Neues Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten
Mit dem "Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes" vom 9. Juni 2021 setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz wurde am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2021, S. 1614). Das bisherige Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) stammte aus dem Jahr 1974 und trat am 15. Juni außer Kraft.
Die neue Version des BPersVG soll den Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes legen, die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen verbessern und die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen stärken.
Digitalisierung der Personalratsarbeit
Einen Schwerpunkt der Novelle bildet die Digitalisierung der Personalratsarbeit. Die Durchführung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen macht moderne Sitzungsformate auch für die Personalratsarbeit rechtssicher nutzbar. Beteiligungsverfahren können nun ausschließlich elektronisch erfolgen. Zur frühzeitigen Erörterung ressortübergreifender Digitalisierungsprozesse wird die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte institutionalisiert.
Mitspracherechte bei flexiblen Arbeitszeiten und Mobilarbeit
Daneben stärkt die Novelle die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Anordnung von Mehrarbeit, der Umsetzung mit Dienstortwechsel, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie bei Privatisierungen.
Schaffung von Übergangspersonalräten
Zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten sind stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen, die Schaffung von Übergangsmandaten bestehender Personalvertretungen bei verspäteten Wahlen oder verspäteter Konstituierung neu gewählter Vertretungen und bei Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtung und Auflösung von Personalvertretungen vorgesehen.
Neue Wahlrechtsvorschriften
Zu den Schwerpunkten des neuen Gesetzes zählt auch eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften. Dies umfasst insbesondere die Ausweitung zulässiger Abwesenheitszeiten der Beschäftigten auf zwölf Monate bei längerfristiger Beurlaubung, ferner die Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre sowie die Streichung der Altersgrenzen für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Stellungnahme des Beamtenbundes dbb
Der Beamtenbund dbb begrüßte die Neuregelung: „Was lange währt, ist in vielerlei Hinsicht auch endlich gut geworden", kommentierte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann.
Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Technik, einvernehmliche Fristlösungen werden die Arbeit der Gremien erleichtern und für junge Beschäftigte auch attraktiver machen, so Herrmann.
Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens seien nach der Stellungnahme des Innenausschusses noch wichtige Verbesserungen bei der Digitalisierung der Personalratsarbeit erreicht worden - etwa die Streichung der ursprünglich nur als befristete Option vorgesehenen Sitzungsformate Video- und Telefonkonferenz, aber auch die nachträgliche Zulassung von Online-Sprechstunden und Nutzung audiovisueller Technik bei Personalversammlungen.
Die Gewerkschaften haben jetzt einen im Gesetz verankerten Anspruch auf Präsenz im Intranetauftritt der Dienststelle. „Damit ist es gelungen, die Tür zu einem echten digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften zumindest einen Spaltbreit zu öffnen", sagte Herrmann.
Hier müsse sich aber angesichts veränderter Arbeitsformen und Anwesenheitszeiten der Beschäftigten in der Dienststelle noch deutlich mehr tun. "Es ist wichtig, dass die Gewerkschaften aktiv unmittelbar digitalen Kontakt zu jedem Beschäftigten aufnehmen können, etwa durch E-Mail", erklärte Herrmann. Gedruckte Flugblätter und Magazine kämen bei der jungen Generation, die für private und dienstliche Kommunikation vorwiegend Messenger-Dienste nutzt und Informationen nur noch im Internet sucht, im wahrsten Sinn des Wortes nicht mehr an.
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