Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn
Firmenwerbung an privaten Fahrzeugen
Der Arbeitgeber schloss mit vielen Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen an deren privaten Fahrzeugen ab. Für die Anbringung der Firmenwerbung erhielten die Mitarbeiter ein Entgelt i. H. v. 255 EUR im Jahr. Das FG Münster stellt nun klar, dass es sich hierbei um Arbeitslohn handelt, der der Lohnsteuer unterliegt.
FG Münster, Urteil v. 3.12.2019, 1 K 3320/18 L
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
467
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
422
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
344
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
332
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
306
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
237
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
211
-
Teil 1 - Grundsätze
203
-
Bagatellgrenze für die Abfärberegelung
1941
-
Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Bondstripping
17.02.2026
-
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende GmbH
16.02.2026
-
Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
16.02.2026
-
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
16.02.2026
-
Betreiben eines Internetblogs mit freiwilligen Zahlungen von Lesern
13.02.2026
-
Alle am 12.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.02.2026
-
Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
10.02.2026
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
09.02.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
09.02.2026
-
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
09.02.2026