Zulagen: Personalrat muss bei Streichung beteiligt werden

Die Stadt Osnabrück wollte Beschäftigten, deren Tätigkeit sich geändert hatte, Zulagen streichen, weil diese die mit einer Zulage bedachten Tätigkeiten schon seit längerer Zeit nicht mehr ausführten. Sie scheiterte, weil sie versäumt hatte, den Personalrat zu beteiligen.

Die Stadt Osnabrück zog im Streit um Gehaltszulagen für Mitarbeiter ihres Servicebetriebs vor Gericht den Kürzeren. Die Stadt wollte unter anderem Mitarbeitern der Mülldeponie Erschwerniszulagen streichen, weil die Deponie inzwischen geschlossen wurde. In anderen Fällen hatte sie jahrelang Zulagen für das Fahren von Kehrmaschinen gezahlt, ohne dass die Mitarbeiter die Maschinen tatsächlich gefahren sind. Weil vor der Streichung der Zuschläge nicht der Personalrat eingeschaltet wurde, müssen sie nach Auffassung des Verwaltungsgericht Osnabrück weiter gezahlt werden (Az. 8 A 3/12).

Beschäftigte berufen sich auf betriebliche Übung

Der Vorsitzende des Personalrats des Servicebetriebs der Stadt Osnabrück, Wilhelm Koppelmann, räumte ein, dass die Stadt Zulagen für Tätigkeiten ohne tarifliche Grundlage gezahlt habe. Die Mitarbeiter würden sich in einem parallel laufenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht darauf berufen, dass sie aus der immer wieder erfolgten Zahlung des Zuschlags einen Rechtsanspruch erwirkt hätten. «Sie klagen auf eine betriebliche Übung», sagte er.
Zumindest für die Mitarbeiter der früheren Deponie hätten sich Stadtverwaltung und Personalrat inzwischen darauf verständigt, dass ein externer Gutachter nach einer Lösung suchen solle, sagte ein Stadtsprecher. Der Verzicht auf die Zulagen macht laut Koppelmann für die Deponiemitarbeiter bis zu zwölf Prozent des Gehalts - etwa 220 EUR monatlich - und für die Mitarbeiter der Straßenreinigung etwa sechs Prozent aus. Das entspreche rund 120 EUR.

dpa

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