Gerichtsstreit zwischen BAMF und Personalrat geht weiter
Der juristische Streit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und seinem Personalrat über die Einstellung neuer Mitarbeiter im Schnellverfahren geht in die nächste Runde. Das BAMF legte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach ein, wie ein Sprecher sagte.
BAMF: Einstellungen und Überstundenanordnung im Schnellverfahren
Das Bundesamt hatte wegen der großen Zahl von Flüchtlingen im vergangenen Jahr innerhalb kürzester Zeit Tausende Mitarbeiter einstellen müssen. Unter Leitung von Frank-Jürgen Weise wurde außerdem in einigen Ankunftszentren Nacht- und Wochenendarbeit ohne eine entsprechende Vereinbarung angeordnet. Ein BAMF-Mitarbeiter hatte dies vor Gericht mit "erheblichem humanitären Druck und hohen politischen Erwartungen" begründet.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Argumentation nicht überzeugt. Die Richter waren der Ansicht, dass das BAMF rechtswidrig 343 neue Mitarbeiter ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt hat. Auch die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb einer geltenden Dienstvereinbarung sei gegen das Gesetz gewesen.
Mitbestimmung: Auswirkung auf Asylverfahren der Flüchtlinge unklar
Die Leitung des BAMF wollte bereits in Ansbach eine gütliche Einigung mit dem Personalrat erreichen und stimmte einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zu. "Wir bedauern die Ablehnung des Vergleichsvorschlages durch die Personalvertretungen. Da eine gütliche Einigung nicht zu erreichen war, gehen wir daher in Revision", teilte eine Sprecherin der Behörde mit.
Das Bundesamt hat nun Zeit, die Beschwerde zu begründen. Mit einer Entscheidung des Gerichts – voraussichtlich in einem schriftlichen Verfahren – wird erst im nächsten Jahr gerechnet. Die möglichen Auswirkungen auf betroffene Mitarbeiter und Asylverfahren sind bislang unklar. Das BAMF will sich vor einer rechtskräftigen Entscheidung nicht dazu äußern.
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