Arzthaftung für Profifußballer nach schweren Behandlungsfehlern

Arzthaftung wegen Behandlungsfehlern nimmt kontinuierlich zu. Prominentes Beispiel ist der Fußballprofi Ivan Klasnic. Er erstritt einen spektakulären Sieg vor dem Bremer LG gegen seine ehemaligen (Mannschafts-)Ärzte. Wegen grober Behandlungsfehler müssen die Mediziner Schmerzensgeld und Schadenersatz in erheblicher Höhe leisten, er braucht eine Spenderniere.

Es gibt immer mehr Schmerzensgeld- und Schadensersatzurteile wegen Behandlungsfehlern. Selbst Erfolg und Prominenz schützen nicht vor schlechter Behandlung.

Arzthaftungsprozesse dauern

Und die die Arzthaftungsprozesse ziehen sich zumeist in die Länge: Im Sommer 2001 wechselte der Fußballprofi Ivan Klasnic vom FC St. Pauli zum Bundesliga-Club Werder Bremen. Dort erweist er sich als veritabler Torjäger, erspielt mit seinem Verein im Mai 2004 die Deutsche Meisterschaft und verhilft im gleichen Jahr seinem Club durch ein spektakuläres Tor im Spiel gegen Aachen auch noch zum Triumph im DFB-Pokal.

Nach Behandlungsfehlern 3 mal wöchentlich zur Blutwäsche

  • Die ärztliche Aufsicht über den Fußballprofi bei Werder Bremen führte der damalige Mannschaftsarzt sowie eine für die jährliche Routineuntersuchung zuständige Internistin.
  • Erst anlässlich einer Blinddarmoperation im November 2005 stellen die behandelnden Krankenhausärzte stark erhöhte Kreatininwerte bei dem Fußballer fest, was auf eine stark eingeschränkte Nierenfunktion hinweist.

Bereits ein Jahr später wird dem Fußballprofi eine Spenderniere seiner Mutter implantiert. Da sein Körper die Niere abstößt, erhält Klasnic Anfang 2007 eine Niere seines Vaters. Auch diese Niere funktioniert inzwischen nur noch sehr eingeschränkt. Klasnic muss dreimal wöchentlich zu einer jeweils fünfstündigen Blutwäsche ins Krankenhaus. Er wartet dringend auf eine weitere Spenderniere.

Niereninsuffizienz ist Folge ärztlichen Verschuldens

Dieser psychische und physische Leidensweg des Fußballprofis sowie die damit einhergehenden, erheblichen beruflichen Beeinträchtigungen als Profispieler hätte nach dem Urteil des Bremer LG vermieden werden können, wenn die ärztliche Betreuung bei Werder Bremen unter Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt wäre. Die Bremer Richter werfen den verantwortlichen Ärzten schwere und grobe Behandlungsfehler vor.

Fast alles falsch gemacht

Das Urteil des Bremer Gerichts über den ehemaligen Vereinsarzt ist vernichtend. Nach Auffassung der Kammer hat dieser

  • seinen ärztlichen Pflichten nicht im Ansatz genügt,
  • erhobene Befunde falsch oder gar nicht interpretiert und
  • den Patienten über festgestellte schlechte Nierenwerte nicht ansatzweise informiert

Eine ganze Kette von Behandlungsfehlern

Was liegt diesem Urteil, das die berufliche Existenz des betroffenen Arztes vernichten kann, zu Grunde? Nach den Feststellungen des LG waren erhöhte Kreatinin-Werte, die auf eine beginnende Niereninsuffizienz schließen lassen, bereits bei einer sportärztlichen Untersuchung im Jahre 2002 bei Klasnic festgestellt worden.

  • Der Mannschaftsarzt hätte nach Auffassung des LG spätestens ab Mai 2003 die bedenkliche Nierenwerte erkennen und behandeln müssen.
  • Das Gericht stützt sich bei seiner Bewertung auf zwei medizinische Gutachten, die eine ganze Kette von Behandlungsfehlern auflisten.

Nach den Feststellungen der Gutachter waren die Behandlungsfehler ursächlich für die ständige Verschlechterung der Nierenfunktion sowie deren späteren Komplettausfall. 

Befunderhebungs- und Behandlungsfehler

Über diese Befunde wurde Klasnic nach den Feststellungen des LG weder vom Mannschaftsarzt noch von der für die Routineuntersuchungen zuständigen Internistin informiert (Aufklärungsverschulden).

  • Zu allem Überfluss habe der Mannschaftsarzt Klasnic häufig Schmerzmittel verordnet, die kontraindiziert waren, da sie die Niereninsuffizienz ungünstig beeinflussten.
  • Die niederschmetternde Beurteilung des Gerichts: Eine unsägliche Verquickung von Befunderhebungs- und Behandlungsfehlern.

Unfassbare Gedankenlosigkeit der Internistin

Der für die Routineuntersuchungen zuständigen Internistin warf das Gericht darüber hinaus vor, sie habe offensichtlich gedankenlos und ohne Abklärung bedenklicher Befunde immer wieder medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt, obwohl die Laborwerte dies nicht annähernd gerechtfertigt hätten. Auch dadurch habe sie gegen die Regeln der ärztlichen Kunst in grober Weise verstoßen.

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz

Das LG hat

  • beide Ärzte persönlich,
  • das Therapiezentrum „Sporthep Werder GmbH“ und
  • das „Reha Zentrum Bremen GmbH“

zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Zudem stellte das Gericht fest, dass Klasnic einen Anspruch auf Schadenersatz und auf Ausfall seines Verdienstes hat.

Schadenersatzhöhe noch unklar

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Beklagten wollen über die Einlegung eines Rechtsmittels erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so hätte das LG in einem weiteren Schritt über die Höhe des Schadensersatzanspruchs zu entscheiden. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung den Verdienstausfall allein für das Jahr 2007 vorläufig bereits auf ca. 1 Million Euro beziffert. Darüber hinaus steht Klasnic ein Anspruch auf Verzinsung seiner Forderungen in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu, was angesichts der bereits neunjährigen Dauer des Prozesses auch kein Pappenstiel sein wird.

(LG Bremen, Urteil v. 31.3.2017, 3 O 766/08)


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Hintergrund:

Behandlungsfehler können in verschiedener Weise auftreten. Ein Behandlungsfehler kann z. B. folgende Bereiche betreffen:

  • Aufklärungsfehler beim Patienten
  • Nicht-Behandlung (Unterlassen einer medizinische notwendigen Behandlung)
  • Abweichende Behandlung (Durchführung einer vom Standard abweichenden Therapie).

Führt der Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden, kann dies zivilrechtlich als auch strafrechtliche Folgen haben.

Der Satz von der Krähe, die der anderen kein Auge aushackt, verliert an Gewicht: Ob falsche Diagnosen, verkehrte Behandlungen und mangelhafte Aufklärung - immer mehr Patienten bekommen von Gutachtern der Ärzteschaft Recht. Am häufigsten werfen Patienten ihren Ärzten vor, bei Operationen geschludert zu haben. Dann folgen mutmaßlicher Fehler nach der Operation und bei Diagnosen.

Da die Zahlen der angegriffenen Behandlungsfehler zunehmend steigt, spezialisieren sich immer mehr Kanzleien auf Medizin-, Arzthaftungs- und Schmerzensgeldrechte, manche bearbeiten ausschließlich Patientenfälle.


Schlagworte zum Thema:  Arzthaftung, Schmerzensgeld, Aufklärungspflicht