Personalrat muss vor Abschaffung einer Dienstzeitenregelung beteiligt werden
Der Entscheidung des Gerichts lag der Fall von Beschäftigten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zugrunde. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz – KMK) ist ein Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie wird unterstützt vom Sekretariat der KMK. Die Beschäftigten des Sekretariats der KMK gelten kraft Gesetz als Bedienstete des Landes Berlin.
Dienstbefreiung am Rosenmontag wurde gestrichen
Mindestens seit 2002 gewährte der Dienststellenleiter des Sekretariats in Bonn alljährlich am Rosenmontag ganztägig Dienstbefreiung. Diese Praxis wurde für das Jahr 2015 ohne Beteiligung des (in Berlin ansässigen) Personalrats erstmalig geändert und der Rosenmontag sollte nunmehr regulärer Arbeitstag sein; zugleich sollte von der Möglichkeit des Freizeitausgleichs Gebrauch gemacht werden können. Die Neuregelung gilt auch für 2016.
Gericht: Änderung war mitbestimmungspflichtig
Der auf Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten gerichtete Antrag des Personalrats des Sekretariats der KMK hatte Erfolg.
Die 62. Kammer des Verwaltungsgerichts wertete die Änderung der Praxis als mitbestimmungspflichtige Maßnahme, weil sie die Aufstellung der Urlaubspläne berühre. Einer Urlaubsgewährung bedürfe es nämlich nur, wenn überhaupt Dienst zu leisten sei; bei einer allgemeinen Dienstbefreiung sei dies nicht der Fall. In der Bonner Außenstelle habe es aber solche langjährige Übung zum Karneval gegeben.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz nehme dieser Übung nicht ihre Wirksamkeit. Zwar würden die Beschäftigten der Dienststelle in Berlin unterschiedlich behandelt, doch sei dies sachlich gerechtfertigt. Der Karneval in Bonn und Berlin habe eine unterschiedlichen Bedeutung: Während er in Bonn viele Bewohner mit Freude erfasse, werde er in Berlin weit überwiegend als rheinische Besonderheit wahrgenommen und von einigen sogar mit Unverständnis betrachtet.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (VerwG Berlin, Beschluss v. 21.1.2016, VG 62 K 19.15 PVL).
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.026
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7951
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6952
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
576
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
573
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
434
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3713
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
327
-
Entgelttabelle TV-L
284
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
260
-
Forschungsausschuss billigt Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
24.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026