Gemeinderat darf Schneeräumpflicht auf direkten Anlieger beschränken
Der Streit um die Streupflicht bei Schnee und Eis in der kalten Jahreszeit hat Tradition. Sind mehrere Parteien zum Winterdienst verpflichtet, ist die Streitquote noch höher. Der eine macht`s, der andere nicht. So auch in einem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall.
Streuverweigerung
Hier ging es um die Räumpflicht für einen Bürgersteig, der nur auf einer Straßenseite verlief. Der Anlieger, der auf der dem Fußweg gegenüberliegenden Seite wohnte, streute nicht, obwohl er nach der bisherigen Streupflichtsatzung der Gemeinde dazu verpflichtet gewesen wäre.
Beschwerde bei der Gemeinde ohne Folgen
Dies trieb den Antragsteller, dessen Grundstück auf der Seite des Fußwegs liegt, zur Weißglut. Er wiederholte sich mehrmals bei der Gemeinde über die Nachlässigkeit seines Nachbarn von der anderen Straßenseite.
Die Gemeinde zeigte sich wenig engagiert. Sie empfahl dem Antragsteller, sich mit seinem Nachbarn zu einigen. Doch die beiden Streithähne fanden nicht zusammen.
Nachdem der Antragsteller wieder bei der Gemeinde vorstellig wurde, und von ihr verlangte, sie möge die gemeinsame Schneeräumpflicht mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchsetzen, reagierte diese. Doch anders, als vom Antragsteller erwartet.
Neue Streupflichtsatzung
Der Gemeinderat beschoss eine neue Streupflichtsatzung, nach der allein die Anlieger reinigungs-, räum- und streupflichtig sind, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Der Antragsteller hielt diese Neuregelung als nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die neue Satzungsbestimmung wirksam ist. Es sei mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Gemeinde von der im Landesstraßengesetz eingeräumten Möglichkeit, auch den Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite teilweise die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für einseitige Gehwege aufzuerlegen, keinen Gebrauch gemacht habe.
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sah das Gericht nicht. Es sei nicht objektiv willkürlich, allein den Direktanliegern die Pflichten aufzuerlegen, da
- diese als Angrenzer dem Gehweg räumlich näher liegen und
- durch den Gehweg auch die größeren Vorteile hätten
(VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.2015, 5 S 2590/13)
Wann muss wie geräumt werden:
- Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr morgens
- Geräumt werden müssen Bürgersteig, Hauseingang und der Weg zu Mülltonnen und Garagen
- Je nach Witterung muss auch mehrmals am Tag gestreut und geräumt werden
- Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht
- Wenn es anhaltend schneit und Räumen deshalb sinnlos ist, entfällt die Räumpflicht
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1022
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
583
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
526
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
433
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
406
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
391
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
368
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
363
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
358
-
Stolperfalle Kopfsteinpflaster: Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt?
13.03.2026
-
Sturz einer Schwangeren infolge Flucht vor Chihuahua
05.03.2026
-
Bestellbutton ohne Hinweis auf Zahlungspflicht: Kaufvertrag wirksam?
26.02.2026
-
Zahl der Datenschutzbeschwerden steigt deutlich an
02.02.2026
-
Abgelaufener Parkschein – darf der Parkplatzbetreiber abschleppen?
29.01.2026
-
Unbemerkt via Apple Pay 42.000 EUR abgebucht – haftet die Bank?
20.01.2026
-
BMJV veröffentlicht Gesetzesentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten und Nachhaltigkeit
16.01.2026
-
Verweis auf im Internet abrufbare AGB ohne Versionsangabe unwirksam
14.01.2026
-
Einführung von Werbung bei Amazon Prime stellt Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb dar
09.01.2026
-
Werkvertrag: Keine Vorteilsausgleichung bei spät auftauchenden Mängeln
29.12.2025