1. Gilt die 12.500-Euro-Grenze für den Inlandszahlungsverkehr?
Nein, für Zahlungen im Inland gibt es keine Meldepflicht.
2. Wie gehe ich mit dem Problem der Karteileichen im Verein um?
Nicht mehr aktive Zahlungspflichtige sollten auch nicht mehr auf SEPA umgestellt werden. Jetzt besteht die Chance, eine Bereinigung vorzunehmen. Im Verein kann versucht werden, die Karteileichen wieder zu aktivieren.
3. Wer muss Zahlungen bei der Bundesbank anmelden, der Zahler oder der Empfänger? Zur Z4 Meldung: Müssen monatliche Gehälter über 12.500 EUR gemeldet werden?
Der Zahler meldet die Zahlung ins Ausland. Als Empfänger muss auch ein deutscher Bürger Zahlungen aus dem Ausland über 12.500 EUR der Bundesbank melden. Ausgenommen davon sind nur Zahlungen für Warenbewegungen und im Zusammenhang mit kurzfristigen Krediten (Laufzeit weniger als 12 Monate).
4. Wie wird der Lastschrifteinzug bei Onlinehändlern möglich? Muss ein Mandat schriftlich vorliegen? Ist es richtig, dass alle Formen der SEPA-Lastschrift mit Originalunterschrift erteilt werden müssen. D.h., dass dies in Online Webshops nicht möglich ist?
Diese Frage wurde nach kontroverser Diskussion erst vor einigen Wochen geklärt. Grundsätzlich muss das Mandat schriftlich (oder elektronisch mit qualifizierter Signatur) vorliegen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich jedoch darauf geeinigt, auch elektronische Mandate ohne Signatur, wie sie im Online-Handel verwendet werden, zuzulassen. Es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Risiko beim Einreicher der Lastschrift liegt. Dieser muss auf Verlangen des Zahlungspflichtigen beweisen, dass das Mandat tatsächlich gegeben wurde.
5. Wer muss sich um die Erteilung des SEPA-Mandates kümmern, wenn ein Vermieter bislang Miete per Lastschrift einzieht? Muss der Mieter dem Vermieter die Genehmigung erteilen oder wird der Vermieter dem Mieter ein entsprechendes Formular zukommen lassen? Wer muss/soll hier aktiv werden?
Aktiv werden muss der Zahlungsempfänger, da er Mandat und Informationen benötigt, um die Lastschrift auf den Weg zu bringen.
6. Kann man das Lastschriftmandat in einen Vertrag (oder AGB) integrieren oder bedarf es eines gesonderten Schriftstücks mit zusätzlicher Unterschrift des Schuldners/Vertragspartners?
Das Mandat kann auch in andere Schriftstücke integriert werden. Das kann z. B. ein Vertrag oder ein Bestellschein sein. Die AGB sind nicht möglich, da diese allgemein gelten und nicht für einen bestimmten Käufer. Für das Mandat muss immer eine eigene Unterschrift geleistet werden, auch wenn das eigentliche Schriftstück bereits eine Unterschrift enthält.
7. Muss mich das Finanzamt über Mandatsreferenz etc. informieren, wenn ich eine Einzugsermächtigung z.B. für die Kfz-Steuer erteilt habe?
Ja, weil das bei Nicht-Behörden auch so ist.
8. Muss ich dem Finanzamt und der Krankenkasse meine Daten mitteilen oder kommen diese auf mich zu, wenn wir Lastschrifteinzug haben? Wird die Zustimmung von SEPA vom Finanzamt bzw. den SV-Trägern abgefragt oder muss ich dies veranlassen? Wenn der Krankenkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese dann zur SEPA-Basislastschrift und es ist KEINE Aktion auf Seiten des Unternehmens nötig. Ist das richtig? Das Finanzamt und die Krankenkassen haben einen Abbuchungsauftrag von unseren Konten; laufen diese so weiter?
Verantwortlich für die Umstellung vorhandener Ermächtigungen auf SEPA-Mandate ist der Zahlungsempfänger. Daher müssen sich Finanzamt und Krankenkassen beim Unternehmen melden. Wird eine Bankeinzugsermächtigung auf ein SEPA-Basismandat umgestellt, reicht auch der entsprechende Umstellungshinweis mit der nächsten Abrechnung.
9. Wir kaufen z.B. bei Amazon per Lastschrift ein. Wird hier auf SEPA-Basislastschrift umgestellt? Eigentlich müsste der Einzug 14 Tage vor Fälligkeit angekündigt werden, das trifft doch bisher bei Amazon nicht zu. Wird sich somit der Abbuchungstag verschieben?
Ist unserer Meinung nach noch offen. Aber da es genügt, die Ankündigung auch kurzfristig zu senden (bis einen Tag vor Abbuchung), sollte es dort keine Probleme geben.
10. Was passiert, wenn man den Zahlungstermin durch Krankheit, Urlaub, Schließungszeit nicht einhält?
Auf Grund der vorher übermittelten Vorabankündigung und der einzuhaltenden Einreichungsfristen kann die Buchung nicht mehr vorgenommen werden. Dann ist ein neuer Fälligkeitstag zu definieren und der Zahler muss über den neuen Termin per Vorabankündigung informiert und die Lastschrift erneut zur Buchung eingereicht werden.
11. Wenn ich als Steuerberater eine natürliche Person betreue, für die ich sowohl private Erklärungen (wie Einkommensteuer) als auch betriebliche Erklärungen (wie Umsatzsteuer, Bilanz) fakturiere, darf ich dann die Einkommensteuerrechnung per Firmenlastschrift einziehen?
Ich meine, dies gilt nur für den gewerblichen Anteil, für den privaten Anteil nicht. Aber es besteht die Möglichkeit, den Mandanten zu bitten, gegenüber der Bank zu erklären, dass man auch im privaten Bereich bei Honorarforderungen auf die Möglichkeit der Rückbuchung verzichtet.
12. Muss ich alle unsere 5.000 Mitglieder anschreiben, dass die Umstellung auf SEPA-Basislastschrift erfolgt? Wir sind eine Gewerkschaft, die Mitgliedsbeiträge einzieht. Muss ich alle anschreiben, Einzugsermächtigungen liegen vor und werden umgestellt?
Sie müssen alle Zahlungspflichtigen über die Migration der Ermächtigung in ein SEPA-Basismandat informieren. Das muss kein Brief sein. Sie können die notwendigen Daten auch im Verwendungszweck des letzten Bankeinzuges weitergeben. Wichtig ist, dass Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz mitgeteilt werden.
13. Gibt es Software, die DTA oder CSV-Dateien in SEPA umwandeln kann?
Es gibt für eine Übergangszeit Programme, die eine Umwandlung alter Formate in das SEPA-Format durchführen. Das kann allerdings nur für Überweisungen gelten, da für Lastschriften wesentlich umfangreichere Informationen angegeben werden müssen. Die Banken bieten diesen Service an.
14. Ist mit einer Informationsflut bei der Vorabankündigung, z.B. bei Strom, Gas, Telefon zu rechnen?
Viele Rechnungen im Bankeinzugsverfahren oder bei der Abbuchung enthalten heute schon den Hinweis auf den Betrag und das Datum des Einzuges (z. B. Telekom, Versorgungsunternehmen usw.). Viele Vorabankündigungen werden einmalig oder mit Zahlungsplänen durchgeführt. Mit einer Flut von Benachrichtigungen ist wohl nicht zu rechnen.
15. Ist beim Mitteilungsschreiben an die Mieter eine Widerrufsklausel nötig?
Nach unseren Informationen nicht.