Rechtsanwalt darf Mitarbeiter-Personalakte nicht einsehen
Der § 83 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist eindeutig, wenn Absatz 1 vorschreibt: "Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen." Einen Anspruch darauf, den Rechtsanwalt des Arbeitnehmers hinzuzuziehen, ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Das entschied nun das BAG.
Personalakte: Einsicht nur ohne Rechtsanwalt
Ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers folge weder aus der Rücksichtspflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 n Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), urteilten die BAG-Richter. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, für sich Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten anzufertigen.
Im konkreten Fall hatte ein Lagerist nach einem Betriebsübergang gegen seinen neuen Arbeitgeber geklagt. Der bisherige Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter eine Ermahnung erteilt. Den Antrag des Lageristen, gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin seine Personalakten einzusehen lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf das Hausrecht ab. Allerdings: Der Ex-Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter die Möglichkeit gelassen, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen.
Kopiermöglichkeit der Personalakte genügt Transparenzschutz
Der neunte Senat des BAG bestätigte nun im Ergebnis die Entscheidungen der Vorinstanzen. An die Erlaubnis des bisherigen Arbeitgebers, Kopien aus der Personalakte anzufertigen, sei gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch der neue Arbeitgeber gebunden.
Diese Erlaubnis genüge – einem Beseitigungs- oder Korrekturanspruch vorgelagerten – Transparenzschutz, dem das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in die Personalakten dient. Der Lagerist hatte damit ausreichend Gelegenheit, anhand der gefertigten Kopien den Inhalt der Personalakten mit seiner Rechtsanwältin zu erörtern.
Hinweis: BAG, Urteil vom 12. Juli 2016, Az. 9 AZR 791/14; Vorinstanz: LAG Nürnberg, Urteil vom 10. Oktober 2014, Az. 8 Sa 138/14
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
2.8465
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.436
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.608
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.018
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.014
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
9662
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
802
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
705
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
696
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
689
-
Ablauf der Betriebsratswahl: Wahlausschreiben und Vorschlagslisten
14.01.2026
-
Wählerliste für die Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Erste Schritte: Betriebsratswahl vorbereiten, Wahlvorstand bestellen
14.01.2026
-
Wahlanfechtung und Wahlnichtigkeit: (Schwere) Fehler bei der Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Verhältniswahl, Mehrheitswahl und Wahlbeeinflussung
14.01.2026
-
Die ersten Schritte nach der Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Arbeiten ohne Strom: Worauf es arbeitsrechtlich ankommt
12.01.2026
-
Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit
09.01.2026
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
08.01.2026
-
Denn eins ist sicher: Die Rente
07.01.2026