Themenseite

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wenn ein Mensch durch eine Körperverletzung, eine Freiheitsentziehung, eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder eine andere immaterielle Schädigung einen Nichtvermögensschaden erleidet.

Schmerzensgeld ist ein Schadensersatzanspruch, der einen Ausgleich für einen Nichtvermögensschaden gewährt. Für den erlittenen Nichtvermögensschaden (Schmerzen, Sorgen, Beeinträchtigung der Lebensfreude u. ä.) kann der Verletzte eine billige Entschädigung in Geld verlangen (§ 253 Abs. 2 BGB). Durch die Entschädigung soll der erlittene Schaden ausgeglichen (Ausgleichsfunktion) und eine Genugtuung des Verletzten (Genugtuungsfunktion) herbeigeführt werden.

Grundlage von Schmerzensgeldansprüchen

Schmerzensgeld wird meist infolge von unerlaubten Handlungen, Straftaten, Verkehrsunfällen (§ 11 Satz 2 StVG) und ärztlichen Kunstfehlern gewährt, kann aber auch auf Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Grundgesetzes), auf Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (§§ 823 Abs. 1 BGB, 22, 23 KunstUrhG) oder auf Verletzung eines Urheberrechts (§ 97 Abs. 2 UrhG) beruhen.

Schmerzensgeld-Höhe hängt vom Einzelfall ab

Die Höhe des Schmerzensgeldes steht im Ermessen des Gerichts. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an, z. B. auf Art und Dauer der Verletzung, verbleibende Dauerschäden wie berufliche Beeinträchtigungen, dauerhafte Entstellungen, Behinderungen, Einschränkungen im Sexualleben, psychische Beeinträchtigungen, aber auch auf die persönlichen Verhältnisse des Verletzten und des Schädigers und eine etwaige Haftpflichtversicherung des Schädigers. Bei geringfügigen Verletzungen ist der Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeschlossen.

In der Praxis haben Schmerzensgeldtabellen große Bedeutung, z. B. die Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Wellner/Häcker. Bei dem Vergleich mit älteren Entscheidungen muss die zwischenzeitlich eingetretene Geldentwertung berücksichtigt werden.
























Tierhalterhaftung oder allgemeines Lebensrisiko?

Verletzung wegen Gerangel zwischen angeleinten und nicht angeleinten Hunden

Wer haftet, wenn ein frei herumlaufender Hund sich auf angeleinte Artgenossen stürzt und der Halter der angeleinten Hunde hinfällt, möglicherweise, weil er im Hundegetümmel über die eigenen Leinen stolpert? Hat sich durch den Sturz die von einem Hund ausgehende Tiergefahr mit der Folge einer Tierhalterhaftung realisiert oder war es allgemeines Lebensrisiko? Damit hat sich in zweiter Instanz das OLG Koblenz auseinandergesetzt.





BGH zum Reiserecht

Haftung für Hotelunfall wegen nach Landesrecht zu wenig gesicherter Balkontür?

Der Gast eines Hotels im Ausland - hier: Gran Canaria - darf die Einhaltung dort geltender Sicherheitsbestimmungen erwarten. Das hat der BGH im Fall eines verletzten Jungen entschieden. Deutsche Gerichte müssen in einem Rechtsstreit die behauptete Verletzung der im Ausland maßgeblichen Rechtsnormen aus eigener Zuständigkeit prüfen und können dies nicht zur Beweislast des Klägers erklären.







Bruttonationaleinkommen als Maßstab

Neue, gerechtere Berechnungsmethode für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Das Thema Schmerzensgeld führt vor Gericht immer wieder zu Kontroversen. Das OLG Frankfurt a. M. hat nun nicht die üblichen Schmerzensgeldtabellen zu Rate gezogen, sondern eine neue Berechnungsweise eingeführt, die die Anspruchshöhe stark beeinflussen kann. Dabei wird der Dauer der Schmerzen eine höhere und dem Einkommen des Betroffenen eine geringere Bedeutung zugewiesen.


Keine Wiedereinsetzung

Wegen fiktivem Vermögen abgelehnte Verfahrenskostenhilfe und Rechtsmittel-Fristversäumnis

Erhielt der Antragssteller, der Verfahrenshilfe auch für die 2. Instanz beantragt, zwischenzeitlich Unterhaltsnachzahlungen und verbraucht sie für nicht notwendige Anschaffungen, werden sie als fiktives Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung angerechnet. Er musste, wenn für ihn Rechtsverfolgungskosten absehbar waren, eingehende Zahlungen für die Verfahrensführung zurückhalten. Deshalb abgelehnte VKH lässt bei Fristversäumnis in der Hauptsache das Verschulden nicht entfallen.