medikamentenfreigabe seit 2003
Bereits 2003 gab es ein Expertenvotum, das Medikament freizugeben, doch eine entsprechende Verordnung kam nie zustande. Zuletzt forderte der Bundesrat mit Mehrheit diesen Schritt.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
941
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
672
-
Neue Arbeitsverhältnisse
441
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
368
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
334
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
280
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
252
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
208
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
198
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
188
-
Trend zu immer jüngerem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit
10.04.2026
-
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
08.04.2026
-
G-BA ermöglicht Off-Label-Behandlung für Long-COVID-Patienten
07.04.2026
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
24.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026