Erhöht sich der Mindestlohn auf 8,77 Euro ab 2017?
Die wichtigste Zahl zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns steht fest: Der durchschnittliche tarifliche Stundenlohn ist von Dezember 2014 bis einschließlich Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden berichtete. Dieser Wert ist die Berechnungsgrundlage, wenn zum Monatsende die Kommission aus Gewerkschaftern und Arbeitgebern über die nächste Stufe des Mindestlohns entscheidet, die zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Gewerkschaft: Tarifindex genügt nicht für Mindestlohn
Die Gewerkschaften fordern allerdings die Einbeziehung der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektroindustrie. Beide Verträge sind schon ausverhandelt, wirken sich aber erst in der zweiten Jahreshälfte auf die Gehälter aus. Mit diesen beiden Abschlüssen wäre der Tarifindex auf 4,4 Prozent gestiegen, teilte das Bundesamt mit.
Der zum Jahr 2015 eingeführte Mindeststundenlohn beträgt derzeit 8,50 Euro. Eine Erhöhung um 3,2 Prozent würde ein Plus von 27 Cent bedeuten. Bei 4,4 Prozent wären es 37 Cent. Über die endgültige Erhöhung entscheidet die Kommission.
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