SEPA Lastschrift

In diesem Teil unserer FAQ-Liste haben wir für Sie alle Fragen zum Thema SEPA-Lastschriftverfahren aufgelistet. Dabei geht es vor allem um die Unterschiede zwischen Firmenlastschrift und Basislastschrift, aber auch auf allgemeine Fragen zur SEPA-Lastschrift gibt es Antworten.

1. Für wen gilt die Basislastschrift und für wen die Firmenlastschrift?
Für private Verbraucher sind nur Basismandate erlaubt. Firmenmandate erhöhen grundsätzlich die Sicherheit für den Zahlungsempfänger. Wenn also eine gewisse Unsicherheit besteht bzgl. der Liquidität des Käufers, sollte das Firmenmandat verwendet werden.

2. In welchem Fall ist die Rückbuchung einer Lastschrift möglich und innerhalb welcher Frist?
Rückbuchungen sind bei Basislastschriften innerhalb von acht Wochen möglich, bei Firmenlastschriften dagegen überhaupt nicht.

3. Wie kann man von SEPA Basislastschrift auf Firmenlastschrift wechseln?
Die eine Lastschrift muss gekündigt/beendet und die andere Lastschrift vereinbart werden.

4. Habe ich richtig verstanden: Wenn wir als Firma von einer Privatperson per Lastschrift einziehen, dürfen wir nur die Basislastschrift verwenden, nicht die Firmenlastschrift?
SEPA-Firmenmandate dürfen nur für Geschäftskonten erteilt werden. Konten privater Verbraucher zahlen nur SEPA-Basislastschriften. Lastschriften für Privatpersonen können daher nur Basislastschriften sein.

5. Muss ich zwingend zwischen zwei Unternehmen die SEPA-Firmenlastschrift verwenden oder kann ich auch die SEPA-Basislastschrift nutzen?
Auch im Verhältnis zwischen zwei Unternehmen kann das SEPA-Basismandat verwendet werden. Das Firmenmandat ist immer nur eine Option für Geschäftskonten, kein Zwang.

6. Gilt die unbegrenzte Gültigkeit nur für Firmenlastschrift oder auch für Basislastschrift?
Solange ein SEPA-Mandat, gleichgültig ob Basis- oder Firmenmandat, regelmäßig genutzt wird, verliert es seine Gültigkeit nicht. Wenn das Mandat, ebenfalls gleichgültig ob Basis- oder Firmenmandat, länger als 36 Monate nicht genutzt wird, wird es automatisch ungültig.

7. Können bestehende Ermächtigungen auch für die Firmenlastschriften übernommen werden?
Aus bestehenden Ermächtigungen können nur SEPA-Basismandate werden. Firmenmandate müssen immer neu erteilt werden.

8. Muss jeder Mandant (wir sind eine Steuerkanzlei) ein Schreiben bei seiner Bank vorlegen?
Ja. Aber es muss zwischen Basis- und Firmenlastschriften unterschieden werden. Firmenlastschriften sind nur für gewerbliche Mandanten zulässig.

9. Welche der Schritte kann ich mir sparen, wenn ich die Basislastschrift verwende?
Als Zahlungsempfänger ist der Pflichtablauf bei der Mandatsbeschaffung für Firmenmandate ohne Unterschied zum Basismandat. Manche Zahlungsempfänger lassen sich von der Bank des Zahlungspflichtigen bestätigen, dass dieser seine Bank über das Firmenmandat informiert hat. Nach einer Firmenlastschrift muss keine Kontoüberwachung sicherstellen, dass Rückbuchungen schnell erkannt werden. Als Zahlungspflichtiger sparen Sie die Information Ihrer Bank über die Erteilung des Mandats.

10. Gibt es außer der Nicht-Rücklastschrift irgendwelche Vorteile der Firmen- gegenüber der Basislastschrift?
Die Vorlauffrist zur Einreichung der Lastschriften bei der Bank des Zahlungsempfängers ist mit einem Tag kürzer als bei der Basislastschrift.

11. Können bei der Basislastschrift neben der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID weitere individuelle Informationen (pro Lastschrift) angegeben werden?
Bei jeder Lastschrift kann ein Verwendungszweck von 140 Zeichen gefüllt werden.

12. Zur Firmenlastschrift: Wenn eine Rechnung an Kunden mit einer Zahlungsbedingung 7 Tage und 3% Skonto geht, dann ist es ja nicht möglich, die Ankündigungsfrist einzuhalten?
In einem solchen Fall muss die Ankündigungsfrist vertraglich zwischen Unternehmen und Kunden verkürzt werden. Das ist rechtlich möglich.

13. Wenn die Prenotification grundsätzlich kürzer als 14 Tage ist, ist diese Vereinbarung in den Mandatstext der SEPA-Firmenlastschrift aufzunehmen?
Die Vorankündigungsfrist kann vertraglich zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem verkürzt werden. Die Form dazu ist frei. Das kann, muss aber nicht, auf dem Mandat geschehen. Alternativen sind individuelle Vereinbarungen oder die Verkürzung in den AGB.

14. Muss die Kopie des Mandats bei der eigenen Bank oder bei der Bank des Belasteten eingereicht werden? Muss die Genehmigung der Lastschrift an die Firma, die einzieht, an die eigene Bank oder an die Firma geschickt werden? Ist eine Kopie des Mandats nur bei Firmenlastschriften bei der Bank einzureichen?
Bei einem SEPA-Basismandat wird das Mandat selbst keiner Bank vorgelegt. Der Zahlungsempfänger versichert der Bank, dass er über das Mandat verfügt. Erst auf Verlangen des Zahlungspflichtigen muss der Zahlungsempfänger das Mandat nachweisen. Bei einem SEPA-Firmenmandat wird die Bank des Zahlungspflichtigen von diesem über das Bestehen des Mandates informiert. Dazu wird das Mandat selbst oder eine zweite Ausfertigung bei der Bank eingereicht.

15. Darf ich als Firmenkunde einer anderen Firma das Firmenlastschrift-Mandat verwehren und auf ein Basislastschrift-Mandat pochen? Kann man "gezwungen" werden, ein SEPA-Firmenmandat einzugehen, obwohl man lieber ein Basismandat eingehen würde?
Niemand kann gezwungen werden, ein SEPA-Mandat zu erteilen, auch kein SEPA-Firmenmandat. Ob diese Haltung jedoch gegenüber wichtigen Lieferanten durchgehalten werden kann, ist individuell von der Stärke des Lieferanten abhängig.

16. Kann ein Insolvenzverwalter eine Firmenlastschrift anfechten?
Da ist mir uns bekannt, aber nach der Logik von SEPA nicht.

17. Die Überschrift lautet " SEPA-Firmenlastschrift". Gelten die genannten Punkte ausschließlich für die Firmenlastschrift?
Nein, die Angaben gelten auch für das Basismandat!

18. Muss ich Firmenlastschriften mit unterschiedlichen Sprachen auch extra (wie Basis- und Firmenlastschriften) einreichen?
Der Mandatstext muss in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig, zusätzlich in Englisch, verfasst sein. Eine separate Einreichung (eine je Sprache) ist nicht notwendig

19. Gilt die Vorabankündigung nur für die Firmenlastschrift oder auch für die Basislastschrift?
Die Vorabankündigung gilt für beide Lastschriftarten.

20. Muss der Kunde bei der SEPA-Basislastschrift nicht vor jedem Lastschrifteinzug schriftlich informiert werden, wenn die Beträge jeweils unterschiedlich sind?
Der Zahlungspflichtige muss vor der Lastschrift über das Fälligkeitsdatum und den Betrag informiert werden, gleichgültig, ob sich der Betrag ändert oder nicht. Bei gleichen Beträge kann auch weit vorher durch einfache Aussagen (z. B. jeden ersten Banktag im Monat 100 EUR) informiert werden. Sind die unterschiedlichen Beträge auch weit vorher bekannt, kann durch einen Zahlungsplan einmalig informiert werden. Ergeben sich die unterschiedlichen Beträge erst später, muss jede Lastschrift durch eine Vorabankündigung vorbereitet werden.

21. Muss die 14-tägige vorherige Ankündigung des Zahlungseinzugs nur bei Firmenlastschriften vorgenommen werden oder gilt dieses auch für die Basislastschriften?
Die Frist für die Vorabankündigung gilt sowohl für das Basis- als auch für das Firmenmandat.

22. Kann ich gleichzeitig mit Basislastschriften sowie mit den alten Einzugsermächtigungen arbeiten, wenn noch nicht alle IBAN-Nummern vorliegen?
Ja, das ist kein Problem. Sie müssen unterschiedliche Verarbeitungsläufe starten und unterschiedliche Übergabedateien erzeugen. Das sollte mit der Bank abgestimmt werden.

23. Können auch mehrere Rechnungen in einem Betrag eingezogen werden?
Es können mehrere Lastschriften mit einem Beleg angekündigt bzw. eingezogen werden. Eine Mischung von Basis- und Firmenlastschriften mit unterschiedlichen Fälligkeitsterminen ist allerdings nicht möglich.

24. Ist die Bank auch zu informieren bei dem Einzug per Lastschrift und nicht nur der Zahlungspflichtige?
Die Vorabankündigung geht immer nur an den Kontoinhaber. Die Bank wird erst dann informiert, wenn die Lastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht wurde. Das geschieht aber automatisch im Interbankenverkehr.

25. Können bei Firmenlastschriften noch Rückbuchungen erfolgen? Wenn ja, dann nur mit einem größeren Aufwand?
Nein, Rückbuchungen sind nicht möglich. Nur ein Widerspruch bis einen Tag VOR der jeweiligen Belastungsbuchung.

26. Muss die Ankündigung über Termin und Betrag bei jeder Abbuchung 14 Tage im Voraus angezeigt werden?
Grundsätzlich muss jede Abbuchung mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt werden. Es ist jedoch möglich, die Frist individuell zu verkürzen. Dazu sind Vereinbarungen notwendig. Bereits bekannte Fälligkeitsdaten und Abbuchungsbeträge können auch in einer gemeinsamen Vorabankündigung lange vor dem Fälligkeitstermin der Lastschrift mitgeteilt werden.

27. Was ist eine SEPA-Inkassovereinbarung?
Damit die Bank des Zahlungsempfängers auch dessen Lastschriften ausführt, muss eine Inkassovereinbarung zwischen beiden abgeschlossen werden. Darin sind der Ablauf, die Voraussetzungen, Fristen und Verantwortlichkeiten beschrieben. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es auch für die bisherigen Lastschriften.

28. Was muss ich tun, wenn ich die Einreichungsfrist verschlafen habe?
Wird die Vorlauffrist zur Einreichung der Lastschriften bei den Banken nicht eingehalten, muss der Lastschriftablauf von vorn beginnen: Vorabankündigung, Aufbereiten der Lastschrift, Einreichen bei der Bank.

29. Kann im Falle einer Lastschrift für Mitgliedsbeiträge die eindeutige Mitgliedsnummer als Mandatsreferenznummer genommen werden?
Ja, das ist möglich.

30. Gibt es schon Erkenntnisse über die Rücklastschriftgebühren anderer Länder?
Dazu ist nichts bekannt.

31. Was für Firmenkunden gilt, gilt auch im Verein grundsätzlich, richtig? Oder kann ich im Verein dann auch eine "Firmenlastschrift" zur Vermeidung der Rücklastschriften erteilen lassen?
Nein, gegenüber Mitgliedern, die Privatpersonen sind, ist eine Firmenlastschrift nicht möglich.

32. Wie ist die Vorgehensweise bei einmaligen Spendenlastschriften?
Wie bei der Basislastschrift.

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