IASB will Equity-Methode im Einzelabschluss wieder zulassen
Anfang Dezember hatte der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf mit begrenzten Änderungen an IAS 27 herausgegeben („ED/2013/10 Equity Method in Separate Financial Statements (Proposed amendments to IAS 27).“). Diesem Änderungsvorschlag ging eine Überarbeitung von IAS 27 voraus. Im Zuge einer früheren Anpassung von IAS 27 wurde die Anwendung der Equity-Methode als Bewertungs-/Bilanzierungsmethode für Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss des Investors gestrichen. Diese Vorgehensweise wurde auch nach der Herausgabe des Konsolidierungspakets für IAS 27 (Einzelabschlüsse) beibehalten.
Doppelaufwand bei Abschlussarbeiten
Gleichwohl zeigten viele Rückmeldungen einen Bedarf zur weiteren Verwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss. Insbesondere in Rechtskreisen, in denen die Bilanzierung nach der Equity-Methode für Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss verpflichtend anzuwenden ist, gleichzeitig aber auch die IFRS angewendet werden müssen, führte die Streichung zu einem Doppelaufwand. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen wird nun erwogen, die Equity-Methode im Einzelabschluss wieder als Bewertungs-/Bilanzierungsmethode zuzulassen.
Drei Optionen bei Wiedereinführung
Mit Inkrafttreten der Änderungen bestünden demnach drei Möglichkeiten des Einbezugs von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss:
• Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten,
• Bewertung als Finanzinstrument nach IAS 39 oder gemäß IFRS 9;
• Bewertung nach der Equity-Methode gemäß IAS 28.
Eine Folgeänderung soll auch an IFRS 1 vorgenommen werden. Auch IFRS-Erstanwendern soll die Anwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss gestattet werden. Weitergehende Erleichterungen (z.B. keine Retrospektion) sind aber nicht geplant. Zwar ist noch kein Erstanwendungszeitpunkt vorgesehen, jedoch sind die Änderungen gemäß IAS 8 retrospektiv anzuwenden, sobald sich ein Unternehmen für einen Wechsel entscheidet. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 3. Februar 2014 eingereicht werden.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.776
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.724
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4921
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2852
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.128
-
Urlaubsrückstellung berechnen
912
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
693
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
631
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
616
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
567
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026