Fachbeiträge & Kommentare zu Schwangerschaftsabbruch

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.3 Inanspruchnahme eines Vertrags-/Nichtvertragsarztes/ambulantes Operieren im Krankenhaus

Die Kostenübernahme bei der Inanspruchnahme eines Vertrags- oder Nichtvertragsarztes bzw. beim ambulanten Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V richtet sich nach den von der KBV bekannt gegebenen Gebührenpositionen (EBM-Ziffern).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 6 Annahme der finanziellen Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 19 Abs. 3 SchKG gelten die Voraussetzungen der Bedürftigkeit als erfüllt, wenn die Frau laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld), Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der Bundesagentur für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9 Kostenerstattung an die Krankenkasse durch das jeweilige Bundesland

Die Länder haben den Krankenkassen die entstandenen Kosten zu ersetzen. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder. Zuständig für die Kostenerstattung nach § 22 SchKG ist das Land, in dem die Schwangere wohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten erhalten die Krankenka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 8 Durchführung/Zuständigkeit/Verfahren

Die Leistungen sind nach § 21 Abs. 1 SchKG auf Antrag durch die gesetzliche Krankenkasse zu gewähren, bei der die Frau gesetzlich krankenversichert ist. Ist die Frau nicht gesetzlich krankenversichert, wählt sie eine Krankenkasse am Wohn- oder Aufenthaltsort. Das Verfahren wird auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt. Die Krankenkasse stellt, wenn die Voraussetzungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.5 Verwaltungskostenersatz

Zu den von den Ländern gegenüber den Krankenkassen zu erstattenden Kosten zählen auch die Verwaltungskosten. Sie beinhalten nicht nur die den Krankenkassen entstehenden Personal- und Sachmittelkosten (z. B. Vordrucke für die Antrags- und Abrechnungsbearbeitung), sondern auch die mit der Vorfinanzierung einhergehenden Zinsverluste. Als Verwaltungskosten sind (in Anlehnung an d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.1 Abrechnungsverfahren

Der Arzt oder die Einrichtung rechnet die Leistungen mit der Krankenkasse ab, die die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt hat. Auch die Einschaltung von Abrechnungsstellen (u. a. der Kassenärztlichen Vereinigungen) ist nicht ausgeschlossen. Mit der Abrechnung hat der Arzt oder die Einrichtung im Übrigen zu bestätigen, dass der Abbruch der Schwangerschaft in einer Einrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 4 Verwertbares Vermögen

Soweit die persönlichen Einkünfte der Schwangeren die unter Abschn. 1 genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ist des Weiteren Voraussetzung für den Leistungsanspruch, dass der Frau persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die Regelung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII unterliegen kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2 Nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch

2.1 Medizinische Indikation Der von einem Arzt – mit Einwilligung der Schwangeren – vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3 Rechtswidriger, straffreier Schwangerschaftsabbruch

3.1 Beratungsregelung Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Schwangere den Abbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Konfliktberatungsstelle nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.2 Auswirkungen für die Krankenkassen

Die vom Arzt getroffene Feststellung, dass die Voraussetzungen für einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch vorliegen, ist für die Krankenkassen verbindlich. Die Beratungsbescheinigung muss der Krankenkasse nicht vorgelegt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Leistungen)

Zusammenfassung Begriff Bei einem Schwangerschaftsabbruch istzu unterscheiden zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse auslöst und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation), der lediglich ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Schwangerschaftsabbruch istzu unterscheiden zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse auslöst und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation), der lediglich eine eingeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.5 Arznei-/Verband-/Heilmittel

Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch. Die für Arznei-, Verband- und Heilmittel geltenden Regelungen sind entsprechend anzuwenden. Zur Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs ist das Arzneimittel Mifepriston (Mifegyne®) zugelassen. Als Begle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.2 Kriminologische Indikation

Ein Schwangerschaftsabbruch ist ebenfalls nicht rechtswidrig, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 StGB begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 1 Beratung des Arztes

Der Schwangerschaftsabbruch ist keine Methode zur Geburtenregelung. Daher hat jeder Arzt im Rahmen der von ihm durchzuführenden ärztlichen Beratung der Schwangeren darauf hinzuwirken, dass die Schwangerschaft ausgetragen wird, soweit nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen. Erwägt die Schwangere jedoch einen Schwangerschaftsabbruch, ist sie auf die Möglichkeit öffentlicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.7 Krankengeld/Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmerinnen haben auch bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie infolge eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt arbeitsunfähig werden.[2] § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.6 Krankenhausbehandlung

Im Rahmen des nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs wird Krankenhausbehandlung gewährt, solange sie wegen Schwangerschaftsabbruchs erforderlich ist.[1] Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, so können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Zuzahlungsregelung gilt entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.4 Leistungsausschluss

Ausgeschlossen von der Leistungspflicht ist die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs und umfasst die Anästhesie, den operativen Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation, die vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, die Injektion von Medikamenten, die Gabe eines wehenauslösenden M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.1 Medizinische Indikation

Der von einem Arzt – mit Einwilligung der Schwangeren – vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.3 Auswirkungen für die Krankenkassen

Die ärztlicherseits getroffene Feststellung, dass eine medizinische oder kriminologische Indikation für den Abbruch der Schwangerschaft vorliegt, ist für die Krankenkassen verbindlich und verpflichtet diese, ihre Leistungsverpflichtung durch eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung oder durch eine formlose Bescheinigung zum Ausdruck zu bringen. Einer besonderen Genehmigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.3 Leistungen der Krankenkasse

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse eingeschränkt. Im Fall eines derartigen Abbruchs der Schwangerschaft haben Versicherte einen Anspruch auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Behandlung mit Ausnahme der Vornahme des Abbruchs und der Nachbeha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.4 Ärztliche Beratung/Untersuchung/Begutachtung

Im Vordergrund der Leistungen steht die Beratung über Möglichkeiten der Erhaltung der Schwangerschaft. Ggf. schließt sich eine Beratung über den Abbruch der Schwangerschaft an. Zum Leistungsinhalt gehört auch die medizinische Untersuchung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine Sterilisation oder für einen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt. Die ärztliche Beh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.1 Beratungsregelung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Schwangere den Abbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Konfliktberatungsstelle nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / Zusammenfassung

Begriff Empfängnisverhütung (auch Antikonzeption oder Kontrazeption) bezeichnet Methoden zur Vermeidung der Empfängnis bzw. einer Schwangerschaft trotz Geschlechtsverkehrs. Die häufigsten Methoden sind die Nutzung von Kondomen oder die Einnahme der Antibabypille. Die Krankenkassen übernehmen die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Versicherte bis zum volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / Zusammenfassung

Begriff Im medizinischen Sinne versteht man unter dem Begriff "Sterilisation" eine Unfruchtbarmachung. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gehört sie sowohl für männliche als auch weibliche Versicherte zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Aussagen zu den Leistungen bei einer durch K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24a Abs. 1, dessen Vorgänger der durch das Strafrechtsergänzungsgesetz v. 28.8.1975 (BGBl. I S. 2289) in die gesetzliche Krankenversicherung eingeordnete § 202e RVO war, ist ebenso wie § 24b Abs. 1 und 2 durch Art. 2 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes (SFHG) v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) mit Wirkung zum 5.8.1992 eingeführt worden. Damit beabsichtigte der Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Obwohl Empfängnis und Schwangerschaft keine Krankheiten sind (BSGE 39 S. 167), hat der Gesetzgeber damit im Zusammenhang stehende Leistungen in den Dritten Abschnitt des SGB V (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten) eingeordnet. Dabei ist die Überschrift des § 24a – Empfängnisverhütung – eher missverständlich. Der Anspruch nach dieser Vorschrift umfasst Leistungen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.4 Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 1 können für Frauen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept verordnet bzw. abgerechnet werden. Die bis zum 28.2.2015 geltende Fassung des Abs. 2, dass der Anspruch nur bestehe, soweit die Mittel ärztlich verordnet wurden, ist damit zwar in der Formulierung geändert, in i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung[1] oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Schwangerschaftsabbruch

Rz. 130 Ein Schwangerschaftsabbruch liegt dann vor, wenn von einem Arzt mit Einverständnis der Schwangeren die Leibesfrucht entfernt wird. Die Arbeitnehmerin hat bei einer auf dem Schwangerschaftsabbruch beruhenden Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Abbruch entweder nicht rechtswidrig war (§ 218a StGB) oder die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 2)

Rz. 128 Der Gesetzgeber hat die besonderen Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation, der nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche und der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Beratungsverfahren der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Damit ist die Diskussion über Fragen des Vorliegens einer Krankheit und der Selbstverschuldung in diesen Fällen beende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 134 Die Darlegungs- und Beweislast im Bereich des Sondertatbestands des § 3 Abs. 2 EFZG folgt den allgemeinen Grundsätzen. Durch die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt der Arbeitnehmer den Nachweis, tatsächlich erkrankt zu sein. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung zu erschüttern. Beruft sich der Arbeitge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Entwicklung der Norm

Rz. 2 § 3 EFZG entspricht im Kern dem früheren § 1 LohnFG (in Kraft bis zum 31.5.1994), der allerdings nur für Arbeiter einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten galt. Neben der Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf alle Gruppen von Arbeitnehmern enthält § 3 EFZG weitere wesentliche Änderungen: Während nach § 1 Abs. 1 LohnFG Voraussetzung für einen Anspruch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Sterilisation

Rz. 129 Unter Sterilisation versteht man einen ärztlichen Eingriff, der die Fortpflanzungsfähigkeit von Frauen oder Männern dauernd oder zeitweilig verhindert. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt und der Eingriff nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB). Unzweifelhaft ist dies zu bejahen, wenn der Eingriff aus eugeni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4 Unverschuldete Krankheit

Rz. 79 Schließlich setzt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell voraus, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es unbillig wäre, die nachteiligen Folgen des eigenen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.[1] [2] Für die Fälle der rechtmäßigen Sterilisation bzw. des rechtmäßigen Schwa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.3 Dauer

Der Anspruch der Arbeitnehmerin entsteht mit dem Tag, an dem das Beschäftigungsverbot greift, die Arbeitnehmerin also nicht mehr oder unter geänderter Beschäftigungs- oder Entlohnungsart mit Entgeltminderungen arbeitet. Der Anspruch besteht nicht für solche Zeiten, in denen das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz nicht alleinige Ursache für den Wegfall der Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das Mutterschutzrecht sah schon immer einen Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter auf verschiedene Weise vor. Zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ermöglichen so...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 4 Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch/Organspende oder andere

Krankengeld wird neben der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung auch aufgrund anderer Tatbestände gezahlt. Dabei sind Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs zu beachten.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.6 Übersicht über Einzelfälle

Rz. 19 Die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs als Krankenhilfe nach § 40 zu erhalten, scheidet unterdessen aus. Während § 40 durch die Verweisung auf § 37a BSHG i. d. F. v. 23.3.1994, gültig vom 1.1.1994 bis 31.12.1995 eine solche Möglichkeit noch vorsah, ist der Verweis auf § 37a BSHG in der ab dem 1.1.1996 gültigen Fassung ersatz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Beratung und Unterstützung bei der Berechnung der Höhe des Kindesunterhal...mehr