Freigestelltes Personalratsmitglied hat keinen Anspruch auf leistungsbezogene Besoldung

Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
Polizist war als Personalrat freigestellt
Der Kläger ist Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei und wegen seiner Tätigkeit als Personalrat ganz von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Er begehrt, bei der leistungsbezogenen Besoldung während seiner Freistellung berücksichtigt zu werden.
Leistungsbezogene Besoldung kann in Form der Leistungsstufe als befristete Vorwegnahme der nächsthöheren Grundgehaltsstufe, in Form der Leistungsprämie als Einmalzahlung oder in Form der Leistungszulage als monatliche Zahlung längstens für einen zusammenhängenden Zeitraum von einem Jahr gewährt werden.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, über die Vergabe einer leistungsbezogenen Besoldung an den Kläger unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
BVerG: Keine leistungsbezogene Besoldung bei dauerhafter Freistellung
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Beklagten stattgegeben, die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen. Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Ermessensentscheidung über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente, weil dies voraussetzt, dass der betroffene Beamte - wäre er nicht freigestellt - eine herausragende besondere Leistung (persönlich oder als Teammitglied) erbracht hätte.
Für diese Annahme bedarf es einer belastbaren Tatsachengrundlage. Eine solche erscheint bei ganz vom Dienst freigestellten Personalratsmitgliedern nahezu ausgeschlossen. Anerkannte fiktionale beamtenrechtliche Instrumente können sie nicht ersetzen. Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot findet hier seine Grenze.
Anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Beamte in der Zeit vor seiner Freistellung wiederholt herausragende besondere Leistungen erbracht hat und diese mit einer Form der Leistungsbesoldung honoriert wurden (BVerwG, Urteil v. 23.1.2020, 2 C 22.18).
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund bestätigt
7.912
-
Entgelttabelle TV-L
5.952
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
4.769
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
3.367
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
2.630
-
Entgelttabelle TV-V
1.809
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.5041
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4152
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.073
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
926
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf einen freien Brückentag?
13.06.2025
-
Widersprüchliches Verhalten: Probezeitkündigung treuwidrig
12.06.2025
-
Übertragung des tariflichen Mehrurlaubs in Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen?
11.06.2025
-
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Beamtenverhältnis
10.06.2025
-
Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub ist unwirksam
05.06.2025
-
Lehrkräfte sehen Potenzial für Inklusion – doch praktische Hürden bleiben groß
04.06.2025
-
Abmahnung eines ver.di-Betriebsgruppenmitglieds der FU Berlin
28.05.2025
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
28.05.2025
-
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
26.05.2025
-
Amtshaftung bei Fehlern von Rettungsleitstellen in der Notfallrettung
16.05.2025