Personalrat









Polizeibeamter mit Warnweste, Aufschrift Polizei, Rückenansicht
Polizeibeamter mit Warnweste, Aufschrift Polizei, Rückenansicht
Bundesverwaltungsgericht

Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Beschaffung von Schusswaffen für Polizei

Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die der Durchführung vollzugspolizeilicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind und zu diesem Zweck von Polizeivollzugsbeamten während ihres Einsatzes mit sich zu führen bzw. am zu Körper tragen sind, unterliegt nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.