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20.04.2016
Personalabbau
Ein Abfindungsprogramm zum Stellenabbau, bei dem die Auswahl der Mitarbeiter danach erfolgt, wann sie sich beim Unternehmen melden, ist zulässig. Das entschied nun das LAG Düsseldorf. Der klagende Mitarbeiter erhielt dennoch keinen Aufhebungsvertrag, weil er sich zu spät für das Programm entschied.
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