Personalrat muss vor Abschaffung einer Dienstzeitenregelung beteiligt werden
Der Entscheidung des Gerichts lag der Fall von Beschäftigten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zugrunde. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz – KMK) ist ein Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie wird unterstützt vom Sekretariat der KMK. Die Beschäftigten des Sekretariats der KMK gelten kraft Gesetz als Bedienstete des Landes Berlin.
Dienstbefreiung am Rosenmontag wurde gestrichen
Mindestens seit 2002 gewährte der Dienststellenleiter des Sekretariats in Bonn alljährlich am Rosenmontag ganztägig Dienstbefreiung. Diese Praxis wurde für das Jahr 2015 ohne Beteiligung des (in Berlin ansässigen) Personalrats erstmalig geändert und der Rosenmontag sollte nunmehr regulärer Arbeitstag sein; zugleich sollte von der Möglichkeit des Freizeitausgleichs Gebrauch gemacht werden können. Die Neuregelung gilt auch für 2016.
Gericht: Änderung war mitbestimmungspflichtig
Der auf Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten gerichtete Antrag des Personalrats des Sekretariats der KMK hatte Erfolg.
Die 62. Kammer des Verwaltungsgerichts wertete die Änderung der Praxis als mitbestimmungspflichtige Maßnahme, weil sie die Aufstellung der Urlaubspläne berühre. Einer Urlaubsgewährung bedürfe es nämlich nur, wenn überhaupt Dienst zu leisten sei; bei einer allgemeinen Dienstbefreiung sei dies nicht der Fall. In der Bonner Außenstelle habe es aber solche langjährige Übung zum Karneval gegeben.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz nehme dieser Übung nicht ihre Wirksamkeit. Zwar würden die Beschäftigten der Dienststelle in Berlin unterschiedlich behandelt, doch sei dies sachlich gerechtfertigt. Der Karneval in Bonn und Berlin habe eine unterschiedlichen Bedeutung: Während er in Bonn viele Bewohner mit Freude erfasse, werde er in Berlin weit überwiegend als rheinische Besonderheit wahrgenommen und von einigen sogar mit Unverständnis betrachtet.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (VerwG Berlin, Beschluss v. 21.1.2016, VG 62 K 19.15 PVL).
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8821
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
765
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
761
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6872
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
500
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
457
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
412
-
Entgelttabelle TV-L
342
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
300
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
259
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
-
17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
12.08.2026
-
Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
11.08.2026
-
Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
05.08.2026
-
Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland
31.07.2026
-
Bundesregierung beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
30.07.2026
-
Lehrerin seit 17 Jahren krank
27.07.2026