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03.07.2013
Bilanzierung
Nutzt ein Unternehmer-Ehegatte ein gemeinsames Gebäudegrundstück, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten er über seinen halben Miteigentumsanteil hinaus getragen hat, für betriebliche oder berufliche Zwecke, ist seine Nutzungsbefugnis bilanztechnisch „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ zu behandeln.
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