Fachbeiträge & Kommentare zu Schwangerschaftsabbruch

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwangerschaft

Rz. 4 Das absolute Kündigungsverbot setzt bei einer normal herbeigeführten Schwangerschaft objektiv das Bestehen der Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung voraus.[8] Zur Feststellung des Beginns der Schwangerschaft ist von dem in einem ärztlichen Attest prognostizierten Entbindungstag um 280 Tage zurückzurechnen, wobei der voraussichtliche Entbindu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kündigungsschutz nach der Entbindung

Rz. 17 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Unter Entbindung ist grundsätzlich die Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib zu verstehen, was bei einer Lebendgeburt vollkommen unproblematisch anzunehmen ist.[1] Unter den Begriff der Entbindung fallen auch Frühgeburten [2], da es sich hierbei um eine...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 12.2 Bundesrecht

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Sterilisation

Rz. 129 Unter Sterilisation versteht man einen ärztlichen Eingriff, der die Fortpflanzungsfähigkeit von Frauen oder Männern dauernd oder zeitweilig verhindert. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt und der Eingriff nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB). Unzweifelhaft ist dies zu bejahen, wenn der Eingriff aus eugeni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4 Unverschuldete Krankheit

Rz. 79 Schließlich setzt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell voraus, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es unbillig wäre, die nachteiligen Folgen des eigenen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.[1] [2] Für die Fälle der rechtmäßigen Sterilisation bzw. des rechtmäßigen Schwa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3.2.1 Grundregel (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 14 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.3 Sonderfall: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Abs. 3)

Rz. 18 Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch nur in einem Fall nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB erbringen (ausdrücklich BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF, 2/90 u. a., juris Rz. 337). Dem Folge leistend haben weibliche Versicherte nur einen stark eingeschränkten Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, der nicht aufgrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienh...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation wurden durch das Strafrechtsreform-ÄndG v. 28.8.1975 in den Leistungskatalog aufgenommen. Vorläufer der heutigen Vorschrift war § 200f RVO, der beim Schwangerschaftsabbruch der Indikationsregelung folgte. Im Zuge der Wiedervereinigung mussten die unterschiedlichen Strafbestimmungen, die im Zusammenhang mi...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.2 Ärztliche Behandlung

Rz. 13 Die ärztliche Behandlung erstreckt sich auf diejenigen medizinischen Leistungen, die bei Sterilisation oder bei Abbruch der Schwangerschaft erforderlich sind. Eine bestimmte Methode ist nicht vorgeschrieben. So gehört nun auch der Schwangerschaftsabbruch mit dem Wirkstoff Mifepriston (Mifegyne, früher RU 486) zum gesetzlichen Leistungsumfang (vgl. Abs. 4 Nr. 2). Der An...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.4 Nicht rechtswidrige Schwangerschaftsunterbrechung (Abs. 1)

Rz. 6 Durch den Schwangerschaftsabbruch wird eine Schwangerschaft durch Tötung der Leibesfrucht vorzeitig beendet. Wegen der Strafrechtsbezogenheit des § 24b orientiert sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs an der Strafrechtsnorm des § 218a StGB. § 218a StGB enthält in Abs. 1 im Hinblick auf § 218 StGB einen Tatbestandsausschluss. Abs. 2 und 3 ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.4 Leistungsausschluss (Abs. 3 i. V. m. Abs. 4)

Rz. 20 Für den in Abs. 4 geregelten Leistungsausschluss hat sich der Gesetzgeber an den Vorgaben des BVerfG orientiert. Zu den nach Abs. 3 von der Leistungspflicht ausgeschlossenen Leistungen bei ärztlicher Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs gehören nach Abs. 4 die Anästhesie, der operative Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation,...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.5 Krankengeld

Rz. 17 Sofern infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt Arbeitsunfähigkeit eintritt, ist grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld gegeben, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen und in gleichem Umfang wie in einem Krankheitsfall. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung allerdings vorrangig...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.1 Ärztliche Beratung, Untersuchung und Begutachtung

Rz. 11 Da die Sterilisation die Fähigkeit zur Zeugung oder Empfängnis beseitigt, darf sie nur nach eingehender ärztlicher Aufklärung über die Art und Zuverlässigkeit der Methode, die Folgen und die Bedeutung des Eingriffs ausgeführt werden. Die Sterilisation soll nur dann vorgenommen werden, wenn die Versicherten zuvor über die anderen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung b...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen 2.1.1 Versicherte Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während d...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

2.1.1 Versicherte Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.5 Kostenübernahme nach dem SchKG

Rz. 21 Ist einer Frau die Aufbringung der Mittel für die von ihr selbst zu tragenden Leistungen nicht zumutbar, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme zulasten des Bundeslandes ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnsitzes. Auftragsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Grundlage hierfür war das durch Art. 5 SFH-ÄndG v. 21.8.1995 eingeführte Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schw...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.1 Versicherte

Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ist. § 19 gilt.mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.4 Krankenhausbehandlung

Rz. 16 Krankenhausbehandlung wird gewährt, solange sie wegen der Sterilisation oder des Abbruchs der Schwangerschaft erforderlich ist. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, so können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden (§ 39 Abs. 2). Für die Dauer der Krankenhausbehandlung gelten...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.2 Rechtszustand bis 31.12.2003: Nicht rechtswidrige Sterilisation

Rz. 4 Bis zum Inkrafttreten der Änderungen des § 24b durch das GMG zum 1.1.2004 war auch die nicht rechtswidrige Sterilisation Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht rechtswidrig war eine Sterilisation, wenn eine wirksame Einwilligung in die Maßnahme vorlag und insoweit ein Verstoß gegen die guten Sitten (§ 226a StGB) nicht in Betracht kam. Dies setzte in...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.3 Rechtszustand ab 1.1.2004: Durch Krankheit erforderliche Sterilisation

Rz. 5 Voraussetzung ist ab 1.1.2004 nunmehr, dass eine Krankheit die Sterilisation erforderlich macht. Die Sterilisation ist die operative Unterbindung der Eileiter bei der Frau und der Samenstränge beim Mann. Bei einer Sterilisation des Mannes (Vasektomie) werden die beiden Samenleiter im Hodensack durchtrennt und die losen Enden anschließend verschlossen. Als Folge können ...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.2 Erkrankung des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 98 Abs. 2 sind die persönlichen Voraussetzungen für das Kug auch erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug arbeitsunfähig wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde. Abs. 2 findet auch bei der Entgeltfortzahlung bei nicht rechtswidriger Sterilisation oder nich...mehr

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Mutterschutz / 5 Freistellung für Arztbesuche und zum Stillen (§ 7 MuSchG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 MuSchG eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Das betrifft in der Regel die Leistungen nach § 24d Abs. 1 SGB V. Danach hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebam...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.4 Besonderheiten bei Schwangerschaft und Kinderbetreuung (Abs. 4)

Rz. 44 Absatz 4 schränkt für die Fälle der Abs. 1 bis 3 die bisweilen auch als Einstandsgemeinschaft bezeichnete Einsatzgemeinschaft nach § 27 Abs. 2 Satz 3 ein. Eine Einsatzgemeinschaft wird in den von Abs. 4 erfassten Fällen genau genommen nicht gebildet (Dauber, in: Mergler/Zink, a.aO., § 19 Rz. 13). Bei einer minderjährigen unverheirateten Person, die schwanger ist oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.2 Prämienzahlung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung eine Prämienzahlung vorsehen, wenn ein Mitglied und seine nach § 10 mitversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben (Satz 1; BSG, Urteil v. 22.6.2010, B 1 A 1/09 R). Es gilt das "Alles oder Nichts-Prinzip" (Dreher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 53 Rz. 49). Die Norm lässt es ni...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.4 Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Rz. 24 Abs. 2 sieht umfassende Hilfen während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt vor. Diese entsprechen den sozialhilferechtlichen Maßstäben, die ihrerseits den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 70). Die Hilfen werden in der Vorschrift umschrieben. Sie umfass...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.4 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Bei nicht rechtswidriger Sterilisation und nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch gibt es Krankenbezüge bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 2 EFZG). Es gibt keinen Krankengeldzuschuss. Im BAT ist dies in § 37 Abs. 3 Unterabs. 2 Buchst. b ausdrücklich geregelt. Dies war auch erforderlich, weil in § 37 Abs. 1 BAT die nicht rechtswidrige Sterilisation und der nicht recht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.4 Kostenerstattung bei einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen einer stationären Behandlung

Bei vollstationärer Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs übernimmt die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Dieser Betrag ist beim stationären Schwangerschaftsabbruch auch durch die Bundesländer zu erstatten. Der Finanzierungsanteil der Länder beruht auf den mittleren Kosten eines typischen Behandlungsfalls eines stationär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hilfe in besonderen Fällen)

Zusammenfassung Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 4 Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch/Organspende oder andere

Krankengeld wird neben der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung auch aufgrund anderer Tatbestände gezahlt. Dabei sind Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.2 Abrechnung auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)

Ärzte und Einrichtungen erhalten die Vergütung, die die Krankenkasse auch für ihre Mitglieder bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch zahlen würde (Vertragssätze nach dem EBM – nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte). Demzufolge haben die Berechtigten auch nur die Wahl unter den Ärzten und Einrichtungen, die sich bereit erklären, ihre Leistungen zu Vertragss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 7 Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung

Nach § 20 Abs. 1 SchKG i. V. m. § 24b Abs. 4 Satz 3 SGB V übernehmen die Krankenkassen für eine nach dem SchKG anspruchsberechtigte Frau auftragsweise für das jeweilige Bundesland die Kosten, welche die Krankenkasse nur bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch tragen würde. Bei einem stationären Schwangerschaftsabbruch sind dies die mittleren Kosten der Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 3 Maßgebender Beurteilungszeitraum

Der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die im letzten Kalendermonat vor der Antragstellung erzielten Einkünfte zugrunde zu legen, es sei denn, dass die Schwangere ausdrücklich darauf hinweist, dass im Monat des Schwangerschaftsabbruchs so geringe Einkünfte erzielt werden, dass erst hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Unter Beachtung des Grundsatzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 1 Voraussetzungen

Frauen haben bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch[1] einen Anspruch gegenüber dem Land, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Nach § 19 Abs. 2 SchKG ist einer Frau die Aufbringung der Mittel nicht zuzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.3 Inanspruchnahme eines Vertrags-/Nichtvertragsarztes/ambulantes Operieren im Krankenhaus

Die Kostenübernahme bei der Inanspruchnahme eines Vertrags- oder Nichtvertragsarztes bzw. beim ambulanten Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V richtet sich nach den von der KBV bekannt gegebenen Gebührenpositionen (EBM-Ziffern).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 5 Darlegung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse

Zur Ermittlung der für den Leistungsanspruch relevanten Einkünfte reicht eine glaubhafte Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seitens der Schwangeren aus.[1] Dies geschieht, indem die Frau einen Fragebogen ausfüllt und unterzeichnet. Sofern auf Länderebene ein anderes Prüfungsformular vereinbart wurde, ist dieses zu verwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 4 Verwertbares Vermögen

Soweit die persönlichen Einkünfte der Schwangeren die unter Abschn. 1 genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ist des Weiteren Voraussetzung für den Leistungsanspruch, dass der Frau persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die Regelung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII unterliegen kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte b...mehr