1. Müssen unsere Mitarbeiter für die Gehaltsüberweisung auch ihre BIC und IBAN angeben? Wenn ja, gibt es auch ein Musterschreiben?
Ja, auch die Überweisungen an Mitarbeiter funktionieren ab dem 1.2.2014 nur noch mit IBAN und BIC. Die notwendigen Kontoinformationen können durch eine Umstellung ermittelt oder von den Mitarbeitern abgefragt werden. Dazu gibt es ein Musterschreiben.
2. Ist es richtig, dass nach dem 1.2.2014 auch keine Überweisungen mehr ohne IBAN/BIC getätigt werden können?
Ja, das ist richtig. Nach dem 1.2.2014 muss jede Überweisung mit IBAN und, bei Auslandsüberweisungen, mit BIC versehen werden. Nur private Verbraucher dürfen noch bis zum 1.2.2016 die alte Kontonummer mit der Bankleitzahl verwenden. Die Banken müssen die Umrechnung vornehmen.
3. Müssen Überweisungen auch vorher angekündigt werden?
Nein, für Überweisungen ist keine Prenotification notwendig.
4. Muss ich die IBAN-Codes der betreffenden Stellen erfragen oder gibt es ein Programm, mit dem ich die Prüfziffer und BIC ausrechnen lassen kann (weil ich von den meisten Kunden/Lieferanten die bisherige Bankverbindung schon weiß)?
Es gibt verschiedene Hilfen, die eine Umrechnung der alten Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC unterstützen:
Für große Datenmengen gibt es Dienstleister, die ganze Dateien mit definiertem Satzaufbau umrechnen.
Für die Umrechnung einzelner Konten gibt es im Internet Anbieter, die entsprechende Rechner zur Verfügung stellen.
Die Programme zum Online-Banking vieler Banken haben Funktionen, mit denen für einzelne Konten eine Umrechnung vorgenommen wird.
5. Werden Online Überweisungsvorlagen und Daueraufträge von den Banken automatisch umgestellt?
Müssen auch Daueraufträge verändert werden?
Auch Daueraufträge müssen auf SEPA umgestellt werden, d. h. auf IBAN und BIC. Einige Banken bieten die Umstellung von Daueraufträgen als Service an. Auch die Überweisungsvorlagen in den Online-Banking-Programmen der Banken wandeln meist automatisch um.
6. Gibt es nach der Umstellung noch die "Daueraufträge"?
Auch unter SEPA bieten die Banken an, Daueraufträge auszuführen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als regelmäßig und automatisch erzeugte Überweisungen.
7. Sie erwähnten, dass die BIC bis 2016 anzugeben ist. Ich habe die Info, dass bei Inlandszahlungen ab 1.2.2014 die BIC nicht mehr angegeben werden muss und nur noch die IBAN erforderlich ist. Was stimmt jetzt?
Ab dem 1.2.2014 wird der BIC nur noch verwendet, um Banken außerhalb von SEPA zu identifizieren, auch nach dem 1.2.2016. Private Verbraucher können den BIC auch bis zum 1.2.2016 verwenden, um Banken im SEPA-Ausland zu identifizieren.
8. Was wird aus den bisherigen Sammelüberweisungen?
Sammelüberweisungen sind auch unter SEPA möglich. Ob die vorhandenen Sammelüberweisungen aus den bisherigen generiert werden können, wird von vielen Banken gerade geprüft.
9. Müssen Zahlungsbegrenzungen nur für Auslandsüberweisungen beachtet werden oder gibt es auch Vorgaben für Inlandsüberweisungen?
Es gibt bei SEPA-Inlandsüberweisungen keine Betragsgrenzen mehr.
10. Gilt die Z4-Meldung ab 12.500 EUR im gesamten Euroraum? Muss diese dann immer durchgeführt werden?
Ja, es muss eine Meldung nach Außenwirtschaftsverordnung per gesondertem Z4-Vordruck vorgenommen werden.
11. Brauche ich privat auch eine Gläubiger-ID z.B. für Mietüberweisungen (kein Einzug)?
Nein. Eine Gläubiger-ID ist für Privatpersonen und bei Überweisungen nicht notwendig.
12. Wird es noch Überweisungsformulare geben oder gibt es dann neue Bankformulare für beleghafte Überweisungen?
Für Überweisungen wird es weiterhin Belege geben, nur dass hier IBAN und ggf. BIC eingegeben werden müssen.