SEPA-Prenotification

Mit der SEPA-Umstellung wird die Prenotification wichtig. Wir haben alle wichtigen Fragen und Antworten zur Vorabankündigung zusammengefasst. Auch Änderungen an AGBs sind Teil dieses FAQ-Blocks.

1. Muss ich die Prenotification bei wiederkehrenden Abbuchungen immer wieder neu mitgeben?
Die Vorabankündigung kann bei gleichen Beträgen einmalig erfolgen mit dem Hinweis auf die Fälligkeitsdaten. Wenn auch die Beträge unterschiedlich sind, kann ein Zahlungsplan erstellt und als Vorabankündigung einmalig verschickt werden. Das setzt jedoch voraus, dass alle Beträge dann bereits bekannt sind.

2. Ist die Prenotification beim Kunden für jede Abbuchung zu erstellen oder nur bei der „Ersten"? Muss man bei wiederkehrenden Lastschriften jede Lastschrift ankündigen oder reicht es einmalig mit festem Termin?
Die Vorabankündigung muss so erfolgen, dass der Zahlungspflichtige jede Lastschrift mit Fälligkeitsdatum und Betrag kennt. Sind diese Daten bereits frühzeitig bekannt, kann auch eine Vorabankündigung für mehrere oder alle Lastschriften erfolgen. Ändern sich Beträge und Fälligkeiten, muss jede Lastschrift angekündigt werden.

3. Darf ich eine Rücklastschrift nochmals einziehen? Muss ich bei Rücklastschriften vor dem neuen Einzug wieder eine Prenotification versenden?
Grundsätzlich dürfen Sie mit dem Mandat jeden fälligen Betrag einziehen, also auch durch Rückbuchung wieder fällig gewordene Beträge. Sie müssen jedoch immer eine neue Vorabankündigung verschicken, da sich gegenüber der alten Vorabankündigung zumindest der Fälligkeitstag verändert hat.

4. Was passiert, wenn die Bank die Lastschrift nicht rechtzeitig ausführt, so dass in der Prenotification eine andere Fälligkeit steht?
Wenn die Lastschriften rechtzeitig entsprechend der Vorlaufzeiten zur Bank gegeben wurden, haftet die Bank für die rechtzeitige Abwicklung der Lastschriften.

5. Muss bei Veränderungen (neuer Betrag, neue Bankverbindung) bei Vereinen auch erneut eine Prenotification erfolgen?
Für jeden Lastschrifteinzug muss eine Vorabkündigung erfolgen. Ändert sich der Betrag, muss eine neue Prenotification erstellt werden, die dann wieder gültig sein kann, solange der Betrag gleich bleibt.

Wenn der Zahlungspflichtige eine neue Bankverbindung hat, muss das Mandat angepasst werden. Da die Vorabankündigung auch das Konto angibt, muss auch dann eine neue Prenotification erstellt werden. Sonderregelungen für Vereine gibt es nicht.

6. Wir generieren nachts/morgens Lastschriften, die wir am selben Tag bei unseren Gesellschaftern einziehen. Wie sieht es hier mit der Prenotification aus, ist diese am selben Tag möglich bzw. wie erfolgt diese?
Die Prenotification ist das kleinere Problem. Hier können Sie die Frist vertraglich verkürzen bis auf einen Tag für Einzug. Die Information kann per E-Mail verschickt werden. Die Banken verlangen derzeit noch eine Vorlaufzeit von zwei Tagen beim wiederkehrenden Basismandat. Selbst wenn das Eil-Mandat kommen sollte, beträgt die Frist immer noch mindestens einen Geschäftstag, das sind mindestens 24 Stunden. Das heißt, dass die Fälligkeit dann auf einen Tag nach der Erzeugung der Lastschriften verschoben werden muss.

7. Hat man als Basismandatsnutzer das Recht, der Lastschrift zu widersprechen, wenn die Prenotification nicht stattgefunden hat?
Der Zahlungspflichtige im SEPA-Basismandat kann innerhalb von acht Wochen nach der Belastung der Lastschrift widersprechen. Dazu ist bei der Bank kein Grund anzugeben. Bei einem ungültigen Mandat verlängert sich diese Frist auf 13 Monate. Eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Vorabankündigung macht ein Mandat jedoch nicht ungültig. Daher ist die fehlende Prenotification kein Grund, nach acht Wochen noch einen Rückruf des Geldes zu verlangen. Sind jedoch durch die fehlende Prenotification dem Zahlungspflichtigen Kosten entstanden, z. B. Überziehungszinsen, dann kann er diese vom Zahlungsempfänger erstattet verlangen.

8. Beim Informationsschreiben soll auch ein Widerspruchsrecht gelten. Ist das richtig und wenn ja, müsste dies nicht auch im Informationsschreiben erwähnt werden?
Die Prenotification gehört zu einer korrekten SEPA-Lastschrift, die Vorlage wird aber von der Bank nicht überprüft, weil es sich um eine Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger handelt. Eine fehlende Prenotification führt nicht dazu, dass die Lastschrift ungültig wird. Allerdings ist es dem Gläubiger u.U. nicht möglich, für eine Deckung des Kontos zu sorgen, was zu einer Rücklastschrift führen kann. Die hierfür entstehenden Kosten können dem Gläubiger bei fehlender oder fehlerhafter Prenotifikation nicht berechnet werden.

9. Ist die Prenotification auch für Mitgliedsbeiträge (Jahresbeitrag) notwendig, wenn die Fälligkeit satzungsgemäß festgelegt ist?
Ja, dann genügt aber z.B. ein separater Passus im Vertrag.

10. Reicht der Vermerk auf der Rechnung „Der Betrag ist in 14 Tagen fällig“ (dann kann man rechnen Rg.-datum 10.06. + 14 Tage = 24.06.) oder ist notwendig: „Fällig am 24.06."
Es reicht aus, wenn das Fälligkeitsdatum vom Zahlungspflichtigen eindeutig bestimmt werden kann (z. B. an jedem ersten eines Monats). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann ist der nächste Werktag der Fälligkeitstag.

11. Wie erfolgt die "Prenotification? Beispielsweise vom Finanzamt oder von den Krankenkassen (Höhe der Steuerschuld oder Beiträge sind 14 Tage vorher noch nicht bekannt)?
Die Prenotification muss im Normalfall 14 Tage vorher vorliegen, aber es ist möglich, sie auch bis einen Tag vor dem Abbuchungstermin zu erstellen. Damit sollten alle Fristen eingehalten werden können.

12. Sind Ankündigung und Avis gleichbedeutend?

Ja, da es sich bei einem Avis ja um eine Ankündigung und somit eine Prenotifcation handelt.

13. Müssen die AGB tatsächlich geändert werden? Bei uns steht dort nur "Zahlung sofort, wenn nichts anderes vereinbart ist". Wenn wir auf SEPA-Firmenlastschriften umstellen, würden wir dort vereinbaren, dass die Prenotification mit Rechnung erfolgt. Ist dies möglich?
Die AGB müssen nur dann angepasst werden, wenn es dort Vereinbarungen zu Lastschriften gibt und diese sich ändern. Sie müssen in die AGB nicht die Art der Prenotification aufnehmen. Nur wenn die Frist der Vorabankündigung verkürzt werden soll, kann das auch in den AGB geschehen.

14. Sollte man heute schon SEPA in die AGB hinein nehmen?
Wenn Lastschriften als Zahlungsweg in den AGB erwähnt werden, muss diese Aussage an SEPA angepasst werden. Beispiele dazu finden sich bei den Mustertexten. Wer heute neue Kunden bekommt und diese per Lastschrift zahlen sollen, dem ist die Verwendung eines Kombimandates (für bisherige und neue Lastschriften) zu empfehlen. Dann muss selbstverständlich auch der Hinweis in den AGB bis zum 1.2.2014 noch für beide Versionen gelten.

15. Wie könnte die Änderung der AGB aussehen? Sollte man heute schon SEPA in die AGB hinein nehmen?
Wenn Lastschriften als Zahlungsweg in den AGB erwähnt werden, muss diese Aussage an SEPA angepasst werden. Beispiele dazu finden sich bei den Mustertexten. Wer heute neue Kunden bekommt und diese per Lastschrift zahlen sollen, dem ist die Verwendung eines Kombimandates (für bisherige und neue Lastschriften) zu empfehlen. Dann muss selbstverständlich auch der Hinweis in den AGB bis zum 1.2.2014 noch für beide Versionen gelten.

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