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Twitter und Arbeitsrecht: Wo gibt es was?

Auch bei Twitter gibt es regelmäßig sehr gut aufbereitete Informationen aus dem Arbeitsrecht. Mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Twitteraccounts und einem Fazit unseres Autors Silvio Fricke endet unsere Social-Media-Serie.

Kurz, knapp und aktuell: Mit einer geschickt zusammengestellten "Timeline" auf Twitter ist es ebenfalls möglich, arbeitsrechtlich auf dem Laufenden zu bleiben. Aktuelle Tweeds gibt es aus Kanzleien, Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft:

Gut aufbereitet: Kurznachrichten auf Twitter vom Fach

Empfehlenswerte Twitter-Kanäle – etwa zu aktuellen Entscheidungen – sind sicherlich die Angebote von juris (@DasRechtsportal) sowie der Fachzeitschriften "Arbeits-Rechtsberater" (@ArbRB) und „Arbeit und Arbeitsrecht“ (@AuAZeitschrift). Regelmäßige Hinweise auf sehr gut aufbereitete und aktuelle Informationen aus dem breiten Themenspektrum des Arbeitsrechts liefern das "Personalmagazin" ( @personalmagazin) oder etwa rund um die Arbeitswelt der FAZ-Kanal (@FAZ_BerufChance).

Auch eine Vielzahl an Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sind auf Twitter aktiv.

Twitterkanäle ergänzen Blogs

Eher politisch neutral und auf die arbeitsrechtliche Information an sich bedacht sind der Twitterkanal des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (@DerBVAU) oder die Kanzlei-Accounts von Vangard ( @vangard_news) und Kliemt & Vollstädt ( @kliemt_de), die auch die bereits erwähnten Blogeinträge über den Kurznachrichtendienst verbreiten. Ebenfalls sehr aktiv auf Twitter ist die Kanzlei Michalka ( @Arbeitsrecht) oder auch der Bund-Verlag ( @BundVerlag).

Und dann, ja dann gibt es noch jede Menge empfehlenswerter, aktiver und in fast allen Fällen ausschließlich auf Arbeitsrecht fokussierte Twitter-Accounts  von Arbeitsrechtlern – aus Kanzleien, Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft.

Arbeitsrecht im Social Web noch am Anfang

Also: Einige Blogs, ergänzt um eine gezielte Auswahl an Accounts auf Twitter, Facebook, Xing & Co. gewährleisten das arbeitsrechtliche Know-how und informationsgetriebene Überleben auch im Social Web. Allerdings: Da geht noch viel mehr! Hier sollten sich die juristischen Anbieter durchaus einmal Anregung etwa bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem klassischen HR-Bereich holen. Dort sind nämlich nicht nur Blogparaden seit Längerem gang und gäbe.

Vorreiter HR-Blogs

Eine regelrechte HR-Community hat sich im Social Web gebildet. Auch zeigen einige Kollegen dort, dass gut gemachte Blogs und Auftritte im Social Web weit mehr sein können als reine, einseitige Informationsvehikel. Und: Der eine oder die andere kann inzwischen sogar richtig gut von einem eigenen Blog leben. Gerade die arbeitsrechtliche Community ist größer als landläufig gemeint – sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfrageseite. Es wird sich zeigen, wer den Mut aufbringt, das sicherlich vorhandene Potenzial durch geeignete und gut gemachte Angebote auch im Social Web zu organisieren, zu interessieren und letztlich durch einen fachlichen Mehrwert zu inspirieren.


Den gesamten Artikel, weitere Themen zum Kanzleimarkt, beispielsweise  zu neuen Dienstleistungsmodellen, sowie eine Anbieterübersicht finden Sie hier im Personalmagazin Spezial zu Kanzleien im Arbeitsrecht 2016.


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