Neue Rechnungslegungsverordnung veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung.

Die KARBV regelt Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände. Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Inhalt, Umfang, Darstellungen und Offenlegung der Rechnungslegung für Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften,

  • die Bewertung von Vermögensgegenständen und

  • die Ermittlung des Nettoinventarwertes nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.

Dabei ist eine Anpassung an die neuen Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches erfolgt, was die Aufstellung von Rechnungslegungsanforderungen für die neuen Fondsvehikel sowie Bewertungsregeln für die Sachwerte, in die geschlossene Investmentvermögen investieren dürfen, zur Folge hat.

Zur Verordnung geht es hier.