Kein Schadensersatz für "Querulanten"
Hintergrund
Ein Wohnungseigentümer verlangt vom Verwalter Schmerzensgeld, weil ihn dieser in einer Wohnungseigentümerversammlung als "Querulanten" bezeichnet beziehungsweise ihm "an Querulantentum grenzendes" Verhalten vorgeworfen hat.
Entscheidung
Die Klage hat keinen Erfolg. Dem Eigentümer steht kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gem. §§ 823 Abs. 1 BGB bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 185 StGB wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Beleidigung zu.
Die Bezeichnung als "Querulant" oder die Äußerung, dass das Verhalten des Eigentümers "an Querulantentum grenze" stellt keinen so schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, dass eine Entschädigung in Geld wegen des damit verbundenen immateriellen Schadens gerechtfertigt wäre. Nicht jede – ggf. auch unberechtigte – Kritik im Rahmen einer Diskussion stellt einen schwerwiegenden, einen Schmerzensgeld rechtfertigenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kritisierten dar.
Zu berücksichtigen ist auch das eigene Verhalten des Verletzten, das dem Angriff vorausgeht. Wer auf Fragen einer Gemeinschaft gezielt Einfluss nehmen will, muss das Risiko scharfer – auch abwertender – Kritik seiner Ziele auf sich nehmen, zumal es sich bei der streitgegenständlichen Äußerung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern unverkennbar eine von der subjektiven Wertung und Wahrnehmung abhängige Einschätzung handelt.
(AG Tostedt, Urteil v. 3.4.2012, 5 C 316/11)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261