Steuerstundungsmodell setzt Werbung mit steuerlichen Vorteilen voraus
In dem Streitfall schlossen die Kläger Kaufverträge über zwei Blockheizkraftwerke ab. Zudem wurden weitere Verträge mit einem mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Darin ging es um die Anmietung einer Standortfläche, Verwaltungsverträge und Premium-Service-Verträge. Den Verträgen lagen Prospekte und Kundeninformationen bei, in denen der jährliche Überschuss aus der Stromerzeugung über Blockheizkraftwerke ausgewiesen wurde. Außerdem war ein Hinweis enthalten, dass keine steuerlichen Aspekte berücksichtigt wurden.
Steuerliche Anerkennung des Verlusts
Die Blockheizkraftwerke wurden jedoch nicht geliefert. Das war auch von den Initiatoren von vornherein so beabsichtigt. Dem Kläger entstand hierdurch ein Verlust. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass hier ein Steuerstundungsmodell vorliege und der Verlust nach § 15b EStG nicht ausgleichsfähig sei. Doch die Klage vor dem FG Münster hatte Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Steuerstundungsmodell vor.
FG Münster, Urteil v. 21.2.2020, 4 K 794/19 F, veröffentlicht am 15.4.2020
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
467
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
422
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
344
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
332
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
306
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
237
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
211
-
Teil 1 - Grundsätze
203
-
Bagatellgrenze für die Abfärberegelung
1941
-
Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Bondstripping
17.02.2026
-
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende GmbH
16.02.2026
-
Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
16.02.2026
-
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
16.02.2026
-
Betreiben eines Internetblogs mit freiwilligen Zahlungen von Lesern
13.02.2026
-
Alle am 12.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.02.2026
-
Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
10.02.2026
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
09.02.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
09.02.2026
-
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
09.02.2026