Herabsetzungsantrag der Steuervorauszahlung rechtzeitig stellen
Um die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das erste Quartal zu erreichen, ist Eile geboten. Denn die erste Vorauszahlung zur Gewerbesteuer im Jahr ist bereits am 17. Februar fällig. Besonderheit: Der Herabsetzungsantrag ist nicht direkt bei der Gemeinde zu stellen, sondern beim Finanzamt. Das Finanzamt informiert anschließend die Gemeinde per Gewerbesteuermessbescheid zu Zwecken von Vorauszahlungen.
Herabsetzungsantrag zur Einkommensteuer
Wer nicht gewerbesteuerpflichtig ist, hat mit seinem Herabsetzungsantrag zur Einkommensteuer noch Zeit. Die erste Vorauszahlung im Jahr zur Einkommensteuer ist erst am 10. März fällig.
Herabsetzungsantrag der Vorauszahlung problemlos durchsetzen
Damit der Sachbearbeiter im Finanzamt mitspielt und die laufenden Vorauszahlungen herabsetzt, sind folgende Nachweise vorzulegen bzw. folgende Argumente vorzubringen:
- Die Ermittlung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens und des Gewerbesteuerertrags bei Gewerbesteuerpflicht ist schriftlich mit dem Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen beim Finanzamt einzureichen.
- Dabei sind die Gründe für voraussichtliche Gewinn- und Umsatzeinbrüche darzulegen (Wegfall eines Auftrags, Abzug eines Investitionsabzugsbetrags, Neuausrichtung des Geschäfts, etc.).
Herabsetzungantrag: Finanzamt
Dem Finanzamt ist im Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen mitzuteilen, dass vor der Vorauszahlung des vierten Quartals erneut eine Überprüfung der Vorauszahlungen im Geschäftsjahr vorgenommen wird und gegebenenfalls für das vierten Quartal eine Heraufsetzung der Vorauszahlungen erfolgen wird.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.054
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
827
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
8272
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
723
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
7149
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2025
7032
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
6947
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
659
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
645
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
602
-
E-Rechnung 2027: worauf es für Finanzverantwortliche ankommt
23.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen
22.09.2026
-
Wie viel ist zu viel?
21.09.2026
-
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss erhaltene Zulagen zurückzahlen
17.09.2026
-
Was das Finanzamt zu Immobilienverkauf mit Zinsverzicht sagt
16.09.2026
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
15.09.2026
-
Sharing Economy im Fokus des Informationsaustauschs
14.09.2026
-
Vorsteuervergütungsverfahren noch bis 30.09. beantragen
10.09.20261
-
Zollvergünstigungen durch Lieferantenerklärung
09.09.2026
-
Haufe Finance auf dem Accounting Summit 2026
08.09.2026