Inlandsbezug einer ins Ausland gehenden Spende
§ 10b Abs. 1 Satz 6 EStG (sog. Inlandsbezug) ist verfassungs- und europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, dass die Tätigkeit des ausländischen Empfängers der Zuwendung zur Ansehenssteigerung Deutschlands beitragen kann, nicht ausgeschlossen ist.
Sachverhalt: Spende an Pfarrgemeinde in Rumänien
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 beantragte die Klägerin den Abzug von Zahlungen in Höhe von 15.000 EUR an die durch Gesetzesdekret errichtete Pfarrgemeinschaft „A” mit Sitz in Rumänien als Spende. Das Finanzamt hat die Spende nicht zum Abzug zugelassen, weil es an der Voraussetzung des strukturellen Inlandsbezugs fehle. Mit der vorliegenden Klage verfolgt die Klägerin ihr Ziel weiter. Das Finanzamt verkenne, dass die geltend gemachten Zuwendungen unter europarechtskonformer Auslegung der gesetzlichen Vorgaben als Spende nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigungsfähig seien.
Entscheidung: Nichtanerkennung durch das Finanzamt erfolgte zu Unrecht
Nach Ansicht des Finanzgerichts hat das Finanzamt zu Unrecht die geltend gemachten Spenden nach Rumänien nicht anerkannt hat.
Nach § 10b Abs. 1 EStG können Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden
Voraussetzung für den Abzug ist,
- dass diese Zuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse geleistet werden,
- die in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 2. Halbsatz KStG steuerbefreit wäre,
- wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde.
Zuwendung an kirchliche Einrichtung trägt zur Ansehenssteigerung Deutschlands bei
Fraglich ist im Streitfall lediglich, ob die Voraussetzung des § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG in der allein denkbaren Variante erfüllt ist. Danach muss die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen können (sog. Inlandsbezug). Weder im Gesetz selbst noch in der Gesetzesbegründung findet sich eine Definition dessen, was zu einer Ansehenssteigerung der Bundesrepublik Deutschland führen kann und wann dies der Fall sein soll. Wegen dieser fehlenden gesetzlichen Definition und wegen der kritischen Meinungen im Schrifttum vertritt das Finanzgericht die Auffassung, die Tätigkeit der Zuwendungsempfängerin trage zur Ansehenssteigerung Deutschlands bei; was bei ihr als kirchlicher Einrichtung unter Beachtung ihrer Satzung offenkundig sei.
Praxis-Hinweis: FG hat Revision eingelegt
Das Finanzgericht hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Nach Auskunft des Gerichts wurde die Revision inzwischen eingelegt. Das Aktenzeichen der Revision ist jedoch noch nicht bekannt.
FG Köln, Urteil v. 20.1.2016, 9 K 3177/14
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
6.4888
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
5.819
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
4.211
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
3.303
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
3.1409
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
3.129
-
Verjährung von Forderungen 2023: 3-Jahresfrist im Blick behalten
2.958
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
2.907
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
2.652
-
Warum Kinder schnell entscheiden sollten, wenn es um das Elternhaus geht
2.642
-
Unerlaubte steuerliche Hilfeleistung durch Buchhaltungsgesellschaft: Was daraus folgt
10.09.2024
-
Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets
03.09.2024
-
Vorteile der E-Rechnung: Wie Unternehmen profitieren
29.08.2024
-
Aufteilungsgebot bei Beherbergung - Parkplätze
22.08.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
20.08.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
20.08.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
20.08.2024
-
Mythen rund um Firmenkreditkarten – Was Unternehmen jetzt wissen sollten
30.07.2024
-
Tatsächliche kürzere Nutzungsdauer für Afa ermitteln
29.07.2024
-
Ausgaben für Präimplantationsdiagnostik sind außergewöhnliche Belastung
23.07.2024