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Schmerzensgeld





Winterdienst - Schnee schippen
Winterdienst - Schnee schippen
Verkehrssicherungspflicht

Gemeinderat darf Schneeräumpflicht auf direkten Anlieger beschränken

Schneeschippen ist lästig und nicht selten Anlass für Streitigkeiten. Öffentliche Gehwege zu räumen, ist eigentlich Pflicht der Kommunen. Doch sie wird grundsätzlich durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen. Hierbei hat die jeweilige Gemeinde weitgehend freie Hand, wen es trifft, wenn eine Straße nur einseitig mit einem Gehweg versehen ist.






Gesundheitsmanagement
Gesundheitsmanagement
Schmerzensgeld

Verschlimmerte MS, weil Krankenversicherung das verordnete Medikament verweigert

Eine Versicherung darf die Behandlungsempfehlung eines Arztes von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Hält der das Medikament für entbehrlich oder ersetzbar, sieht es für den versicherten Patienten schlecht aus. Selbst wenn sich die Gesundheit des Betroffenen wegen des nicht gezahlten und nicht eingenommenen Medikamentes verschlechtert, haftet die Versicherung in der Regel nicht. Ausnahme: Das  Gutachten war offenkundig unrichtig.












Chirurg mit Haube und Mundschutz, geballte Faeuste, Portraet
Chirurg mit Haube und Mundschutz, geballte Faeuste, Portraet
Arzthaftung

Chefarztbehandlung vereinbart, aber nicht bekommen

Macht nichts, wenn es nicht der Chefarzt ist, der operiert – sagt das OLG Hamm. Sofern das Vertragsformular zur Chefarztbehandlung eine sogenannte Vertreterklausel enthält – und die enthalten diese Formulare (fast) immer - dann ist gegen die Durchführung einer OP durch den Vertreter nichts einzuwenden. Und wer vor der OP die Aufklärungsbögen nicht genau gelesen hat, sollte sich auch nicht wegen Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht beschweren.










Mobbing Mann Frau
Mobbing Mann Frau
Mobbing

LAG: Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings nach Ablauf von zwei Jahren verwirkt

Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird und zwei Jahre wartet bis er Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhebt, verwirkt seinen Anspruch. Nach einer solchen Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einer Entscheidung die allerdings nicht rechtskräftig ist. Der Kläger hat gegen die Entscheidung Revision beim BAG eingelegt.