Gesetzesvorhaben

Kabinett beschließt Tariftreuegesetz


Tariftreuegesetz vom Kabinett beschlossen

Das Kabinett hat am 6. August 2025 das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Nur Unternehmen, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, sollen danach künftig Vergaben des Bundes ausführen dürfen.

Wer öffentliche Aufträge des Bundes ausführen will, soll künftig tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten müssen.

Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den von Ministerin Bärbel Bas (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Ministerin Katherina Reiche (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) vorgelegten Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken und das Tarifvertragssystem zu stabilisieren.

Neues Tariftreuegesetz soll verbindliche Arbeitsbedingungen garantieren

Das Tariftreuegesetz soll für einen fairen Wettbewerb sorgen, gute Arbeitsbedingungen schützen und die Tarifbindung stärken, so Bas. Vorgesehen ist, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, künftig tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

Das Tariftreuegesetz soll so bestehende Missstände beheben: Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wer als Arbeitgeber keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähre, könne aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Diese Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes sollen durch das Vorhaben künftig beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden.

Von Arbeitgeberseite wurde das geplante Tariftreuegesetz dagegen bereits im Vorfeld stark kritisiert, insbesondere wegen der damit verbundenen bürokratischen Herausforderungen.

Tariftreuegesetz: Welche Änderungen sind geplant?

Mit der Einführung des neuen Bundestariftreuegesetzes sollen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der diese in Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Die Arbeitsbedingungen für eine Branche soll das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verbindlich durch Rechtsverordnung festsetzen können. Sie betreffen die Entlohnung, den bezahlten Erholungsurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten.

Die Regelung soll künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro greifen. Um zu kontrollieren, ob Auftragnehmer ihr Tariftreueversprechen einhalten, soll eine Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet werden.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz soll nach dem Kabinettbeschluss im Bundestag beraten und noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.


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Schlagworte zum Thema:  Tarifvertrag , Gesetz
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