Qualität der Finanzberichterstattung verbesserungsbedürftig

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihren Bericht über ihre Enforcement-Aktivitäten 2012 veröffentlicht. Er offenbart weiteren Anpassungsbedarf bei der Qualität der Finanzberichterstattung.

Eine der zentralen Aufgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Authority) ist als unabhängige EU-Behörde zur Entwicklung der Rahmenbedingungen innerhalb der EU beizutragen. Die nationalen Enforcement-Einrichtungen bündeln sich auf EU-Ebene in den sog. European Enforcers’ Co-ordination Sessions (EECS). Dieses unter dem Dach der ESMA agierende Gremium soll eine  einheitliche Anwendung der IFRS in Europa gewährleisten. Einen Beitrag hierzu liefert die Veröffentlichung von Enforcement-Entscheidungen auf nationaler Ebene innerhalb der EU. Dadurch soll es nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, aber auch Abschlussprüfern ermöglicht werden, Einblicke in die Entscheidungsfindung der Enforcement-Einrichtungen zu erhalten.

Neben der Veröffentlichung von ausgewählten Enforcement-Entscheidungen bietet vor allem der Jahresbericht der ESMA einen europaweiten Überblick zu den Enforcement-Aktivitäten. Dieser jüngst veröffentlichte „Activity Report of the IFRS Enforcement activities in Europe in 2012“ basiert auf der Auswertung aller veröffentlichten Finanzinformationen nach IFRS in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dies sind zusammengefasst ca. 6.000 gelistete Unternehmen, die nach IFRS Rechnung legen.

Mehr als 1.000 Abschlüsse unter der Lupe

In 2012 führten die europäischen Enforcer Überprüfungen von 1.050 (Jahres-)Abschlüssen und Zwischenberichten durch. Dies entsprach einer Abdeckung von ca. 17 Prozent aller börsennotierten Unternehmen in Europa. Weiterhin wurden 1.200 Teilüberprüfungen durchgeführt, sodass insgesamt ca. 37 Prozent aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden.

Ernüchterndes Ergebnis

Ein Hauptschwerpunkt ist die fortgeführte Überwachung (Follow Up) der Bilanzierung griechischer Staatsanleihen (Greek Government Bonds), welche bereits in 2011 ein Enforcementschwerpunkt war. Weiterhin wurde aber auch IAS 36, insbesondere der Goodwill Impairment-Test schwerpunktartig überprüft. Hier kommt die ESMA eher zu folgendem ernüchterndem Ergebnis: „As a result of the poor economic outlook, there was a presumption that assets in many industries may generate lower cash-flows. ESMA undertook a review over more than 200 issuers with significant amounts of goodwill and found out that impairment of goodwill was limited to a handful of issuers and that in many cases disclosures related to key assumptions or sensitivity analyses were not entity-specific and thus not useful for investor decision making purposes.”

Aus diesem Grund wird der Impairment-Test nach IAS 36 auch in 2013 ein Hauptschwerpunkt der nationalen Enforcer sein. Auch in einer Gesamtschau ist nach Meinung der ESMA noch Verbesserungsbedarf zu erkennen. Die Qualität der Finanzberichterstattung sei besonders in folgenden Bereichen noch zu steigern:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen auf Finanzinstrumente (IAS 39),
  • Anwendung der Klassifizierungskriterien für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (IFRS 5),
  • Bestimmung des Diskontierungssatzes bei der Berechnung von leistungsorientierten Verpflichtungen (IAS 19),
  • Abgrenzung zwischen einem change in accounting policy und einem change in accounting estimate (IAS 8),
  • Angaben zu Risiken und Unsicherheiten sowie zu Ermessensentscheidungen und Annahmen

Fazit

Der Jahresbericht gibt Aufschluss über potentielle Fehlerquellen in der Finanzberichterstattung. Eine Aufnahme des Dauerkandidaten Goodwill Impairment-Test ist dabei weniger überraschend. Aber auch die Beachtung der Erläuterungen zu wesentlichen Ermessensentscheidungen oder der Bestimmung eines change in accounting policy ist beachtlich. Unternehmen wird daher angeraten, diese Felder weiterhin mit besonderem Augenmerk zu beurteilen.

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