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13.04.2016
Studienkosten
Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern – auch finanziell. Dies reicht bis in die Ausbildung hinein, zu der auch ein Studium zählt. Selbst wenn die Kinder also volljährig sind und in der Lage, selbst Geld zu verdienen, sollen sie die Möglichkeit haben, einen Beruf zu erlernen oder ein Studium abzuschließen. Die Kosten dafür können die Eltern selbst dann nicht als Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Kinder später im Familienunternehmen arbeiten.
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