Fachbeiträge & Kommentare zu Schwangerschaftsabbruch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24a Abs. 1, dessen Vorgänger der durch das Strafrechtsergänzungsgesetz v. 28.8.1975 (BGBl. I S. 2289) in die gesetzliche Krankenversicherung eingeordnete § 202e RVO war, ist ebenso wie § 24b Abs. 1 und 2 durch Art. 2 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes (SFHG) v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) mit Wirkung zum 5.8.1992 eingeführt worden. Damit beabsichtigte der Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Obwohl Empfängnis und Schwangerschaft keine Krankheiten sind (BSGE 39 S. 167), hat der Gesetzgeber damit im Zusammenhang stehende Leistungen in den Dritten Abschnitt des SGB V (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten) eingeordnet. Dabei ist die Überschrift des § 24a – Empfängnisverhütung – eher missverständlich. Der Anspruch nach dieser Vorschrift umfasst Leistungen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.4 Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 1 können für Frauen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept verordnet bzw. abgerechnet werden. Die bis zum 28.2.2015 geltende Fassung des Abs. 2, dass der Anspruch nur bestehe, soweit die Mittel ärztlich verordnet wurden, ist damit zwar in der Formulierung geändert, in i...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung[1] oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.3 Dauer

Der Anspruch der Arbeitnehmerin entsteht mit dem Tag, an dem das Beschäftigungsverbot greift, die Arbeitnehmerin also nicht mehr oder unter geänderter Beschäftigungs- oder Entlohnungsart mit Entgeltminderungen arbeitet. Der Anspruch besteht nicht für solche Zeiten, in denen das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz nicht alleinige Ursache für den Wegfall der Arbei...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das Mutterschutzrecht sah schon immer einen Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter auf verschiedene Weise vor. Zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ermöglichen so...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.6 Übersicht über Einzelfälle

Rz. 19 Die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs als Krankenhilfe nach § 40 zu erhalten, scheidet unterdessen aus. Während § 40 durch die Verweisung auf § 37a BSHG i. d. F. v. 23.3.1994, gültig vom 1.1.1994 bis 31.12.1995 eine solche Möglichkeit noch vorsah, ist der Verweis auf § 37a BSHG in der ab dem 1.1.1996 gültigen Fassung ersatz...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr

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D / 13 Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1896]

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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B / 13 Beschlagnahme, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1059]

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§ 6 Personenversicherung / 2. Leistungsumfang und -voraussetzungen

Rz. 363 In Outcoming-Policen wird Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfall und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall angeboten. Soweit wie üblich in den Versicherungsbedingungen zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränkt ist, deren Eintritt...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / b) Ende des Kündigungsschutzes

Rz. 49 Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf von vier Monaten nach der tatsächlichen Entbindung. Die Frist ist nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB zu berechnen (zu der Definition der Entbindung siehe Rdn 17). In der Konsequenz erlischt der Sonderkündigungsschutz, wenn die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftsabbruch endet. Entbindet die Mutter, handelt es sich...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / II. Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Rz. 14 Nach der Entbindung dürfen Frauen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Feststellung einer Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Konnte in diesen Fällen die Mutter das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung nicht vollständig ausschöpf...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Schwangerschaftsabbruch

Rz. 89 Der Schwangerschaftsabbruch ist in den BBR der Versicherer nicht ausdrücklich geregelt. Der Schwangerschaftsabbruch, den der Arzt mit Einwilligung der Schwangeren vornimmt, ist nach § 218a Abs. 1 StGB strafrechtlich nicht tatbestandsmäßig bzw. nach § 218a Abs. 2, 3 StGB nicht rechtswidrig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Strafbarkeit des Arz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Entbindung (§ 5 Abs. 1 d MB/KT)

Rz. 744 Nach § 5 Abs. 1 d MB/KT besteht weiter keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Für diesen Leistungsausschluss, an dessen Wirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit Bedenken nicht bestehen,[518] muss der Versicherer beweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit "ausschließli...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / e) Schwangerschaft

Rz. 825 Auslandsreisekrankenversicherungen enthalten in aller Regel Einschränkungen bezüglich der Leistungspflicht für Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen. Die AVB variieren dabei erheblich. Rz. 826 Soweit vereinzelt noch generelle Ausschlussklauseln verwendet werden, benachteiligt ein so...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 103 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Personenschäden

Rz. 99 Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeintr...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.5 Gleichgestellte Tatbestände

Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.[1] Dasselbe gilt für einen rechtswidrigen, straffreien Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebroche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber, wenn sie wegen einer Krankheit, einer Sterilisation, eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Organ- oder Blutspende arbeitsunfähig sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet oder nicht die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist. Die Entge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.2 Informationspflicht über die widerspruchsbasierte Patientenakte (Abs. 1a)

Rz. 6a Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfassend und in geeigneter Weise, bevor sie ab 15.1.2025 eine widerspruchsbasierte Patientenakte zur Verfügung stellen (Satz 1). Die Information ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei abzugeben. Dabei sind die Belange älterer, vu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Strafgesetzbuch (StGB)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.18 Verträge mit Einrichtungen, die ambulant Schwangerschaftsabbrüche durchführen (Abs. 9)

Rz. 122 Abs. 9 regelt die Verpflichtung der KVen, mit Einrichtungen zur Vornahme von ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen Verträge über die ärztlichen Leistungen sowie deren Vergütung zu schließen. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus § 368n Abs. 6 RVO der weggefallen ist. Diese ärztlichen Leistungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 11). V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwangerschaft

Rz. 4 Das absolute Kündigungsverbot setzt bei einer normal herbeigeführten Schwangerschaft objektiv das Bestehen der Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung voraus.[8] Zur Feststellung des Beginns der Schwangerschaft ist von dem in einem ärztlichen Attest prognostizierten Entbindungstag um 280 Tage zurückzurechnen, wobei der voraussichtliche Entbindu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.3 Sonderfall: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Abs. 3)

Rz. 18 Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch nur in einem Fall nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB erbringen (ausdrücklich BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF, 2/90 u. a., juris Rz. 337). Dem Folge leistend haben weibliche Versicherte nur einen stark eingeschränkten Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, der nicht aufgrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienh...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation wurden durch das Strafrechtsreform-ÄndG v. 28.8.1975 in den Leistungskatalog aufgenommen. Vorläufer der heutigen Vorschrift war § 200f RVO, der beim Schwangerschaftsabbruch der Indikationsregelung folgte. Im Zuge der Wiedervereinigung mussten die unterschiedlichen Strafbestimmungen, die im Zusammenhang mi...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.2 Ärztliche Behandlung

Rz. 13 Die ärztliche Behandlung erstreckt sich auf diejenigen medizinischen Leistungen, die bei Sterilisation oder bei Abbruch der Schwangerschaft erforderlich sind. Eine bestimmte Methode ist nicht vorgeschrieben. So gehört nun auch der Schwangerschaftsabbruch mit dem Wirkstoff Mifepriston (Mifegyne, früher RU 486) zum gesetzlichen Leistungsumfang (vgl. Abs. 4 Nr. 2). Der An...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.4 Nicht rechtswidrige Schwangerschaftsunterbrechung (Abs. 1)

Rz. 6 Durch den Schwangerschaftsabbruch wird eine Schwangerschaft durch Tötung der Leibesfrucht vorzeitig beendet. Wegen der Strafrechtsbezogenheit des § 24b orientiert sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs an der Strafrechtsnorm des § 218a StGB. § 218a StGB enthält in Abs. 1 im Hinblick auf § 218 StGB einen Tatbestandsausschluss. Abs. 2 und 3 ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.4 Leistungsausschluss (Abs. 3 i. V. m. Abs. 4)

Rz. 20 Für den in Abs. 4 geregelten Leistungsausschluss hat sich der Gesetzgeber an den Vorgaben des BVerfG orientiert. Zu den nach Abs. 3 von der Leistungspflicht ausgeschlossenen Leistungen bei ärztlicher Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs gehören nach Abs. 4 die Anästhesie, der operative Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation,...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.5 Krankengeld

Rz. 17 Sofern infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt Arbeitsunfähigkeit eintritt, ist grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld gegeben, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen und in gleichem Umfang wie in einem Krankheitsfall. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung allerdings vorrangig...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.1 Ärztliche Beratung, Untersuchung und Begutachtung

Rz. 11 Da die Sterilisation die Fähigkeit zur Zeugung oder Empfängnis beseitigt, darf sie nur nach eingehender ärztlicher Aufklärung über die Art und Zuverlässigkeit der Methode, die Folgen und die Bedeutung des Eingriffs ausgeführt werden. Die Sterilisation soll nur dann vorgenommen werden, wenn die Versicherten zuvor über die anderen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung b...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen 2.1.1 Versicherte Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während d...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

2.1.1 Versicherte Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ...mehr