
Bild: Project Photos GmbH & Co. KG
Das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen durch Werbeunternehmen ist umsatzsteuerlich relevant.
Das Bayerische LfSt äußert sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Werbemobilen an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen.
Überlassung von Werbemobilen an soziale Institutionen
In der Verfügung werden sowohl die durch den Werbeunternehmer erbrachte Leistung als auch die durch die Institution erbrachte Leistung umsatzsteuerlich gewürdigt. Dabei werden vor allem auf Steuerbarkeit, Bemessungsgrundlage, Enstehung der Steuer, Vorsteuerabzug und Steuersatz eingegangen.
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 11.8.2020, S 7119.1.1-3/4 St33
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Werbung